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Rathaus prüft Verfassungsklage

19.02.2010 | 19:04 Uhr

Gevelsberg. Verletzen die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisungen des Landes NRW an die Kommunen den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung? Dieser Frage wird die Gevelsberger Stadtverwaltung nun nachgehen und gegebenfalls – nach Beratung des Prüfungsergebnisses und entsprechender Beschlussfassung im Rat – vor dem Landesverfassungsgericht klagen.

Auf Antrag der Fraktion Die Linke beauftragte der Rat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag die Prüfung. Das Land sei gemäß der Landesverfassung verpflichtet, die Kommunen angemessen an den Landeseinnahmen zu beteiligen, so die Begründung des Antrags.

„Konnexitätsprinzip fortwährend verletzt”

Bei der Ermittlung der Landeszuweisungen an die Kommunen würden bisher aber keine realen Bedarfe ermittelt, sondern eine fiktive Bedarfsermittlung vorgenommen, die sich ausschließlich am Volumen des Landeshaushalts orientiert. Die Kommunen in NRW seien seit Jahrzehnten unzureichend ausgestattet, gleichzeitig wüchsen kommunale Aufgaben und Ausgaben vor allem im Sozialbereich. Das Konnexitätsprinzip werde fortwährend verletzt, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dem Antrag begründete deren Vorsitzender Gerd Vollmerhaus damit, dass die Sozialdemokraten schon in der Ratssitzung zuvor eine Anfrage zu den Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf den Gevelsberger Haushalt gestellt hätten. Auf etwa 600 000 Euro hatte die Stadtverwaltung die Belastung beziffert.

Rat soll über weiteres Vorgehen beraten

Auch Bündnis90/Die Grünen und die FWG stimmten für den Linke-Antrag. „,Wer bestellt, soll auch bezahlen', das war schon immer unsere Meinung”, so FWG-Fraktionschef Rüdiger Völkl. Dirk Rabenschlag (FDP) und Hans-Günther Adrian (CDU) erkannten die Notwendigkeit an, das Problem anzugehen, enthielten sich letztlich aber der Stimme.

Um der Verwaltung ausreichend Zeit für die Prüfung zu geben, soll der Rat in der übernächsten Sitzung über das Prüfungsergebnis informiert werden und dann über das weitere Vorgehen beraten. hbr

Hartmut Breyer

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