Das aktuelle Wetter Gelsenkirchen 12°C
Urteil

Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen

28.04.2009 | 15:58 Uhr
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen

Gelsenkirchen. Juristische Niederlage für den Süßwaren-Händler Hussel: Das Unternehmen ließ eine Verkäuferin von Detektiven testen und kündigte ihr daraufhin. Zu Unrecht, wie das Gelsenkirchener Arbeitsgericht jetzt urteilte. Solche verdeckten Testkäufe verletzten das Persönlichkeitsrecht.

Bienenstich, Pfandbon und Brotbelag - mit diesen Stichworten lässt sich eine Tendenz in der Rechtsprechung umreißen. In diesen drei Fällen hatten Unternehmen ihren Mitarbeitern wegen vergleichweise kleiner Vergehen gekündigt - und vor Gericht Recht bekommen.

Die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht in Hamm und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigen bislang derartige Kündigungen fast ausnahmslos. Der Vertrauensverlust sei so groß, dass eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sei.

Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht - trotz Kenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung - scherte jetzt aus dieser Linie aus: Die fünfte Kammer unter Vorsitz von Richter Zumfelde ließ sowohl die fristlose wie auch die fristgerechte Kündigung einer Mitarbeiterin durch den Süßwarenhersteller Hussel nicht gelten.

Detektive stellten Verkäuferin auf die Probe

Hussel hatte Detektive zu Testkäufen engagiert und die stellten die ahnungslose Kassiererin über Monate mehrfach auf die Probe. Ihre Erkenntnisse sollten vor dem Arbeitsgericht den Rauswurf der 54-Jährigen begründen, die angeblich eingenommenes Geld neben und nicht in die Kasse gelegt haben sollte.

Doch dazu kam es jetzt erst gar nicht: Richter Zumfelde ließ deren Feststellungen als Beweis nicht zu: Derartige Testkäufe seien nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vereinbar, das „in dessen Menschenwürde verwurzelt” sei.

Testkäufe ohne vorherige, Information des Arbeitnehmers, die auch zeitlich einzugrenzen seien, verstießen, so Zumfelde, gegen die arbeitsvertragliche Rücksichts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sowie gegen Treu und Glauben. Sie greifen in eben das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers unverhältnismäßig ein. Und das sei auch an seinem Arbeitsplatz zu garantieren.

Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht sind wichtiger

Das Gericht verkannte nicht, dass Kontrollen der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt sind. Durch technische Vorrichtungen mit den heutigen Kassen sei dies beispielsweise möglich. Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht seien für die Kammer höher einzustufen als ökonomische Interessen von Hussel: Die Kassiererin, seit 1994 bei Hussel, muss weiter beschäftigt werden. Der Instanzenweg hat begonnen.

In bester Erinnerung ist noch die fristlose Kündigung 2008 einer 50-jährigen Berlinerin, die nach 31 Jahren Firmenzugehörigkeit bei Kaiser's für 1,30 Euro Flaschenpfandbons nicht in die Kasse gelegt hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin mit Blick auf höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte bereits den Rauswurf.

Auch die Pausenbrötchen zweier Bäcker aus Bergkamen mit dem Belag aus der Auslage beschäftigen noch die arbeitsgerichtlichen Instanzen. Brot aus einem Abfallcontainer wurde ebenfalls als Diebstahl gewertet, die Mitarbeiterin aus Dortmund gefeuert. In Gelsenkirchen steckte sich ein Arbeiter eines Großbäckers ein Packet Schwarzbrot ein - er flog raus. Drei Fischbrötchen sorgten in Frankfurt bei einer Küchenhilfe für einen Rauswurf und in Nürnberg verlor ein 50-Jähriger nach 31-jähriger Firmenzugehörigkeit wegen 500 Gramm Brot seinen Job.

Auch die Kontrollen der Arbeitnehmer in Form von Testkäufen oder Ehrlichkeitstests vornehmlich bei Discountern wie Lidl oder Aldi werden immer wieder mit „Vertrauen” gerechtfertigt.

Mehr zum Thema:

Christa Gruber

Empfehlen
Rund ums Thema
Kommentare
Facebook
 
Kommentare
09.05.2009
21:23
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von matischak | #31

@kayun:auch so ein ausbeuter?

29.04.2009
12:57
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von derSAMMY | #30

Wenn man die Leute alle vernünftig bezahlen würde, kämen sie auch nicht auf die Idee, sich falsch zu verhalten (wie schon erwähnt, da stand nur neben die Kasse, nicht in die Tasche). Gerade in Bäckereien etc. ist es üblich, ein wenig Kleingeld neben der kasse als Wechselgeld zu haben.
Wichtig ist (eigentlich) nur, daß am Ende des tages das geld stimmt.
Allerdings könnte es eine Anweisung geben, daß das Geld immer in der Kassen zu sein hat (Verlockung zum Diebstahl), dann hat sie auf jedenfall gegen diese Anweisung verstoßen und müsste abgemahnt werden und im Wiederholungsfall entlassen werden.

Man könnte ja auch plädieren, wenn ein tester es merkt und über Monate hinweg nix sagt und es duldet, dann ist es Gewohnheitsrecht. Woher sollte die Frau dann wissen, daß sie falsch gehandelt hat.....

Mein persönlicher Favorit: Motivation und gutes Geschäftsklima sind durch nix zu ersetzen.
Wer bei Tedi etc einkauft, ist selber Schuld, daß es in Deutschland immer schlimmer wird.
Solange privat vor Stadt regiert und Firmen keine gesellschaftliche Verpflichtung mehr haben, brauchen wir uns alle nicht zu wunder....

der SAMMY

29.04.2009
10:54
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von BürgerDeutschlands | #29

Wo hat denn die Mitarbeiterin hier einen Diebstahl gegangen ? Das ist in keinem Punkt bewiesen. Sollte sie wirklich etwas gestohlen haben, dann hätte der Arbeitgeber sie ja anzeigen können bei der Polizei wegen Diebstahl. Dieses hat er nicht getan. Also wird an der Geschichte wenig dran sein. Alleine die Tatsache das sie das Geld angeblich auf die lade gelegt hat bedeutet NULL. Leider ist es im Einzelhandel üblich das nur ein minimales Wechselgeld im Laden ist. Häufig wechseln die Mitarbeiter aus ihrer eigenen Tasche, oder legen persönliches Geld in die Kasse ein um es dann im laufe des Tages wieder raus zu nehmen. Dieses muß bei uns üblich praktiziert werden. Sonst könnten wir überhaupt nicht raus geben. Wir haben einen Wechselgeldbestand von 50 Euro.

29.04.2009
10:53
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von Hiltrud Bildhäuser | #28

Ich würde jeden Laden meiden ,wo sich der Ladenbesitzer so aufführt gegenüber seinen Mitarbeitern und die auch noch ausbeutet mit niedrigen Löhnen .Damit er raffgierig alles in die Tasche steckt.Das ist wirklich das Letzte. Solche Volksgenossen ,die sich so pingelig und ausbeuterisch verhalten ,gehören boykotiert oder die Lizenz entzogen am Besten .Raffgierige Leute sind das .

29.04.2009
10:42
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von Hiltrud Bildhäuser | #27

Die Verkäuferinnen könnten ja besser bezahlt werden .Die Discaunter verdienen genug .Da wird aber nur in den obere´n Etagen gerafft.Zwangsemteignen sollte man diese Kapitalisten.

29.04.2009
07:22
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von Christian123456 | #26

Verrückte Rechtswelt, verrückte Rechtsauffassungen, gerade bei # 9, 10 und 12: Kurz zusammengefasst: Wenn man mit seinem Einkommen nicht auskommt, einfach den Arbeitgeber bestehlen. Er kann eh nichts dagegen machen, seine Beweise gelten nicht. Außerdem ist er es selbst schuld, er kann den Angestellten ja deren Wunschgehalt ausbezahlen. Unglaublich, wie dumm einige Richter und andere Zeitgenossen sind.

28.04.2009
23:06
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von renegade | #25

Ach l(ieber), (guter) immer Nett.
Extra immer nett (...) deinem immerfröhlichen Weltbild magst du trauen.
Aber nicht VERTRAUEN ...
(...)

28.04.2009
22:51
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von Artefakt | #24

Filialisten des Einzelhandels haben es nicht leicht. Jeder kämpft um den Kunden. In allen Branchen.
Das ist das Wolfsrudel. Die Basis. Die Fläche.
Wer aufgibt, stirbt den Branchenexodus.

28.04.2009
21:31
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von immerNett | #23

@18 Das Rechtsverständnis mancher hier ist selbst für einen juristischen Laien nicht mehr nachvollziehbar. Und die Schlussfolgerung daraus spottet jeder Beschreibung. Wer so einen Schmarn von sich gibt, schweigt besser.

28.04.2009
21:23
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
von renegade | #22

Hier handelt der Arbeitgeber provokativ. Das sollte nicht sein. Ware die bezahlt wurde, muß aber auch in der Kasse abgerechnet werden. Geschäfte müssen Geld verdienen und die Unternehmer zählen auf die Loyalität der Mitarbeiter. Das ist Vorschussvertrauen, damit verantwortliche ihre Entwicklungschancen nutzen können. Dem Unrechtsempfinden der Mitarbeiter würde ich mit Schulung begegenen.
Es gibt sehr gute Ausbildungsprogramme für den Einzelhandel, die sich mit Unternehmenskultur und kaufmännischem Handeln beschäftigen.
Aber es gibt auch ein Rezept.
LOB. Spare nicht mit Lob und eigenen Ideen und gebe eine ordentliche Prämie.
Das motiviert und stärkt das ganze Team.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/241220/create

Aktuelle Fotos und Videos
40 Jahre Maritim
Bildgalerie
Hotel
Eine echte Gaudi
Bildgalerie
Schützenfest
Drachenwetter auf Consol
Bildgalerie
Himmelsstürmer
Rock Hard in Gelsenkirchen
Bildgalerie
Festival
Aus dem Ressort
Vor 2021 wird Gelsenkirchen den Haushalt nicht ausgleichen
Stärkungspakt
Von 2014 bis 2018 wird die Stadt Gelsenkirchen jährlich gut 25 Millionen Euro zusätzlich aus Düsseldorf erhalten, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen sein Dank. Aber die Summe der Kassenkredite wird steigen, bis die Stadt es schafft, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen – also nicht vor 2021.
Farfan im Visier - Einbrecherbande muss lange ins Gefängnis
Prozesse
Fleischgroßhändler und Weinlager hatten sie jahrelang leer geräumt, nun müssen sie mit karger Gefängniskost vorlieb nehmen. Das Landgericht Essen verurteilte vier Angeklagte aus Bottrop und Gelsenkirchen wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu bis zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.