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Gericht

Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden

07.10.2009 | 16:02 Uhr

Gelsenkirchen. Der Rauswurf eines muslimischen Friedhofsgärtners aus dem St. Josephs-Friedhof im Gelsenkirchener Stadtteil Bismarck ist so nicht rechtens. Die Kirchengemeinde bekam am Dienstag vor der 8. Zivilkammer in Essen eine Nachhilfestunde in Sachen Recht.

Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage, nach der die katholische Gelsenkirchener Kirchengemeinde St. Josef einem muslimischen Friedhofsgärtner das Arbeiten am Stäfflingshof verbieten kann.

Wie die Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Dr. Lashöfer, dazu feststellte, fehlt der 2007 aus zwei Kirchengemeinden entstandenen neuen Gemeinde St. Joseph dazu eine entsprechende Satzung. Die Heranziehung der beiden alten von St. Franziskus (1985) und von der alten St. Josephsgemeinde (1995) ist nicht zulässig, weil sich beide Satzungen genau im Punkt der Zulassung von Friedhofsgärtnern widersprechen: In St. Franziskus gab es keine zahlenmäßige Beschränkung von Gärtnern, in St. Joseph dagegen schon.

Strittige Grabpflege

St. Joseph klagte in Essen gegen Friedhofsgärtner K. vor der Zivilkammer, um dem gebürtigen Türken den Zutritt zur Grabpflege untersagen zu lassen. Ein Streit, der schon seit geraumer Zeit die Gemüter erhitzt und Gerichte beschäftigt.

Wie berichtet unterlag die Kirchengemeinde noch im April im Beleidigungsverfahren gegen den 30-Jährigen beim Amtsgericht in Gelsenkirchen. Und auch am Dienstag schienen die Vorzeichen für die Gemeinde wegen der fehlenden Satzung mehr als schlecht zu stehen. Das Gericht räumte den unversöhnlichen Kirchenvorständlern jedoch noch eine Nachbesserungsfrist ein, nach der vielleicht auch die neue Satzung vorgelegt werden kann.

Die Rede war jetzt aber auch vom Hausrecht, das die Kirche geltend macht. Sie wolle entscheiden dürfen, wer den Friedhof betritt und wer nicht.

Recht auf freie Berufsausübung

Dem hielt das Gericht jedoch nachdrücklich das Grundgesetz entgegen, wonach der 30-Jährige, dessen Geschäft etwa 800 Meter vom Friedhof in Bismarck entfernt ist, ein Recht auf freie Berufsausübung hat. Auch dürfe die Kirche das „Recht der Auftraggeber” nicht aus den Augen verlieren, die die Grabpflege dem 30-Jährigen anvertrauen wollen. Das seien schließlich alles Kirchenmitglieder.

Trotz aller Versuche, scheiterte eine zumindest zunächst zeitlich begrenzte gütliche Einigung an der Kirche, die jetzt aber im neuen Termin auch die Zulassung der vier genehmen Gärtnereien darlegen muss. Auch will das Gericht wissen, wieviele Angestellte hier arbeiten.

Die Klage des 30-Jährigen auf Zulassung wurde an das zuständige Verwaltungsgericht verwiesen. Er unterstrich gestern, dass er als Angestellter in einem deutschen Unternehmen seinerzeit sehr wohl dort habe Gräber pflegen dürfen - nur nicht als Selbstständiger.

Vor Weihnachten geht es weiter.

Christa Gruber

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Kommentare
09.10.2009
08:59
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von Godzillababy | #44

Irgendwie fällt St. Joseph ständig negativ auf...

08.10.2009
22:53
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #43

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

08.10.2009
18:34
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von newgelse | #42

Frau Gruber versucht in ihrem Artikel unterschwellig, der Kirchengemeinde eine Türken bzw. Islam-Feindlichkeit zu unterstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch andere Gartenbetriebe haben auf diesem eher kleinen Friedhof keine Zulassung, was auch wegen der Größe des Areals zu verstehen ist. Eine solche Beschränkung ist bei kleinen, konfessionellen Friedhöfen auch nicht ungewöhnlich. Auch glaube ich, dass der türkische Gartenunternehmer auf diesem Friedhof keinen großen Kundenkreis hat, weil ja in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die zugelassenen Gartenbaubetriebe verwiesen wird. Die Angehörigen wissen also schon im voraus, dass sie nicht jeden Unternehmer mit der Grabpflege beauftragen können. Es stand ihnen ja auch frei, ihren Angehörigen auf einen anderen Friedhof bestatten zu lassen, wo diese Zulassungsbeschränkung nicht existiert (städtische Friedhöfe zum Beispiel).
Entweder hat Frau Gruber schlecht recherchiert oder sie forciert das beliebte Katholiken-Bashing!

08.10.2009
10:57
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von eva2020 | #41

Toleranz gerne - aber gegenseitig. Wie geht man mit Christen z.B. in der Türkei um? Sie werden wegen ihrer Religion verfolgt und sogar ermordet. Siehe Hier:
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art7

08.10.2009
10:51
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von GelsenkirchenBlog | #40

Manueller Trackback:
http://www.gelsenclan.de/index.php/turkischer-friedhofsgartner-siegt/

08.10.2009
08:49
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von MaMoSa | #39

Es sollte dringend mal wieder Nathan der Weise gelesen werden, von Mitgliedern ALLER Religionen.
Toleranz ist das oberste Gebot, was die katholische Kirche macht, ist eine Sauerei, hat sie Angst, dass er als Muslim die Gräber der Ungläubigen schändet???

Dieser Gärtner zeigt keinerlei Interesse an so etwas, wenn er denn soooo gefährlich ist, hätte er wohl, wenn er fundamentalistisch veranlagt wäre schon längst zu seinen über 70 Jungfrauen gefunden...

Viele scheinen zu vergessen, dass ein Angehöriger der Islam nicht gleich ein Fundamentalist ist...

07.10.2009
23:06
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von miriam.lessmann | #38

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07.10.2009
22:49
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #37

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07.10.2009
21:27
Muslimischer Friedhofsgärtner durfte nicht verwiesen werden
von GZ | #36

Dürfen sogenannte Ungläubige im Sinne des Islam auch gärtnerische Tätigkeiten etc. auf Friedhöfen in islamischen Ländern oder Gemeinden ausüben ??.Eher nicht oder nur,weil diese Arbeit nicht geachtet wird.

07.10.2009
21:21
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von Advocatus Diaboli | #35

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