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Gelsenkirchener Pixelprojekt in Wettbewerb auf Platz 7

Gelsenkirchener Pixelprojekt in Wettbewerb auf Platz 7

Fotografie, Gelsenkirchen.jpg
Foto: Rudolf Uthoff
Das in Gelsenkirchen beheimatete Pixelprojekt_Ruhrgebiet ist unter die Top Ten im bundesweiten Ideen-Wettbewerb gewählt worden. Der Wettbewerb, den es seit 2006 gibt, prämiert Impulse für die Städte und Gemeinden der Zukunft. Unter den ehemaligen Preisträgern befindet sich die Zoom Erlebniswelt.

Gelsenkirchen. 

Es zählt zu den bundesweit zehn interessantesten Projekten. Es ist das einzige Projekt überhaupt aus dem Ruhrgebiet, das einzige Kulturprojekt aus NRW, das es unter die ersten Zehn geschafft hat. Und es ist bundesweit das einzige Fotoprojekt im Wettbewerb: Das Pixelprojekt_ Ruhrgebiet hat es bei der Publikumsabstimmung zu „Ausgezeichneten Orten“ in der am Sonntagnacht abgeschlossenen Vorrunde bundesweit auf Platz sieben geschafft.

Der Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ prämiert wegweisende Impulse für die Städte und Gemeinden der Zukunft. Gefragt sind gute Ideen aus allen Regionen Deutschlands, die bereits heute zeigen, welche Antworten es auf die Herausforderungen von morgen gibt.

Der Preis ist nicht dotiert

Den Wettbewerb gibt es seit 2006, dem Jahr der Fußball WM, wo man der Welt zeigen wollte, wie modern und vielfältig Deutschland ist. Preisträger war zum Beispiel schon die „Innovation City“ – und mit der Zoom Erlebniswelt sogar schon einmal eine Gelsenkirchener Idee. Wobei Preisträger nach Geld klingt: der Preis ist allerdings nicht dotiert, bringt allerdings viel Anerkennung und Werbung.

Im Pixelprojekt_Ruhrgebiet haben sich über 300 freie Fotografen und Fotografinnen zusammengeschlossen. Auf einer Internetseite sammelt das Projekt in einer Art virtueller Galerie die verschiedensten fotografischen Positionen zu einzelnen Aspekten der Region Ruhrgebiet und ihres Wandels, strukturiert diese und macht sie somit sichtbar. Für ein hohes Maß an Qualität bürgt eine Jury von anerkannten Kunst-, Fotografie- und Regionalfachleuten. Die Originale sowie die Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei den Bildautoren bzw. deren Rechtsnachfolgern.

Vom 28. Oktober bis 10. November läuft übrigens ein weiteres Voting: Dann soll aus den Top Ten der Beste gekürt werden.