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Arbeitsmarkt

Jobcenter vor der Auflösung?

18.11.2009 | 17:23 Uhr
Jobcenter vor der Auflösung?

Erwerbslose und Hartz IV-Empfänger werden ab 2010 wohl nicht mehr aus einer Hand vom Jobcenter betreut. Der Bund will die gemeinsamen Integrationscenter für Arbeit (IAG) wieder auflösen.

Frisch gedruckt liegt sie vor, die Novemberausgabe des Magazins „einGEstellt” des Integrationscenters für Arbeit (IAG). Vielleicht eine der letzten Broschüren? Das gemeinsame Jobcenter von Stadt und Agentur für Arbeit, das insgesamt 45 000 Menschen ohne Arbeit in der Stadt betreut, wird es 2010 so nicht mehr geben. Und Stadt wie SPD schlagen Alarm.

Laut Bundesverfassungsgericht sind die IAG Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen für Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig. Bis Ende 2010 muss der Bund neue Lösungen finden oder die Verfassung ändern. Laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag sollen nun die Aufgaben wieder getrennt werden, die Arbeitsagentur wäre wieder für die SBG II-Empfänger weitgehend zuständig, die Städte nur für die Hilfe zur Unterkunft.

Für Gelsenkirchens Sozialdezernentin Henriette Reker verheißt das nichts Gutes: So gut auch seit 2005 die Zusammenarbeit vor Ort mit der Bundesagentur, die seitdem in eigener Regie nur noch die rund 3500 Arbeitslosen nach SGB III betreut, im gemeinsamen IAG auch klappt: Sie werde schlechter, wenn wieder nur die Bundesagentur für alle Erwerbslosen zuständig sei. Vor allem wegen der zentralen Strukturen der Arbeitsämter sorgt sich Reker und befürchtet weniger Einfluss der Stadt.

Die IAG vermittele im Jahr über 5000 Betroffene zumindest zeitweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, betreue 20 000 mit aktivierenden Arbeitsprojekten und Qualifizierungen, zählt Reker die Erfolge auf. Und das IAG traue sich was, etwa jüngst mit dem Job-Speed-Dating in der Arena. „Das IAG hat bundesweit einen hervorragenden Ruf”, so Reker.

Gemeinsam mit dem stellv. IAG-Leiter Dirk Sußmann war die Sozialdezernentin Anfang der Woche Gast bei der SPD-Fraktion. Auch Sußmann sagt: „Eine wieder getrennte Lösung ist weniger bürgerfreundlich. Auch wenn sie vielleicht unter einem Dach ist. Die Betroffenen hätten wieder unterschiedliche Ansprechpartner.”

Die Sicht der SPD ist unmissverständlich: „Die Betreuung aus einer Hand in den Jobcentern hat sich nicht nur in Gelsenkirchen bewährt. Doppelstrukturen können wir nicht gebrauchen”, warnt SPD-Fraktionschef Haertel die Bundesregierung. Und der sozialpolitische Sprecher Lutz Dworzak ergänzt: „ Nur eine Organisationsform, in der genaue Kenntnisse über die regionale Arbeitsmarktpolitik vorhanden sind, kann erfolgreich sein.” Auf Gelsenkirchen zugeschnittene Projekte seien dann unmöglich

Problem wird auch die Verteilung der Beschäftigten bei einer möglichen Trennung. Fast 500 sind es beim IAG, davon 140 von der Stadt. Für die Betreuung der Unterkunftaufgaben bräuchte die Stadt nur rund 30. Und die anderen? Ihnen soll von der Bundesagentur ein Übernahmeangebot gemacht werden.

Von der Stadt will die SPD nun geprüft wissen, ob Gelsenkirchen nicht „Optionsgemeinde” werden kann. 69 gibt es, die die Betreuung der Betroffenen gänzlich in Eigenregie erledigen. Schwarz-Gelb will allerdings bislang nur die 69 bestehen und den Kreis nicht größer werden lassen.

Oliver Schmeer

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Kommentare
19.11.2009
19:09
Jobcenter vor der Auflösung?
von surfi | #10

@ ehrlichkeit und recht

Stimmt... genau wie früher

19.11.2009
09:58
Jobcenter vor der Auflösung?
von deiter | #9

Diese Filzgemeinschaft hat eines bewiesen, unsere Steuergelder einfach zu verbrennen.Die sogenannten Erfolge, sind zum größten Teil getürkt. Die Liebeserklärungen der Damen und Herren sind Phantasien aus der Märchenwelt.Die Bilanz ist sehr düster, durch Lügen unf betrügen, würde hier der Bürger fehlinformiert.Gut das dieser Horrorladen aufgelöst wird.

19.11.2009
06:21
Jobcenter vor der Auflösung?
von HubertGE | #8

Für mich als Sozialdemokraten und Kritiker des SGB II ....

@ #7 von Dr. Klemens Wittebur

Was kritisieren Sie am SGB II?

Sind Sie auch der Ansicht, dass man die nach jahrzehntelanger Berufstätigkeit unverschuldet arbeitslos gewordenen GelsenkirchenerInnen aus den von ihnen seit jahrzehnten bewohnten Wohnungen mittels Streichung der Kosten der Unterkunft zu Zwangsumzügen in soziale Brennpunkte nötigt?

Sind Sie auch der Ansicht, dass man krebskranke arbeitslose Menschen mittels Streichung der Kosten der Unterkunft zu Zwangsumzügen in soziale Brennpunkte nötigt?

Sind Sie nicht?!
Das ist gut!

Doch warum wird gerade genau das in der von der SPD allein verwalteten Stadt Gelsenkirchen dann getan?

Ist es nicht Aufgabe gerade der SPD, dass insbesondere die im eigenen Handlungsbereich liegenden Härten (= Zwangsumzüge) dieses Unrechtgesetzes ausgemerzt werden?

Herr Dr. Wittebur, kritiseren allein reicht wahrlich nicht.
Sie und Ihre Gelsenkirchener Parteigenossen der SPD haben durch des Wählers Votum die vordringliche Aufgabe aufgetragen bekommen, die Politik insbesondere zum Wohle der sozial Benachteiligten zu gestalten.
Wo 20,5 Millionen Euro für einen Sportverein übrig sind und dieser noch Darlehen erwarten darf, da ist es mehr als recht und billig, wenn nicht immer die Ärmsten der Armen (= Hartz IV-Bezieher) die Härten einer angeblich leeren Stadtkasse zu tragen haben und zu spüren bekommen, denn das ist unsozial bzw. *******.

Handeln Sie!

Sie und Ihre Partei sind gefordert.

Hat die SPD das *S* noch zu Recht?
Oder sollte dieses besser gegen ein *U* wie UNsozialdemokratische Partei Deutschlands eingetauscht werden?

18.11.2009
21:40
Jobcenter vor der Auflösung?
von Dr. Klemens Wittebur | #7

Für mich als Sozialdemokraten und Kritiker des SGB II darf Gelsenkirchen auf keinen Fall Optionskommune werden. Eine Kommunalisierung der Arbeitsmarktpolitik geht immer zulasten der strukturschwachen Regionen. Arbeitsmarktpolitik ist primär Bundesaufgabe und liegt zurecht bei der Agentur für Arbeit, die für die Verwendung der Gelder aus der Arbeitslosenversicherung zuständig ist. Hier die AN und AG im Verwaltungsrat vertreten. Finger weg von der Arbeitslosenversicherung und seinen Aufgaben.

18.11.2009
21:38
Jobcenter vor der Auflösung?
von Nina78 | #6

Ich finde das gut. War selber vor 3 Wochen bei denen weil mein AGB kein GEhalt gezahlt hat. Bei der Bundesagentur meinte man ich solle ALG2 beantragen zur Sicherung des Lebensunterhalts.Also bin ich zu denen. Die meinten. Nein, da könne ja jeder kommen weil der Chef mal bisschen später das Geld überweist. Interessiert die nicht wirlich. Ich durfte keinen Antrag stellen, dieses wurde mir verweigert.

18.11.2009
20:22
Jobcenter vor der Auflösung?
von ehrlichkeit und recht | #5

Falsch: ... wäre wieder für die SBG II-Empfänger (ALG-II-Zahlung ...
Richtig: ...wäre wieder für die SGB II-Empfänger (ALG-II-Zahlung ...

mist Motorik - Finger schneller als das Gehirn, darum viele Dreckfuhler.

18.11.2009
20:05
Jobcenter vor der Auflösung?
von ehrlichkeit und recht | #4

Zum Verständnis:
Die örtliche Arbeitsagentur wäre wieder für die SBG II-Empfänger (ALG-II-Zahlung und Vermittlung) weitgehend zuständig, die Städte oder Kreise nur für die Hilfe zur Unterkunft (Kosten der Unterkunft KdU).
Also so wie früher -und nix anderes. Comprende?

18.11.2009
19:51
Jobcenter vor der Auflösung?
von surfi | #3

Getrennt werden soll nicht die Vermittlung von der Zahlung sondern zum Einen Vermittlung und Zahlung ALG II durch die Agentur für Arbeit und Kosten der Unterkunft durch die Stadt. Die Zahlung ist zzt. in einer Hand...

18.11.2009
19:45
Jobcenter vor der Auflösung?
von ehrlichkeit und recht | #2

Der Bund will die gemeinsamen Integrationscenter für Arbeit (IAG) - so auch in Gelsenkirchen - wieder auflösen.
Von der Stadt will die SPD nun geprüft wissen, ob Gelsenkirchen nicht „Optionsgemeinde” werden kann. Oh nein, dem ist nur abzuraten wegen der fehlenden Transparenz. Frau Sozialdezernentin will einfach nicht monatlich offenlegen (wie der monatliche Arbeitsmarktreport) wie sich die monatliche Struktur der rund 45 000 ALG-II-Empfänger in Gelsenkirchen zusammensetzt und hier den Bürger umfassend informiert.
Sollte sich der ALG-II-Empfänger wieder bei der BA wiederfinden werden die entsprechenden Daten mit aufgearbeitet und finden sich im Arbeitsmarktreport wieder.
Da die BA nun mitbekommen hat, wie eine ALG-II-Verwaltung funktioniert wird sie sicher das zum Anlass nehmen und ihr Angebot dementsprechend ausrichten, dass es funktionieren wird. Im schlimsten Fall genau so gut oder schlecht wie es das IAG zur Zeit praktiziert.

Oh la la - Problem gibt es in der Verteilung der Beschäftigten bei einer möglichen Trennung. Fast 500 sind es beim IAG, davon 140 von der Stadt. Für die Betreuung der Unterkunftaufgaben bräuchte die Stadt aber nur rund 30. Und die anderen?
Keine zusammenhängende Beschäftigung von einem Jahr - dann eben Hartz-IV in der Vattmannstraße.
Dann muss sich die Stadt eben Gedanken machen wie sie ihre rübergewachsenen Altbeschäftigten und den Überhang aus Bundesbehörden sinnvoll einsetzt zum Wohle des Kundenservice für die Gelsenkirchener Bürger.
Aber Frau Reker - dann nicht schon wieder umziehen zur Husemannstraße in das (alte) Sozialamt, denn das kostet wieder unsinnig rausgeschmissene Finanzmittel.

18.11.2009
19:25
Jobcenter vor der Auflösung?
von somjotien | #1

Die Gelsenkirchener ARGE soll wohl getrennt werden. Damit einhergehende städtische Sonderwünsche auch im Bereich der Ein-Euro-Jobs werden zukünftig weniger Berücksichtigung finden. Soz.Dez. und Vorsitzende der Trägervers. des IAG H. Reker befürchtet weniger Einfluss der Stadt. Für viele Betroffene ist das eine neue Chance: Denn laut Institut der Bundesagentur IAB verhindert das Zwangsangebot eines Ein-Euro-Jobs in der Regel die zügige Arbeitsaufnahme.
Die weitere Befürchtung von D. Sussmann vom IAG, die Betroffenen hätten getrennte Ansprechpartner nach einer Teilung, und diese wäre damit weniger bürgerfreundlich, geht ins Leere, denn die Trennung von Leistungs- und Vermittlungsteams gibt es in GE ohnehin: Ein Ansprechpartner für Arbeitsvermittlung und Kosten der Unterkunft gab es nie, wie die Verwaltung des IAG nun weiß machen will.
Die schlechten Erfahrungen mit den 69 Optionskommunen lässt die alternative Forderung mit GE eine weitere Optionskommune zuzulassen, wie es das Bundesverfassungsgericht für grundsätzlich möglich erachtet hat, mit Grauen erwarten. Noch mehr Ein-Euro-Jobs zur Haushaltssanierung und im Zuge davon weniger zügige Vermittlung in Arbeit dürften die damit einhergehenden schlechten Optionen für die Arbeitslosen in der Stadt sein.

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