Ab 1. März verboten
13.02.2012 | 18:34 Uhr 2012-02-13T18:34:00+0100
Gladbeck. Wer in seinem Garten noch größere Rodungen vornehmen will, sollte sich sputen. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen erinnert daran, dass es vom 1. März bis zum 30. September verboten ist, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen.
Das gilt auch für Bäume, die außerhalb des Waldes oder von Gärten und Parkanlagen stehen. Bei diesen Verboten geht es um den Artenschutz: Die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten sollen geschützt und erhalten werden. Ohne Nester, Höhlen oder andere Verstecke können die Tiere nicht überleben.
Deshalb gibt es auch nur wenige Ausnahmen von dem Verbot: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung nur des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dürfen durchgeführt werden. Zur Vorbereitung zulässiger Bauvorhaben darf ein Gehölzbewuchs ebenfalls beseitigt werden. Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit erledigt werden.
Darunter fallen Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Die Schutzbestimmungen, betont die Untere Landschaftsbehörde, gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen.
13:27
Da kamen die Prospekte mit Kettensägen und Zubehör ja genau richtig....
09:25
Auf meinem Grundstück schneide ich, wann ich will und was ich will!
Und nicht dann, wenn mir irgendwelche Behördenfuzzis das "erlauben".
Die ständige Bervormundung in diesem Land ist ja nicht mehr auszuhalten!
19:35
Ach ja?
Aber das Land, die Kommunen, bzw. Behörden, können in ihrem Abholzungswahn woll zulangen? Stichwort B224, Kreuz Duisburg etc. etc. die Liste würde unendlich lang...