Hartz IV
„Hundehüttengröße“
29.07.2010 | 18:29 Uhr 2010-07-29T18:29:00+0200
Gelsenkirchen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi schlägt Alarm wegen der Überlegungen des Bundesarbeitsministeriums zur Verringerung der Wohnungsgrößen für Hartz IV-Empfänger.
Die Pläne seien „absurd“, kritisiert Verdi-Chef Wolfgang Gottschalk. Sozialdezernentin Henriette Reker hält den Ball flach: Sie kann sich nicht vorstellen, dass die Vorschläge Realität werden.
Eine Expertengruppe des CDU-geführten Bundesarbeitsministeriums hatte u.a. vorgeschlagen, dass künftig regional unterschiedliche pauschale Obergrenzen gelten sollen. Gerade in Ballungszentren könne weniger Wohnraum durchaus angemessen sein. Und: Durch die Pauschalierung von Mietkosten würde der Verwaltungsaufwand in den Kommunen geringer.
Im Falle einer Umsetzung würde sich Verdi mit allen Mitteln wehren, so Gottschalk. „Das sind wir unseren erwerbslosen Mitgliedern schuldig.“ Solche Pläne bedeuteten ein „weiteres Sparprogramm auf Kosten der Hilflosen und Einkommensschwachen“. Als „grotesk“ bezeichnet er die Überlegung, alleinstehenden Langzeitarbeitslose nur noch 25 m² kleine Wohnungen zu gewähren. Hintergrund: In Gelsenkirchen liegt die Obergrenze für Wohnungen für diese Gruppe zurzeit bei 47 m².
„Abgesehen von der menschenunwürdigen Hundehüttengröße - die benötigte Anzahl lässt sich auf dem freien Wohnungsmarkt gar nicht finden.“
Für Gottschalk belegten die Beratungen im Ministerium einen schon immer gehegten Verdacht: „Mit Hartz IV sollen nicht die früheren Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, sondern Langzeitarbeitslose zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden“, so der Gewerkschafter.
Ob die Vorschläge des Bundes zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen führen würden, wie von einigen befürchtet, könne sie nicht sagen, so Sozialdezernentin Henriette Reker zur WAZ. Fest steht für sie: Die Stadt bzw. das Integrationscenter für Arbeit würden beim sensiblen Thema „Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger“ wie bisher „mit Augenmaß“ vorgehen und im Einzelfall genau prüfen.
10:51
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10:12
Die nächste Sau: Wohnungsgrösse
Von udo haupert
Man fasst es nicht, man glaubt es kaum – und doch ists wahr; Die Säue werden neuerdings nicht mehr wöchentlich, sonder jetzt täglich durchs Dorf getrieben. Aktuell geht es um eines der brisantesten Themen im Bereich Grundsicherung: Die sog. „Kosten der Unterkunft“. Konkret: um Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Wir beschränken uns hier auf Mietwohnungen. Selbstbewohntes Eigentum unter SGBII-Bedingungen ist ein Thema für sich, wird auch in der neuen Sau gar nicht behandelt.
Die neue Sau grunzt, alleinlebenden Hilfebedürftigen sollen nur noch 25 qm zur Verfügung stehen. Mehr wird nicht mehr bezahlt. Ein Wohncontainer hat eine Fläche von 29,72 qm, scheidet also schon mal aus.
Bislang sichert das Sozialgesetzbuch Hilfeempfängern Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu, schränkt jedoch ausdrücklich ein: soweit diese angemessen sind. Dies berge vielfältige Probleme, urteilt das Ministerium in seiner Vorlage. Tatsächlich hat die Bestimmung zu einer Vielzahl an Gerichtsverfahren geführt.
schreibt die fr-online im als „Quelle“ angegebenen Artikel. Worum es bei diesem als Regelungsentwurf bezeichneten Pamphlet tatsächlich geht:
Künftig, so ein Ministeriumssprecher, werde es bei einem Gros der Fälle keine Einzelfallprüfung mehr geben. Das führe zu erheblichen Einsparungen in der Verwaltung.
(Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2878848_25-Quadratmeter-genug-Hartz-IV-wird-noch-enger.html&em_comment_page=29)
Darum also geht es den Keksperten im Arbeitsministertum: Die Einzelfallprüfung soll abgeschafft und damit bei der Verwaltung eingespart werden. Das wäre ein genialer Streich, wenn er denn gelänge:
Die „Einsparungen“ bei den Kosten der Unterkunft würden von Städten und Landkreisen sicherlich stürmisch begrüsst (wenn es sie denn gäbe. Eine schnelle Recherche bei immonet und immoscour24 ergab für Wilhelmshaven 8 Einträge für Mietwohnungen bis 25 qm, dabei 4 Wiederholungen. Von den 4 Angeboten lagen 3 bei der Miete pro qm über dem von der Stadt als angemesssen angesehenen Betrag – soviel zur Realität des Entwurfs).
Die Einzelfallprüfung entfällt im „Gros“ der Fälle (1 Gros = 60 Stück). Zu deutsch: Die Möglichkeiten der Betroffenen, gegen Entscheidungen der ARGEn gerichtlich anzugehen, werden weiter eingeschränkt.
Und schliesslich das Wichtigste: Bei der Verwaltung wird erheblich gespart. DAS ist doch ein Ziel, aufs Innigste zu wünschen. Doch Vorsicht, liebe Keksperten,: wenn ihr so weitermacht, werdet ihr bald in den „Genuss“ der von euch selbst erdachten Regelungen kommen.
Aber auch darum geht es – wieder einmal -: Per Gesetz sollen die gerichtlich erstrittenen Klarstellungen (die der Gesetzgeber wohlweislich unklar gelassen hatte) zurückgenommen, nein nichtig gemacht werden. Wo die Sozialgerichte noch das Gespür für das „soziale“ der „sozialen Marktwirtschaft“, für das Menschen zustehende Recht auf ein menschenwürdiges Leben haben und dementsprechend urteilen, da wird von den technokratichen Keksperten einfach drübergebügelt und von Politikern bekommen sie Schützenholfe – man erinnere sich an die Ausprüche eines gewisen Herrn Clement.
Dem geneigten Leser sei empfohlen, sich einmal meditativ mit dem §6 der Tierschutz-Hundeverordnung von 2001 empfohlen. „Widerristhöhe“ heisst landläufig Schulterhöhe.
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10,
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
Ich habe nach dieser Vorlage eine Ergänzung zum SDBII entwickelt. Nach dem §22 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ könnter der §22a eingefügt werden:
§ 22a Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Mensch darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Menschen entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Mensches entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 100 6
über 100 bis 115 8
über 115 bis 130 10
über 130 bis 145 12
über 145 bis 160 14
über 150 bis 175 16
über 175 bis 190 18
über 190 20,
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Menschen sowie für jede Frau mit Kindern zusätzlich die Hälfte der für einen Menschen nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Mensch mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Menschen, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Mensch sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Mensche nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Menschen freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Menschen der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Mensch mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Mensch in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Menschen auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Menschen Sichtkontakt zu anderen Menschen haben.
(6) Menschen dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
Sie finden das zynisch? Und wie finden Sie den Regelungsentwurf?
22:16
@ #4 von hartziman
Wer lesen kann ist besser dran.
Nun, so ganz verläßlich ist die Seite wohl nicht.
Oder was sagt Frau R. zum Thema Größe hinsichtlich der Quadratmeter bei Hartz IV Wohnungen?
Dazu sagt der obige Bericht von derwesten.de nämlich auch kein einziges Sterbenswörtchen. Warum nicht?
Da wird nur die alte Laier von Frau R. wiederholt, die Laier mit dem Augenmaß.
19:06
Probleme - mit dem IAG Gelsenkirchen?
Das muss nicht sein. Wer lesen kann ist besser dran.
Lesen kann man hier mehr -ge-hartz-4.de
16:34
Arme Menschen haben in Deutschland nun mal keine Lobby Die haben nur die Schnauze zu halten. So sieht es aus. Die Medien interessiert eher das ein Milliardär mit 88 gestorben ist als mal grossflächig über Sozialschmarotzer wie Frau Reker zu berichten. Denn die ist der Schmarotzer in unserer Republik. Nicht diejenigen denen Hilfe gesetzlich zusteht und seitens der Politik verweigert wird! Auch mir wird nur eine Obergrenze gezahlt (280 Euro wamr!)- ich kann ja klagen ist die Aussage der Mitarbeiterin der IAG. Bis die Klage durch 2 Instanzen ist - bin ich Rentner! Zuschüsse für chrinosch Kranke - wie früher einmal - werden nicht mehr bezahlt. Ich habe 28 Jahre in die deutsche Sozialversicherung eingezahlt - jetzt reicht es noch nicht einmal zum Sterben!
15:41
Verdi-Chef Wolfgang Gottschalk: Im Falle einer Umsetzung würde sich Verdi mit allen Mitteln wehren. „Das sind wir unseren erwerbslosen Mitgliedern schuldig.“ Solche Pläne bedeuteten ein „weiteres Sparprogramm auf Kosten der Hilflosen und Einkommensschwachen“. Als „grotesk“ bezeichnet er die Überlegung, alleinstehenden Langzeitarbeitslose nur noch 25 m² kleine Wohnungen zu gewähren. Hintergrund: In Gelsenkirchen liegt die Obergrenze für Wohnungen für diese Gruppe zurzeit bei 47 m².
Da ist offenbar der große Verdi-Chef Wolfgang Gottschalk nicht ganz im Bilde.
Ab dem 1. Januar 2010 sind die neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen in NRW in Kraft getreten. Die Miethöchstgrenzen in Gelsenkirchen sind noch immer zu niedrig angesetzt, da die Betriebskosten als Teil der Gesamtmiete unzulässig pauschaliert werden. Einzig die Ausgangswerte des IAG/Stadt GE für 2005/2006 entsprachen den realen Verhältnissen auf dem Gelsenkirchener Wohnungsmarkt mit wachsenden Nebenkosten.
Dieser verfassungswidrige Zustand wird von Bundessozialrichter Udsching allgemein dahingehend kritisiert, dass sich bundesweit, wie die Stadt GE/IAG, nicht an Entscheidungen der Sozialgerichte zu den Kosten der Unterkunft gehalten wird. Das gilt auch für die neue Gesetzeslage nach der in NRW, also auch in GE, 50 qm Wohnfläche ( 15 qm pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft) als Grundlage der Angemessenheitsprüfung anzusetzen sind. Das ergibt sich aus dem neuen WNB ab 01.01.2010. Aber auch hier muss im Einzelfall eine Klage zur Durchsetzung dieses Rechts angestrebt werden, da die Stadt im Zuge mit der Landesverwaltung einen solchen Anspruch ablehnt. Die “Diktatur der leeren Kassen”, wie dies Fr. Reker 2003 in einem Vortrag genannt hat, drückt gewaltig auf die Existenz der Hilfebedürftigen und belastet zusehends das Rechtssystem. Allerdings hat die Stadt mit dieser rechtswidrigen Praxis seit 2006 jährlich eine Menge Geld eingespart. Die Stadt hat, wie Fr. Reker zugibt, eine Unterversorgung unterhalb der finanzschwachen Kommunen in GE im Landesvergleich erreicht.
So hat der Vorsitzende des Mietervereins Rechtsanwalt Tiefenbacher bereits früh in einem Interview gegenüber Radio Emscher-Lippe gefordert, den Mietrahmen von 5,05 €/qm auf 6,50 €/qm zu erhöhen. Das ist bislang nicht geschehen. Die Hilfebedürftigen sind weiterhin im Einzelfall gefordert, ihre angemessene Miete auch einzuklagen.
siehe auch unter www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm
14:19
,,,Sozialdezernentin Henriette Reker zur WAZ. Fest steht für sie: Die Stadt bzw. das Integrationscenter für Arbeit würden beim sensiblen Thema „Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger“ wie bisher „mit Augenmaß“ vorgehen und im Einzelfall genau prüfen.
Alles LÜGEN und HEUCHELEI!
Die Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung sind allesamt unfähig. Schalten und walten nach Willkür. Wenn man Fragen hat, dann bleibt man allein gelassen und die Wohnkosten werden gestrichen. SO sieht es aus.
Man muß sich nur einmal mit den vielen Betroffenen unterhalten!
Und leider bietet keine Gewerkschaft den Betroffenen wirkliche Hilfe an. Sülzen immer nur etwas von Widerstand und Protest aber verdienen sich am Leid der Langzeitarbeitslosen selbst eine goldene Nase durch irgendwelche Maßnahmen, die sie sich vom IAG teuer bezahlen lassen.
Ich könnte k o t z e n!!!