Vergewaltiger zu 3 Jahren verurteilt
22.03.2010 | 18:59 Uhr 2010-03-22T18:59:00+0100Gevelsberg/Schwelm. Die Anlage des Kleingartenvereins Gevelsberg-Vogelsang war im Mai letzten Jahres Schauplatz eines schweren Verbrechens.
Am östlichen Eingang wurde eine 35-jährige Gevelsbergerin brutal vergewaltigt. Ihr Peiniger, 36 Jahre alt und dreifacher Vater, musste sich gestern vorm Schwelmer Schöffengericht verantworten.
Es war Christi Himmelfahrt, Vatertag: Mehr als 50 Kleingärtner feierten mit dem traditionellen Spießbratengrillen. Im Anschluss an die Feier zechte noch knapp ein Dutzend Besucher in einer Gartenlaube weiter; darunter auch der Täter und das Opfer, die sich flüchtig kannten.
Opfer hatte Todesangst
Als die 35-Jährige nach reichlich Alkoholkonsum (2,76 Promille) die Feier verlassen wollte, bot sich der 36-Jährige an, ihr ein Taxi zu rufen und sie zum Ausgang der Anlage zu begleiten. An der Kirchwinkelstraße angekommen, fiel er über sie her, schleifte sie den Abhang zum angrenzenden Bachlauf hinunter. Dort würgte er sie immer wieder. Die Frau musste sich teils entkleiden und sexuelle Handlungen an dem Mann vornehmen, die den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllten.
All das musste sie im Zeugenstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch einmal beschreiben. Opferanwältin Heike Tahden-Farhat später: „Sie bekam keine Luft mehr, hatte Todesangst, fürchtete, ihre Kinder nie wieder zusehen.”
Der Angeklagte selbst hatte nach der Anzeige zunächst geleugnet, später, nachdem seine Spermaspuren auf der Kleidung des Opfers analysiert worden waren, erklärt, er habe einen Filmriss. Nun legte er zumindest ein Teilgeständnis ab, in dem er allerdings die Gewaltanwendung verharmloste.
Vielmehr brach er immer wieder in Tränen aus. „Ich weiß einfach nicht, warum es geschehen ist.” Richter Theo Peitz kommentierte: „Seien Sie nicht so wehleidig. Sie sind nicht das Opfer.”
Verteidigerin Foelke Wallhöfer plädierte für eine Bewährungsstrafe, baute auf verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol und angeblichen Drogencocktails. Diese sah Staatsanwältin Claudia Kersebaum nicht, befand: „Reine Taktik des Angeklagten.” Sie beantragte vier Jahre Gefängnis.
Die Richter schlossen sich ihren Ausführungen an, blieben aber milder und verhängten drei Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe gegen den bislang nicht Vorbestraften.
Eine weitere Straftat floss mit in das Urteil ein. Einen Monat nach der Tat in der Kleingartenanlage, am Kirmessonntag, hatte der 36-Jährige nach dem Zug seine damalige Lebensgefährtin (42) in deren Wohnung an der Uferstraße gewürgt und grün und blau geschlagen.
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