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Landgericht bestätigt Schlappe für Klein

10.10.2008 | 19:34 Uhr

Ex-Sparkassen-Direktor unterliegt Internet-Forum

Jetzt ist die juristische Niederlage von Matthias Klein gegen das Internet-Forum Gelsenkirchener Geschichten (GG) amtlich. Beziehungsweise: rechtskräftig. Das Landgericht Berlin hat eine Beschwerde des Ex-Sparkassen-Direktors gegen einen früheren Beschluss zurückgewiesen.

Wie berichtet, hatte Klein in Berlin einen Unterlassungsanspruch gegen Heinz Niski von den Gelsenkirchener Geschichten geltend gemacht - und war damit gescheitert. Anlass dieses Vorstoßes war ein WAZ-Bericht, den Niski auf die GG-Homepage gestellt hatte. Darin wird die mittlerweile gerichtlich untersagte Behauptung aufgestellt, dass der Kleins Vertrag bei der Sparkasse nicht verlängert worden sei. (Formal) Richtig ist: Der Vertrag wurde auf Wunsch von Matthias Klein nicht verlängert.

"Schön, dass ich nicht um meine Spargroschen erleichtert wurde. Schön, dass Blogger, Forenbetreiber - kurz alle Bürger in Sachen Meinungsfreiheit ein Stück Rechtssicherheit haben", kommentierte Heinz Niski den Richterspruch. Und auch sein Anwalt Heinz-Günther Meiwes betonte gegenüber der WAZ die politische Dimension. loc

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Kommentare
13.10.2008
08:36
Landgericht bestätigt Schlappe für Klein
von Manni | #2

Er, dessen Vertrag auf eigenen Wunsch nicht verlängert wurde (warum eigentlich?), gibt aber immer noch keine Ruhe. Es geht, wie in den Gelsenkirchener-Geschichten nachzulesen, zur nächsten Instanz. Was soll das, wozu braucht Herr Klein, dessen Vertrag auf eigenen Wunsch nicht verlängert wurde sowas? Oder sind es nur arme Juristen, die unbedingt Geld und Beschäftigung nötig haben?
Die Antwort kennt ganz allein der Wind...Wind... Wind....

11.10.2008
14:48
Landgericht bestätigt Schlappe für Klein
von dennisbartel | #1

Und damit hat er Meiwes auch Recht. Wo kommen wir denn hin wenn Hinz, Kunz und Klein jeden Homepage Betreiber abmahnen dürfen nur weil dieser Presseartikel zitiert?

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