Maik D. aus Gelsenkirchen muss für Mord an Vermieterin (84) lebenslang in Haft
22.06.2011 | 15:10 Uhr 2011-06-22T15:10:00+0200
Essen/Gelsenkirchen.Lebenslange Haft. So lautet das Urteil gegen Maik D. aus Gelsenkirchen. Der Drogensüchtige hatte seine 84 Jahre alte Vermieterin ermordet, um ihre Wohnung nach Geld zu durchsuchen. Das Schwurgericht stufte den 38-Jährigen als voll schuldfähig ein.
Zur Milde sah das Essener Schwurgericht keinen Anlass. Am Mittwoch verurteilte es den Gelsenkirchener Maik D. (38) wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft . Er hatte seine 84 Jahre alte Vermieterin ermordet, um ihre Wohnung nach Geld zu durchsuchen. 40 Euro fand der Drogensüchtige.
Richter Andreas Labentz sprach im Urteil von einer „extrem schlimmen Tat“. Eineinhalb Jahre lang hatte Maik D. in Heßler Tür an Tür mit seiner Vermieterin gelebt. Miete zahlte er nie, dafür bettelte er die Frau fast täglich an. Sie gab reichlich, nach Ansicht der Kammer aus „Unsicherheit, falsch verstandener Hilfsbereitschaft und Verkennung der Person des Angeklagten“. Insgesamt rund 22 000 Euro, für die sie ihn Schuldscheine unterzeichnen ließ.
Anfang Januar drehte sie ihm auf Veranlassung ihrer Nichte den Geldhahn zu, informierte die Polizei und plante, die Schlösser austauschen zu lassen. Da kam Maik D. am 8. Januar zu seinem letzten Besuch in die Kanzlerstraße. Pleite war er schon seit dem 3. Januar, da hatte er den Rest seiner finanziellen Unterstützung durch das Job Center vom Konto abgehoben. Labentz zum Angeklagten: „Sie mussten noch 28 Tage überbrücken.“ Wieder bettelte er die Vermieterin an. 140 Euro gab sie ihm, dieser letzte Schuldschein ist auf den 6. Januar datiert.
Kammer wirft ihm ein kaltblütiges Verhalten vor
Als sie ihm am 8. Januar sagt, dass nun Schluss sei, versucht er noch, sie zu überreden. Doch die 84-Jährige lässt sich auf nichts ein. Labentz: „Als er merkt, dass er sie nicht umstimmen kann, trifft er eine schlimme Entscheidung und schlägt zu .“ Der Richter erinnert an das Ungleichverhältnis, spricht den kräftigen Angeklagten direkt an und beschreibt dessen Opfer: „84 Jahre alt, 1,51 Meter groß, 35 Kilo schwer.“ Im Rollstuhl sitzt die Frau, weil ihr ein Bein amputiert wurde.
Dass diese Frau den Angeklagten angegriffen und an der Kampfjacke gepackt hätte, schließt das Gericht aus. Er war der Angreifer. Fesselte und knebelte die Frau derart, dass sie erstickte. Annähernd gleichzeitig stach er mit einem Schraubenzieher auf ihren Oberkörper ein. Fünfmal. Immer dort, wo das Herz sitzt.
Das kaltblütige Verhalten nach der Tat wirft die Kammer ihm ebenfalls vor: „Und danach sucht er in der Wohnung zielgerichtet nach Geld.“ Mindestens 40 Euro habe er gefunden, stellt das Gericht fest.
Als voll schuldfähig hatte Psychiaterin Maren Losch den Angeklagten eingestuft. Das Gericht folgte ihr. Maik D. sei zwar drogensüchtig und leide an einer Persönlichkeitsstörung. Aber zum Tatzeitpunkt hätte dies keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit gehabt, sagte Labentz.
10:37
Seit ihr doch alle selbst schuld! Ihr habt Jahrelang immer nur CDU gewählt und das kommt dabei raus !
Jeder das was er verdient!
20:41
So traurig es ist, leider werden derart gerechte Urteile augenscheinlich nicht immer ausgesprochen. Ob dieses Urteil gegen ein unberechenbares Drogenwrack, unabhängig von seiner Rechtgertigkeit, Signalwirkung hat, sei dahingestellt, ist auch unwesentlich. Wenn er künftig mal wieder die Kontrolle verliert , wird sein Gegenüber wohl ein wenig mehr physische Präsenz bieten als das Opfer. Recht so!
09:15
Und am Schluss darf der Steuerzahler solche Typen noch
Lebenssläbglich durchfütter.
Aber halt. Nach 5 Jahren wegen guter Führung entlassen und dann Übergang in HarzIV bis zum Lebensende!
Da spart der Steuerzahler dann doch.
18:40
Richtig, und freigesprochener, wie Herr Kachelmann, wurde sofort nach der Festnahme beim Namen genannt, und nie unkenntlich gemacht.
18:19
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16:33
Mord aus Habgier wird immer hart bestraft, Mord aus purer Lust einen platt zu machen geht einher mit schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, dafür kassiert mancher sogar nur Bewährung..
Übung von Gerechtigkeit, ein Richter hat ausreichend geübt, ein anderer übt noch fleissig.
15:20
Wer einen Menschen wegen des Geldes umbringt erhält lebenslänglich. Wenn Menschen einfach nur aus Spaß auf einem Bahnsteig tot getreten werden, dann gibt es ein paar Arbeitsstunden.