Das aktuelle Wetter Gelsenkirchen 12°C
Tariftreuegesetz

Gewerkschaften sehen Bagatellgrenze kritisch

16.12.2011 | 06:00 Uhr
Gewerkschaften sehen Bagatellgrenze kritisch
Susanne Neumann, Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gebäudereiniger in der IG BAU, sieht die Bagatellgrenze kritisch: „20.000 Euro - das ist genau unser Bereich.“Foto: Dirk Bauer

Gelsenkirchen.   Die Gewerkschaften in der Emscher-Lippe-Region begrüßen das vorgesehene Tariftreue- und Vergabegesetz. Für Bauchschmerzen sorgt bei DGB, Verdi, IGM und Co. die im Entwurf vorgesehene Bagatellgrenze für Aufträge unter 20.000 Euro, für die die Bestimmungen des Gesetzes nicht gelten sollen.

Die Gewerkschaften in der Emscher-Lippe-Region begrüßen den Entwurf der rot-grünen Landesregierung für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz. Für Bauchschmerzen sorgt bei DGB, Verdi , IGM und Co. allerdings die im Entwurf vorgesehene Bagatellgrenze für Aufträge unter 20.000 Euro, für die die Bestimmungen des Gesetzes nicht gelten sollen. Die Novelle soll am 22. Dezember im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet werden.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe durch Tariftreueerklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichtet haben, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen.“

Die Freude bei Josef Hülsdünker, dem Vorsitzenden des DGB Region Emscher-Lippe, ist groß: „Wir gehen davon aus, dass die Novelle so beschlossen wird. Das ist ein großartiger Erfolg.“ Zumindest bei der öffentlichen Vergabe gebe es damit eine Zusage an gute Arbeit. Auch ökologische und soziale Kriterien wie Umweltschutzzertifikate, Frauenförderung und Ablehnung von Kinderarbeit spielen eine Rolle.

Summe überdenken und Kotroll-Kriterien einführen

Was den Gewerkschaften allerdings Sorgen bereitet: die im Gesetzentwurf vorgesehene Bagatellgrenze für Aufträge unter 20.000 Euro. Hier soll das Tariftreuegesetzt nicht gelten. Sehr zum Missfallen von Putzfrau Susanne Neumann. Die Bezirksverbandsvorsitzende und Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gebäudereiniger in der IG BAU: „20.000 Euro – das ist genau unser Bereich. Ein Auftraggeber kann einfach nur die erste oder dritte Etage zur Reinigung ausschreiben, statt das ganze Haus.“ Damit würde er unter die Bagatellgrenze fallen und müsse sich nicht an Bestimmungen im Tariftreuegesetz halten. „So tun wir nichts gegen prekäre Beschäftigung“, sagt die Gebäudereinigerin.

Auch der Verdi-Vorsitzende im Bezirk Emscher-Lippe-Süd, Wolfgang Gottschalk, befürchtet, dass Aufträge dank der Bagatellgrenze „atomisiert“ werden könnten. „Die Summe sollte man noch mal überdenken und Kontroll-Kriterien einführen.“ Gottschalk denkt an eine Datenbank für schwarze Schafe.

Der komplette Wegfall der Bagatellgrenze, so Josef Hülsdünker“, sei unrealistisch. Zu hoch sei dann der Verwaltungsaufwand. Der DGB-Mann denkt eher an Zertifikate, die die Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren erteilt bekommen könnten. Das neue Tariftreuegesetz sei dennoch „ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“.

Tobias Mühlenschulte

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6166998/create

Aktuelle Fotos und Videos
40 Jahre Maritim
Bildgalerie
Hotel
Eine echte Gaudi
Bildgalerie
Schützenfest
Drachenwetter auf Consol
Bildgalerie
Himmelsstürmer
Rock Hard in Gelsenkirchen
Bildgalerie
Festival
Aus dem Ressort
Vor 2021 wird Gelsenkirchen den Haushalt nicht ausgleichen
Stärkungspakt
Von 2014 bis 2018 wird die Stadt Gelsenkirchen jährlich gut 25 Millionen Euro zusätzlich aus Düsseldorf erhalten, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen sein Dank. Aber die Summe der Kassenkredite wird steigen, bis die Stadt es schafft, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen – also nicht vor 2021.
Farfan im Visier - Einbrecherbande muss lange ins Gefängnis
Prozesse
Fleischgroßhändler und Weinlager hatten sie jahrelang leer geräumt, nun müssen sie mit karger Gefängniskost vorlieb nehmen. Das Landgericht Essen verurteilte vier Angeklagte aus Bottrop und Gelsenkirchen wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu bis zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.