Ratsmehrheit fährt aufs Sozialticket ab
18.09.2008 | 22:16 Uhr 2008-09-18T22:16:16+0200SPD, Grüne und Linke/AUF stimmen für ermäßigte Tickets. Rot-Grün: Einführung nur auf Verbunds-Ebene finanzierbar. CDU sieht sich durch VRR-Analyse bestätigt
Die Mehrheit war knapp, die Diskussion kontrovers bis polemisch. Und der Beschluss ist zunächst mal ein politisches Signal. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. SPD, Grüne und Die Linke/AUF haben sich gestern im Rat für die Einführung eines Sozialtickets auf der Ebene des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ausgesprochen - so wie es zuletzt auch mehrere andere Städte in der Region.
Der auf rot-grüne Initiative gefasste Beschluss fordert die (politischen) Mitglieder in der VRR-Zweckverbandsversammlung auf, einen entsprechenden Antrag auf finanziell und rechtlich gesicherter Grundlage einzubringen bzw. ihm zuzustimmen. Aus Sicht der CDU ist diese Grundlage allerdings bereits weggebrochen. Das sei in der vergangenen Woche in der VRR-Zweckverbandsversammlung in nicht öffentlicher Sitzung deutlich geworden, erklärte CDU-Fraktions-Vize (und Zweckverbandsmitglied) Guido Tann. Die VRR-Spitze habe auf der Basis einer "detaillierten Analyse" empfohlen, das in Dortmund gewählte Sozialticket-Modell nicht zu übernehmen. Eine Übernahme würde zu erheblichen Mehrkosten, einer Ausdünnung des Leistungsangebots und/oder zu Verschlechterungen fürs Personal der Verkehrsunternehmen führen, so übermittelte Tann die VRR-Botschaft.
In ähnlicher Weise hatte sich bereits VRR-Chef Vorgang im Sozialausschuss geäußert (wir berichteten). In Richtung Rot-Grün erklärte Tann: "Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem Die Linke hinhält."
Die SPD und vor allem die Grünen äußerten erhebliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Analyse. "Der VRR ist interessengeleitet. Die wollen das nicht", sagte Grünen-Stadtverordneter Bernd Matzkowski. Der Verbund baue "Pseudo-Hürden" auf. Es gehe hier zunächst mal um den Einstieg in einen Prozess, so Matzkowski. Alle Zahlen müssten auf den Prüfstand. Allein das Beispiel Dortmund anzuführen, sei nicht seriös - auch weil das Ticket dort zu einem sehr niedrigem Preis verkauft werde. Andere Städte hätten das Sozialticket mit wesentlich mehr Erfolg eingeführt oder stünden kurz davor.
"Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen", sagte OB Frank Baranowski. Es sei zwar die "verdammte Aufgabe" der Bundesgesetzgebung, für vernünftige (Hartz-IV-)Regelsätze zu sorgen, pflichtete der OB der CDU bei. Aber: Wie in anderen Fällen auch könne die Stadt nicht darauf setzen, dass dies auch passiert und müsse deshalb selbst aktiv werden. Die "globale" Prüfung des VRR stelle auch ihn nicht zufrieden, sagte Baranowski.
Ein weitergehender Antrag von Die Linke/AUF wurde im Rat abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, ein Sozialticket in Gelsenkirchen zur Not im Alleingang einzuführen. Dies lasse der Haushalt nicht zu, so SPD und Grüne.
11:48
es sollte auch so geschehen, wie Nessel schreibt. Auch wer als ArbeitnehmerIn einen bestimmten Lohn unterschreitet, sollte von einem Sozialticket und auch von einem verbilligten Stromtarif profitieren.
11:36
Typisch Gelsenkirchen: Probleme sollen doch die anderen lösen. Der Antrag der LINKE/AUF wurde abgelehnt. Wieso eigentlich. Subventionen für alles und nichts - aber für die sozial im Stich gelassenen - da sind die Kassen leer: Pharisäer! Es ist an der die Kommunen im Ruhrgebiet aufzulösen und alles zu zantralisieren - dann kommt endlich das Geld da an wo es hingehört !
11:35
Aber ein Anfang ist gemacht. Die Welt ist halt nicht an einem Tag zu retten. Ich bin über diese Abstimmung hocherfreut!
10:32
Abgesehen davon, dass ein Sozialticket für Bedürftige nötig ist, muss man einfach auch mal klarstellen, dass die Fahrpreise auch für Otto-Normalverdiener schon sehr teuer sind. Wär schön, wenn das Recht auf Mobilität auch für die gelten würde, die gerade mal so über die Runden kommen und keine staatlichen Hilfen bekommen.
01:50
Von der Politik wird jetzt erwartet, dass die u.a. in den Kommunen Köln und München gemachten Erfahrungen mit ihren Ticketvarianten auch auf der (finanziellen) Ebene von Gelsenkirchen durchgerechnet werden und nicht nur die aus dem Modellprojekt Dortmund stammenden Daten vom Sozialticket-ablehnenden VRR und der CDU, die rigoros bislang alle Vorschläge mit Totschlagargumenten im VRR-Zweckverband in Bausch und Bogen abgelehnt haben, immer wieder neu herangezogen werden.
Es ist und bleibt ein Grundbedürfnis aller das sozialschwache Bürger in Gelsenkirchen - und auch woanders - ein Grundrecht auf Mobilität haben.
Warum soll der alleinerziehenden arbeitenden Mutter, welche trotz Arbeit von der ARGE einen Aufstocker erhalten muss oder der Rentnerinn, der nach Jahren der Kindererziehung nur eine schmale Rente in Höhe des ordinären ALG-II-Satzes bleibt, ein Sozialticket verwehrt werden.
In Gelsenkirchen leben zur Zeit rund 43.000 Menschen von Hartz IV, davon werden nur 16.056 Betroffene beim Integrationscenter für Arbeit als offizielle Arbeitslose in der Statistik geführt. Dazu kommen zusätzlich noch 2.187 Menschen, die zwar sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, aber von ihrem geringen Einkommen nicht leben können. Sie bekommen eben die aufstockende Leistung, den Aufstocker, vom IAG zusätzlich zum Lohn.
Ich höre schon wieder alle ich-bin-dagegen-Auguren aufjaulen: die Hartz-IV- Empfänger bekommen es auch in den allerwertesten A.. gestopft.
Frage: hat jemand sich schon einmal Gedanken gemacht, wenn er für das Einzelticket Erwachsene Kurzstrecke € 1.30 oder für die preisstufe € 2,20 bezahlt?
Laut VRR beträgt die Kostendeckung zur Zeit 48% aller Bartickets und Zeittickets.
Ticket 1000, Bären-Ticket und ihre Varianten werden doch auch gerne benutzt; nur macht sich keiner hier Gedanken, wer denn den Rest bezahlt.
Richtig geraten - der Steuerzahler. Nur hier plärt keiner herum wer soll und kann das bezahlen. Man fährt einfach, geniest und fragt nicht nach dem woher.
Nur beim Sozialticket und seinen Varianten da regt sich der Widerstand bei gewissen Leuten. Sozialverhalten anderen Menschen gegenüber ist für diesen Personenkreis ein Fremdwort.
Übrigens, wenn der Gesetzgeber für ALG-II-Leistungsempfänger pro Monat nur rund € 15,00 veranschlagt, wird er sich dabei was gedacht haben. Ob der ALG-II-Empfänger nun ein mal oder 20 mal fährt, der Pauschalbetrag bleibt. Also sollte der Gesetzgeber auch einmal nachdenken, wie hier bei den von manchen offenbar verhassten ALG-II-Leistungsempfängern er die Finanzierung übernimmt.
Es darf somit in Berlin angefragt werden und das Arbeitsministerium zur Mitfinanzierung eines wie auch immer aussehenden Sozialticket mit seinen Varianten in die Pflicht genommen werden.