Revierderby-Nachspiel vor Gericht
12.02.2010 | 15:21 Uhr 2010-02-12T15:21:00+0100
Gelsenkirchen.Eine Gruppe von 150 Hooligans attackierte beim Revierderby 2009 die Polizei. Gegen 13 Tatverdächtige wurden nun verhandelt. Viel erfahren haben Richter und Staatsanwaltschaft dabei nicht, denn fast alle verweigerten die Aussage.
Krawalle rund um das Revierderby 2009 beschäftigten nun das Gericht. Am 20. Februar gelang es einer Gruppe von etwa 150 so genannten Problemfans, die Polizei an der Nase herum zu führen.
Statt über Gelsenkirchen Hauptbahnhof – den offiziellen Anreiseweg für Gästefans – fuhr die Gruppe über zahlreiche Umwege zum Bahnhof Buer-Süd. Von dort ging es zu Fuß weiter: Durch die Ekhofstraße Richtung Schalker Geschäftsstelle, am Parkstadion vorbei zur Straßenbahnhaltestelle an der Arena. Unterwegs durchbrachen die Hooligans dabei zwei Polizeisperren, bewarfen Beamte mit Knallkörpern und Bengalfackeln und attackierten unbeteiligte Passanten.
Aktion war geplant
Die Verhandlungen gegen dreizehn Beschuldigte fanden nun vor dem Amtsgericht Buer statt. Viel erfahren haben Richter und Staatsanwaltschaft dabei nicht, denn fast alle verweigerten die Aussage. Nur der erste Angeklagte, ein Student aus Münster, gab zu, dass die Aktion geplant worden sei. Doch selbst die Aussicht auf eine milde Strafe – wenn er dem Gericht die Namen der Rädelsführer nenne – konnten den jungen Mann nicht zu einer ausführlicheren Aussage bewegen.
So verhängte das Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die dauert drei Jahre und für diesen Zeitraum gilt auch ein bundesweites Stadionverbot. Hinzu kommt eine Geldstrafe.
Fünf Verfahren vertagt
Insgesamt erhielten sieben der Angeklagten diese Strafe, einer kam mit sechs Monaten auf Bewährung plus sechsmonatigem Stadionverbot davon, weil er teilgeständig war. Fünf Verfahren wurden nach Beweisanträgen der Verteidiger vertagt. Jedoch kündigten fast alle Verteidiger an, in Berufung zu gehen, weil ihren Mandanten eine konkrete Beteiligung an der Randale nicht nachgewiesen werden konnte. Der Richter hingegen begründete seine Urteile mit der umständlichen Anreise der tatverdächtigen, die nur dazu gedient habe, der Polizei aus dem Weg zu gehen und der Durchbrechung der beiden Polizeisperren.
Es habe genug Möglichkeiten gegeben, vor den Sperren die Gruppe zu verlassen. Spätestens nachdem die Knallkörper gezündet wurden, hätten die Angeklagten erkennen müssen, dass die Gruppe nur auf Krawall aus war.
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