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Gericht

Schwärmerei zum Sex mit Schülerin genutzt

08.08.2011 | 16:24 Uhr
Schwärmerei zum Sex mit Schülerin genutzt

Gelsenkirchen. Sie war dreizehn, er war 26. „Ich habe ihr gesagt sie sei zu jung. Aber sie hat mich zu sehr gemocht“, versuchte der Angeklagte vor der Essener Berufungskammer zu erklären, wieso es in Gelsenkirchen zum Sex mit der Schülerin gekommen ist.

Das Gelsenkirchener Schöffengericht hatte den jungen Mann am 7. Juni wegen sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte Berufung ein, wollte keinen Freispruch, aber eine mildere Strafe. Das ging daneben. Die Kammer signalisierte „wenig Aussicht“, so dass er die Berufung zurück nahm und es bei zweieinhalb Jahren bleibt.

„Schäbig! Einfach nur schäbig“, nennt Staatsanwältin Karsta Suerbaum das Verhalten des Angeklagten und sieht keinen Anlass für eine Strafmilderung. Zweimal, so wirft sie ihm vor, hätte er im Januar und Februar dieses Jahres mit einem naiven 13-jährigen Mädchen ungeschützen Sex gehabt und damit sogar eine Schwangerschaft in Kauf genommen.

Ein bewegtes Leben

Geboren in Indonesien, verließ der Angeklagte das Land im Alter von elf Jahren und zog nach Portugal. Dort lernte er die Landessprache und bekam die portugiesische Staatsbürgerschaft. Er blieb nur vier Jahre. Weiter ging es nach England. Dort lebte er bei Verwandten der Familie, die ihn schließlich im November 2010 in Gelsenkirchen aufnahm. Die älteste Tochter war sein späteres Opfer. Von einer „langen Beziehung“ spricht Verteidiger Stefan Kieksmöller und sieht darin einen Milderungsgrund. Die Kammer kontert, dass man bei ein bis zwei Monaten kaum davon sprechen könne und dass es sich wohl eher um eine Schwärmerei des Mädchens handelte. Der Angeklagte kannte das Alter der 13-Jährigen, wusste, dass Sex in dem Fall in Deutschland ebenso strafbar ist wie in Indonesien.

„Zweieinhalb Jahre Haft ist schon das Mildeste was machbar ist“, sagt Richterin Nitsch und erklärt: „Als erwachsener Mann muss ich einer Schwärmerei standhalten.“

Brigitte an der Brügge

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