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Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen

07.02.2012 | 17:51 Uhr
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
Teure Nachzahlung: Der Betreiber des „Kleopatra-Arena Sauna- und FKK-Clubs“ in Gelsenkirchen schuldet der Stadt 40.000 Euro Sexsteuer. Das entschied das Verwaltungsgericht.

Gelsenkirchen.  Der Betreiber des „Kleopatra-Arena Sauna- und FKK-Clubs“ an der Vohwinkelstraße muss 40.000 Euro Sexsteuer nachzahlen. So urteilte nun das Verwaltungsgericht. Innerhalb von wenigen Wochen musste sich die Kammer gleich mehrfach mit dem körperbetonten Geschäft befassen.

„Termin machen und lustvoll den Tag genießen“ lautet einer der einladenden Lockrufe, mit dem der „Kleopatra-Arena Sauna- und FKK-Club“ an der Vohwinkelstraße um Kunden wirbt. Die Lust dürfte zumindest dem Betreiber des Etablissements vergangen sein. Als Mustafa Ü. das Verwaltungsgericht verließ, war er um gut 40.000 Euro ärmer. Die 19. Kammer hatte seine Klage gegen Erhebung einer sogenannten Sexsteuer durch die Stadt Gelsenkirchen abgewiesen.

Innerhalb von wenigen Wochen musste sich die Kammer gleich mehrfach mit dem körperbetonten Geschäft befassen. Mal war es ein Swingerclub, mal ein Saunabetrieb, die stets das gleiche Ziel hatten: Partner sollten für sexuelle Kurzeinsätze vermittelt werden.

Umsatz bei nahezu null

Für 25 Euro und ein 30 Euro teures Tagesticket verheißt der Club in Bahnhofsnähe Spaß und Wohlfühlatmosphäre. Die sollen „30 internationale Girls“ garantieren. Viel Geld mit der Laufkundschaft soll der Hausherr nicht verdient haben. Wenn man dem Anwalt des Klägers folgt, habe der Umsatz bei nahezu null gelegen.

Die immense Steuersumme jedenfalls könne sein Mandant nicht bezahlen. Der Rechtsanwalt empfindet es als ungerecht, Steuern nach der Größe der Räumlichkeit zu erheben. Andere Städte hätten die Praxis der Gelsenkirchener Behörde nicht übernommen. Dort werden die Prostituierten zur Kasse gebeten, die sich ihre Kosten von den Freiern wieder decken lassen.

Hohe Steuern gegen neue Clubs

Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Bescheide durch die Stadt. Die könne auch die indirekte Steuer vom Veranstalter erheben, der die Verfügungsgewalt über die Fläche habe. Er bestimme auch, wie die Räumlichkeiten genutzt würden. Schließlich bestehe Einigkeit bei einem Besuch in dem Club. Das heißt, der Betreiber weiß um die Ziele des Besuchers.

Pro angefangene 10 qm Fläche kassiert die Stadt pro Veranstaltung 5,60 Euro. Ein Satz, der doppelt so hoch ist wie ein Vergnügen ohne sexuellen Hintergrund. Über die Höhe der Steuer kann die Stadt autark entscheiden. Die Satzung hat der Rat im Oktober 2010 beschlossen. Dass die Stadt kräftig zur Kasse bittet , soll auch steuernd wirken: damit weitere Clubs nicht wie Pilze aus dem Boden schießen.

Täglich gingen die Freier ein und aus

Der Verkehr in dem Haus muss ziemlich rege gewesen sein. Fast täglich gingen die Freier ein und aus. Von März bis Dezember 2009 wurden 12.000 Euro an Steuern fällig. In 2010 und 2011 musste Mustafa Ü. jeweils 14.300 Euro zahlen.

Einen Hinweis gab der Richter dem Kläger noch mit auf den Weg. Er solle froh sein, dass die Stadt nur 65 Quadratmeter an Vergnügungsfläche für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegt hat. Im Internet hatte der Sauna-Club auf 2200 Quadratmeter an unbegrenztem Spaß hingewiesen.

Klaus Johann

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Kommentare
08.02.2012
09:46
Justiz
von Erbeck1 | #5

Beim Lesen der Kommentare müsste doch die Justiz sehr nachdenklich werden - wird sie aber leider nicht und stattdessen spricht man weiter Urteile im Namen des Volkes , welche das Menschen-Gros nicht nachvollziehen kann/will !

08.02.2012
08:39
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
von prodortmund1 | #4

Ach da kann sich Mustafa aber freuen :-)
Die haben sich ja toll verrechnet !
Eigentlich hätten es 400 000 Euro sein müssen.

Gilt die Sexsteuer auch für Vermieter ?

07.02.2012
21:23
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
von g.kont | #3

Unter dem Eindruck der heutigen Negativmeldungen über Geschehnisse in Duisburg und anhaltendem Antisemitismus in der "deutschen" Gesellschaft könnte man dazu neigen, dem Unternehmer nahezulegen mit der Geschäftsidee seines Etablissements doch im Land seiner Ahnen sein Glück zu versuchen, wenn die hier örtlichen Gegebenheiten diesem zuwider laufen.
Davon abweichend möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht sein kann, dass eine kleine religiöse Gemeinschaft, die seit alters her gut integriert ist und zu D. gehört immer wieder von einer anderen religiösen Gemeinschaft angefeindet wird. Dieser erstgenannten religiösen Gemeinschaft gegenüber hat D. große Schuld auf sich geladen und doch konnte daraus in den letzten Jahrzehnten eine Partner- und vielleicht Freundschaft erwachsen.

07.02.2012
21:10
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
von g.kont | #2

Unter dem Eindruck der heutigen Negativmeldungen über Geschehnisse in Duisburg und anhaltendem Antisemitismus in der "deutschen" Gesellschaft könnte man dazu neigen, dem Unternehmer nahezulegen mit der Geschäftsidee seines Etablissements doch im Land seiner Ahnen sein Glück zu versuchen, wenn die hier örtlichen Gegebenheiten diesem zuwider laufen.
Davon abweichend möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht sein kann, dass eine kleine religiöse Gemeinschaft, die seit alters her gut integriert ist und zu D. gehört immer wieder von einer anderen religiösen Gemeinschaft angefeindet wird. Dieser erstgenannten religiösen Gemeinschaft gegenüber hat D. große Schuld auf sich geladen und doch konnte daraus in den letzten Jahrzehnten eine Partner- und vielleicht Freundschaft erwachsen.

1 Antwort
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
von Plem | #2-1

Herrlich! Die Süffisanz in diesem Beitrag ist wirklich g.konnt!

07.02.2012
20:34
Sauna- und FKK-Club-Betreiber muss „Sexsteuer“ zahlen
von Biker1955 | #1

So ist das hier. Dem Einen gibt man und dem Anderen nimmt man.

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