Freund des Vaters begrapschte Tochter
26.11.2008 | 20:35 Uhr 2008-11-26T20:35:22+0100Bewährungsstrafe. Schweigegeld angeboten
Reumütig gab er sich, versuchte zu erklären, warum er die elfjährige Tochter des Freundes sexuell bedrängt hatte: "Ich war alkoholisiert und habe mich selbst verloren." Die V. Essener Strafkammer nahm dem 39-Jährigen aus Hassel ab, dass es ihm leid tat.Weil der sexuelle Missbrauch eher an der unteren Grenze möglicher Delikte lag, fiel auch nicht ins Gewicht, dass er noch im Frühjahr 2007 wegen einer ähnlichen Tat Bewährung bekommen hatte. Sie verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, zwingt ihn dabei zu einer Alkoholtherapie.
Nach einer durchzechten Nacht mit einem Freund hielten sich morgens in der Wohnung nur noch der Angeklagte und die Tochter des Freundes auf. Im Wohnzimmer überrumpelte er das Kind, drückte seine Hand fest auf dessen Brust und küsste es auf den Mund. Die Elfjährige rannte weg. Er lief hinterher und bot ihr zehn Euro Schweigegeld an. Im Grunde gestand der Angeklagte im Prozess.
Bei der Mutter des Kindes hatte er die Tat schon einmal eingeräumt, nachher aber wieder abgestritten. Offenbar hatte er ihr eine Art Entschädigung angeboten. Es sind fremde Kulturen und ihr Versuch, den Fall ohne Gericht zu regeln. Erst 500 Euro und später noch einmal 500 gab ihr der Angeklagte, der vor 16 Jahren aus der Türkei kam. Es war auch ein Schweigegeld: "Ich sollte seiner Frau nichts davon erzählen", sagt die Mutter. Eher widerwillig habe sie das Geld angenommen und davon Kleidung für die Tochter gekauft. Trotzdem ging sie zur Polizei, bei der der Angeklagte die Tat zunächst leugnete.
Mehrere Zeugen erzählten dem Gericht vom Besuch des Angeklagten bei der Mutter. Doch sie widersprachen sich. Der Angeklagte, der anfangs seine Tat beschönigt hatte, warf der Mutter sogar vor, sie habe das Geld gefordert. Auf Nachfrage von Richter Staake nahm er das wieder zurück. Angesichts der Zeugen blieb das unaufgeklärt. Staake: "Es passt alles vorne und hinten nicht! Es wird gelogen, unklar ist von wem." Urteilen konnte das Gericht trotzdem, denn das Wesentliche hatte der Angeklagte bereits gestanden.
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