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Den Sohn mit Hammer schwer verletzt

26.05.2008 | 19:46 Uhr

71-Jähriger schlug zuerst auf seinen schlafenden Sohn und dann auf seine Ehefrau ein. Anklage: Versuchter Mord

Er habe sich gestört gefühlt, sagt der Angeklagte. Durch seinen Sohn, der mit 35 Jahren immer noch in der elterlichen Wohnung in Scholven lebte. Auf einer Matratze im Wohnzimmer. Irgendwann wurde Satilmis G. (71) dieser Zustand zu bunt und der Rentner schlug mit einem Hammer zweimal auf seinen schlafenden Sohn ein. Auch seiner Ehefrau, die herbeigeeilt war, verpasste er einen Schlag auf den Kopf. So besagt es die Anklage, die dem Familienvater versuchten Mord vorwirft.

Dafür muss sich der Gelsenkirchener seit gestern vor dem Essener Schwurgericht verantworten. "Mein Sohn ist nie arbeiten gegangen. Und hat immer auf eine warme Mahlzeit gewartet", muss eine Dolmetscherin die Aussage des Angeklagten übersetzen. Geld habe der 35-Jährige nie gehabt. "Tagsüber hat er geschlafen und nachts immer laut Fernsehen geschaut. Das hat mich nervös gemacht", erklärt der Rentner. Mit einem zwei Kilogramm schweren Schlosserhammer soll er seinem Sohn dann im Dezember auf den Kopf geschlagen und ihn dabei schwer verletzt haben.

Doch Satilmis G. erzählt dem Gericht eine andere Geschichte. Demnach soll sein Sohn ihn mit einem Messer bedroht haben, als er gerade einen Kalender im Wohnzimmer aufhängen wollte. Aus Angst habe er mit dem Hammer nach dem 35-Jährigen geworfen. Woher die Kopfverletzung der Ehefrau stammte, daran will er sich nicht erinnern. Auch von der Tatsache, dass er sich selbst mit einem weiteren Hammer im Gartenschuppen am Kopf verletzt haben soll, wisse er nichts. Die Polizei fand aber weder ein Messer noch einen Kalender.

Schon lange war das Verhältnis zwischen Vater und Sohn nicht mehr in Ordnung. "Er wollte einfach nicht ausziehen", erzählt der Vater. Dabei habe er sogar eine Frau und einen Sohn in der Türkei. "Aber das interessiert ihn nicht." Als "sehr nachlässig" beschreibt er den Arbeitslosen, der sich manchmal sogar wochenlang nicht wasche. Die Nacht vor der Tat haben die Eltern sogar in der Wohnung des anderen Sohnes verbracht, weil sie die Anwesenheit ihres Sohnes nicht mehr ertragen haben.

Warum er den Sohn nicht hinausgeworfen habe fragt Verteidiger Fölting. "Ich war schon bei der Polizei und habe ihn angezeigt. Aber dann habe ich es nicht weiter verfolgt", erklärt der 71-Jährige. Seit Jahren verbringt der Rentner mit seiner Ehefrau mehrere Monate im Jahr in der Türkei. Drei Verhandlungstage hat das Schwurgericht für diesen Fall angesetzt. Der nächste Termin ist am 10. Juni.

Von Katharina Paris

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