Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
11.05.2007 | 00:58 Uhr 2007-05-11T00:58:52+0200Gevelsberg. (she) Zwei Gevelsberger mussten sich vor dem Schwelmer Amtsgericht wegen Diebstahls und anderer Delikte verantworten.
Zuerst zeigte sich ein 42-jähriger Mann geständig, im Oktober 2006 eine Flasche Kräuterlikör und sechs Flaschen Wodka gestohlen zu haben. "Ich war eine zeitlang in einer Clique, die Ladendiebstähle beging und als ich es versuchte, ging es direkt schief", erklärte der Gevelsberger. Außerdem wurde gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Nach mehrfachen Verkehrsdelikten und Trunkenheit am Steuer hatte er den Führerschein schon vor Jahren abgeben müssen. Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an: 1000 Euro Geldstrafe.
Weniger glimpflich kam ein 30-jähriger Gevelsberger davon, der wegen Diebstahls in sechs Fällen, versuchtem Betrug und Unterschlagung angeklagt war. Der Mann gab an, die Diebstähle aus seiner Herionsucht heraus begangen zu haben. Da er seit einiger Zeit in Untersuchungshaft sitze, sei er nun aber seit zwei Monaten drogenfrei. Wegen seiner Sucht hatte er bereits mehrfach wegen einschlägiger Straftaten in Haft gesessen.
Dieses Mal entwendete er aus den Auslagen verschiedener Supermärkte Zigaretten und Kaugummis. Als er ein VER-Ticket einer Frau fand, behielt er dies und machte sich damit zusätzlich einer Unterschlagung schuldig. In einem Bus wurde er schließlich erwischt, als er auf das fremde, nicht übertragbare Ticket fuhr, wodurch zur Liste der Anklagen auch ein versuchter Betrug hinzu kam.
Zwar bestritt der Gevelsberger zumindest zwei der angeklagten Diebstähle, durch die Vernehmung eines Zeugen konnte ihm jedoch auch hier nachgewiesen werden, dass seine Einlassung vor Gericht falsch war. Da der Angeklagte nur vier Monate nach der Entlassung aus der Haft erneut straffällig geworden war, sah das Gericht von einer Bewährungsstrafe ab. Für die angeklagten Taten muss der Mann nun zehn Monate ins Gefängnis.
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