Das aktuelle Wetter Gelsenkirchen 12°C
Gericht

Messerstiche im Wahn

21.07.2010 | 17:18 Uhr
Messerstiche im Wahn

Gelsenkirchen.Ein Familiendrama ohne Sinn, fast aus dem Nichts heraus. Ein psychisch kranker 23-Jähriger aus der City soll im Wahn auf seinen angehenden Schwager eingestochen haben.

Angeblich, um seine Schwester wieder glücklich zu machen, sagt Staatsanwältin Elke Hinterberg vor dem Essener Schwurgericht.

Oft hat Jens H. die Augen geschlossen, gähnt er demonstrativ. „Die Medikamente machen mich so müde“, klagt er und bittet Richter Simon Assenmacher, die Medizin absetzen zu dürfen. Denn sie wird ihm auf Beschluss des Gerichtes zwangsweise verabreicht.

Medikamente abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft in Essen geht bei dem 23-Jährigen, der an Wahnvorstellungen leiden soll, von einer Schuldunfähigkeit aus.
Weil der Beschuldigte die Einnahme von Medikamenten ablehnt, sich selbst als gesund betrachtet und aus diesem Grund nicht behandelt werden will, gilt er weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit. Er soll deshalb in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, sagt die Staatsanwältin.

2006 war der in Kolumbien aufgewachsene Sohn eines Deutschen nach Gelsenkirchen gekommen. Sein Wunsch, an der Folkwanghochschule Musik zu studieren, scheiterte. Er schlug sich durch, zog sich immer mehr in seine Wohnung in der Josefstraße zurück. Sein einziger Kontakt in Gelsenkirchen war eine deutlich ältere Halbschwester.

Besuch aus Kolumbien

Ende 2009 beschloss seine ebenfalls in Kolumbien aufgewachsene Schwester, mit ihrem Verlobten nach Deutschland umzuziehen. Sie meldete sich telefonisch bei ihrem Bruder. „Er war glücklich darüber, freute sich“, erinnert die 27-Jährige sich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass er schon da den Tod des Verlobten beschlossen habe. Innere Stimmen hätten ihm das befohlen. „Ich hatte den Eindruck, dass er nicht gut zu ihr war“, sagt er. Oder: „Meine Schwester war unzufrieden mit dem Leben. Das habe ich gemerkt.“

Als die beiden am 10. Februar in Gelsenkirchen ankommen, öffnet er ihnen nicht die Tür. Erst einen Tag später treffen sie ihn an. Er selbst und seine Wohnung sind in einem verwahrlosten Zustand. Der Besuch aus Kolumbien packt beherzt an, kauft Putzmittel, räumt auf. „Komisch“, sagt der Beschuldigte, „die kommen zu Besuch und putzen“. Auf Nachfrage des Richters bestätigt er dessen Einschätzung: „Ich putze nicht.“

Danach sitzen sie zusammen. Völlig unvermittelt sticht der 23-Jährige auf den 32 Jahre alten Verlobten der Schwester ein. Die 27-Jährige wirft sich dazwischen und bringt den Verletzten aus der Wohnung. „Entschuldigung, Entschuldigung“, ruft der 23-Jährige ihnen nach. Lebensgefährliche Verletzungen hat sein Opfer erlitten, wird aber im Krankenhaus gerettet.

Die Kommunikation mit dem Beschuldigten ist nicht immer leicht. Mal wünscht er einen Kaffee, mal reagiert er hellwach auf bestimmte Prozesssituationen. Wie er sich seine Zukunft vorstelle, fragt Richter Assenmacher ihn. Die Antwort ist knapp: „Beschissen!“

Stefan Wette

Facebook
 
Videos die Sie interessieren könnten
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/3395836/create

Aktuelle Fotos und Videos
40 Jahre Maritim
Bildgalerie
Hotel
Eine echte Gaudi
Bildgalerie
Schützenfest
Drachenwetter auf Consol
Bildgalerie
Himmelsstürmer
Rock Hard in Gelsenkirchen
Bildgalerie
Festival
Aus dem Ressort
Vor 2021 wird Gelsenkirchen den Haushalt nicht ausgleichen
Stärkungspakt
Von 2014 bis 2018 wird die Stadt Gelsenkirchen jährlich gut 25 Millionen Euro zusätzlich aus Düsseldorf erhalten, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen sein Dank. Aber die Summe der Kassenkredite wird steigen, bis die Stadt es schafft, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen – also nicht vor 2021.
Farfan im Visier - Einbrecherbande muss lange ins Gefängnis
Prozesse
Fleischgroßhändler und Weinlager hatten sie jahrelang leer geräumt, nun müssen sie mit karger Gefängniskost vorlieb nehmen. Das Landgericht Essen verurteilte vier Angeklagte aus Bottrop und Gelsenkirchen wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu bis zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.