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Prozess

Kiosk-Kunde in Gelsenkirchen kehrte als Räuber zurück - Haftstrafe

17.10.2012 | 18:33 Uhr
Kiosk-Kunde in Gelsenkirchen kehrte als Räuber zurück - Haftstrafe
Foto: Oliver Müller

Gelsenkirchen/Essen.   Erst kaufte er sich Bier und Schnaps, ein paar Stunden später überfiel er denselben Kiosk in der Innenstadt Gelsenkirchen und bedrohte die Angestellte mit einem Messer. Dafür hat das Landgericht Essen einen 38-Jährigen zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Ausgerechnet den Kiosk in der Gelsenkirchener Innenstadt, wo er wenige Stunden zuvor Bier und Jägermeister gekauft hatte, überfiel der 38-Jährige. Dafür verurteilte ihn am Mittwoch die XVI. Strafkammer am Landgericht Essen zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte, der in der Nähe des Musiktheaters lebt und unter Betreuung steht, leidet seit Jahren an psychischen Problemen, musste auch schon mehrfach in Kliniken behandelt werden. Alkohol und illegale Drogen wie Haschisch und Amphetamine zählen zu seinem Alltag. So muss es auch am 15. April gewesen sein. Damals schaute er sich zu Hause ein Fußballspiel an, holte sich Alkohol bei der Bude in der Nähe.

Verkäuferin mit Messer bedroht

Mehrere Joints will er geraucht haben, bevor er sich gegen 17 Uhr ein Brotmesser aus der Küche nahm und wieder zum Kiosk ging. Dort hielt er die 37-jährige fest, bedrohte sie mit dem Messer . Welche Angst sie dabei hatte, ließ sich bei ihrem Zeugenauftritt ahnen. Sie zitterte, weinte, als sie von dem Überfall erzählte. Der Räuber, der sich nicht einmal groß maskiert hatte, drängte sie zur Kasse. Er ließ sich auch nicht verunsichern, als plötzlich die Kiosk-Chefin auftauchte. Auch sie ließ sich von ihm einschüchtern.

Mindestens 250 Euro erbeutete er. Vier Schachteln Zigaretten seiner Lieblingsmarke nahm er auch noch mit, bevor er den Kiosk wieder verließ. Glücklich wurde er nicht mit seiner Tat. Er radelte zu seinem Bruder, weil ihn Gewissensbisse plagten. Der riet ihm, sich zu stellen.

Kleidung im Müllcontainer angezündet

Ein Ratschlag, den der Angeklagte nicht befolgte. Er beseitigte lieber seine Spuren und steckte die Kleidung, die er während des Überfalls getragen hatte, in einen Müllcontainer im Innenhof seines Wohnhauses. Benzin goss er darüber und zündete es an. Die Hitze war so groß, dass Putz von der Fassade fiel.

Nach seiner Festnahme hatte er die Tat gestanden , blieb auch vor Gericht dabei. Richter Jens Lazarz wies im Urteil auf die Folgen der Tat hin, wie der Überfall die Verkäuferin belastet habe. Sie mit dem Messer an ihrem Körper zur Kasse zu drängen, sei sehr riskant gewesen. Lazarz: „Sie braucht ja nur falsch zu zappeln und schon passiert es. Das war lebensgefährlich“.

Den Haftbefehl hob die Kammer auf, so dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte die Chance hat, seine Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen.

Stefan Wette

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