Missbrauch: Vater muss in Haft
12.02.2010 | 20:07 Uhr 2010-02-12T20:07:00+0100Gelsenkirchen/Essen. Die Tochter missbraucht, die Lebensgefährtin geschlagen. Der 44-Jährige Gelsenkirchener, der diese Taten zu verantworten hat, muss ins Gefängnis. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Essen verurteilte ihn am Freitag zu dreieinhalb Jahren Haft.
Ein Familiendrama, das da kurz im Gerichtssaal aufblitzte. Das spätere Opfer wohnte bei seiner vom Vater getrennt lebenden Mutter. Anfang 2006 wollte das Kind weg von ihr, zog nach Gelsenkirchen zum Vater, der die elf Jahre alte Tochter bereitwillig aufnahm. Nach kurzer Zeit, im März, begannen die sexuellen Übergriffe, gegen die sich das Kind nicht zur Wehr setzen konnte.
Nach drei Monaten fand es die Kraft, sich vom Vater zu lösen. Zur Mutter, die in Rumänien lebte, wollte das Mädchen nicht. Die Elfjährige lief weg, vertraute sich ihrer Schwester an. Gemeinsam gingen sie zum Jugendamt, das den Weg zurück zur Mutter ebnete. Auf Wunsch des Mädchens wurden die sexuellen Vorwürfe gegen den Vater nicht verfolgt.
Einige Zeit später kehrten Mutter und Tochter zurück nach Deutschland. Hier erst erzählte das Kind der Mutter von der sexuellen Gewalt, die es erleiden musste. Aber das war nicht das einzige Problem. Die Mutter musste in Deutschland zunächst noch eine Haftstrafe absitzen. Danach, so einigten sich beide, wollten sie Anzeige erstatten. So wurde das Kind erst Anfang vergangenen Jahres vernommen.
Zeitgleich musste die Polizei in die Wohnung des Vaters. Der stand in Verdacht, im betrunkenen Zustand seine Lebensgefährtin mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, bevor er sie trat und würgte. Auch die Lebensgefährtin machte jetzt reinen Tisch. Sie erzählte der Polizei, dass ihr Freund sie dafür verantwortlich gemacht habe, dass die Tochter drei Jahre zuvor zum Jugendamt ging. Obwohl er sie deshalb geschlagen habe, sei sie weiter bei ihm geblieben.
19:25
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
19:22
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
18:07
Der erste Satz ist ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig Satzzeichen in der deutscxhen Sprache sind:
| Die Tochter missbraucht, die Lebensgefährtin geschlagen.
Man lese den Satz mal ohne Komma:
| Die Tochter missbraucht die Lebensgefährtin geschlagen.
Gleiche Worte, andrer Sinn.
Gebt uns soch die Klammern zurück! Danke!
12:46
Da hat der Typ wohl gedacht, er wäre ein Kirchendiener und das alles würde als Kavaliersdelikt behandelt. Irrtum! Kein Mitleid mit solchen Menschen.
Mich wundert allerdings, wie inhaltslos die Angelegenheiten bei der Kirche aufgearbeitet werden. Die werden nicht bestraft, die werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt (bei vollen Bezügen natürlich).
12:59
Ich würde selbst Justitz sein, wenn der Mann fast keine Strafe für solche Taten bekommt. So wiso wird er weiter jemanden quelen, wenn er rauskommt, besser werden, wenn solche Menner im Knast daselbe erleben bis ende seinen Lebenstagen, oder wenn sie gar nicht lebendig sind!
09:47
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
22:27
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
10:59
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
09:41
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
17:44
das urteil ist ja wieder mal nur ein schlag ins gesicht,armes deutschland