Über den Dächern von Erle
31.12.2009 | 09:05 Uhr 2009-12-31T09:05:00+0100
Auf dem Dach des Hochhauses an der Schweidnitzer Straße weht ein eisiger Wind und auch mit dickem Schal friert man mehr als unten auf dem Gehweg. „Man gewöhnt sich dran”, zuckt mit Hermann Kranefeld den Achseln. „Auf jeden Fall bin ich nicht öfter erkältet als andere.”
Hermann Kranefeld ist Bezirksschornsteinfegermeister in Erle und das schon seit 20 Jahren. Er kennt seine Kunden und seine Kunden kennen ihn; auf der Straße wird der Mann mit dem schwarzen Anzug mit den goldenen Knöpfen und dem Zylinder auf dem Kopf. Auf der Straße wird er angesprochen wie ein Popstar.
Das wird sich auch im neuen Jahr nicht ändern, obwohl eine neue Kehr- und Überprüfungsordnung am 1. Januar in Kraft tritt. „Dadurch werden die Bürger mehr in die Pflicht genommen”, erläutert der Bezirksschornsteinfeger. „Bis jetzt kam der Schornsteinfeger automatisch, um Kamine und Heizungsanlagen zu überprüfen und zu reinigen.”
Ab morgen ist dann jeder selbst in der Pflicht, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einen Termin zu vereinbaren. Und diese Fristen können je nach Anlage ganz schön variieren. „Bei alten Kohlöfen sind wir viermal im Jahr vor Ort”, so Kranefeld. „Moderne Gasheizungen müssen dagegen zum Teil nur alle fünf Jahre gereinigt werden.”
Gleichzeitig tritt auch eine bundesweit einheitliche Gebührenordnung in Kraft. „In Nordrhein-Westfalen wird sich allerdings im Vergleich zum Vorjahr nicht viel für die Kunden ändern”, stellt Hermann Kranefeld in Aussicht. „Während das Reinigen von Gasheizungen etwas billiger wird, zahlen Besitzer von Kohle- und Holzheizungen geringfügig mehr.”
Schon im März müssen sich Bürger und Schornsteinfeger auf die nächste Gesetzesnovelle einstellen. Dann wird voraussichtlich die Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz auch BImSchV genannt, in Kraft. „Im wesentlichen wurden neue Grenzwerte für den Abgasverlust bei Feuerstellen verschärft. Allerdings nicht allzu gravierend.”
Gravierende Gesetzesänderungen stehen für Schornsteinfeger und ihre Kunden allerdings im Jahr 2013 ins Haus. Dann greift das EU-Wettbewerbsgesetz (Man erinnere sich: Bosman-Urteil) in Kraft. „Das bedeutet nicht nur, dass die jetzt eingeführte Gebührenordnung fällt, sondern auch, dass jeder Haus- oder Wohungseigentümer einen Schornsteinfeger seiner Wahl bestellen kann und nicht mehr auf den bisherigen Bezirksschornsteinfeger seiner Wahl zurückgreifen muss”, stellt Kranefeld in Aussicht. „Die Bezirksschornsteinfeger bleiben allerdings im Amt und werden dafür verantwortlich sein, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden.”
Allerdings erwartet Kranefeld nicht, dass die Bürger in großem Maße auf Kollegen aus den Nachbarstädten zukommen werden. „Mal ehrlich: So groß werden die Preisunterschiede nicht sein und wenn dann auch noch die Anfahrt berechnet wird, dürfte unterm Strich alles beim Alten bleiben.”
Übrigens schon jetzt können Kunden Dienstleister aus anderen EU-Ländern mit der Reinigung ihrer Anlagen beauftragen. „Das spielt bei uns hier aber eigentlich keine Rolle, weil die Anfahrt aus den Nachbarländern einfach zu lang und damit zu kostspielig ist. Das kommt eigentlich nur für grenznahe Orte in Frage.”
Deshalb blickt Hermann Kranefeld stellvertretend für seine 14 Kollegen aus den anderen Gelsenkirchener Stadtteilen auch positiv in die Zukunft. Und da Schornsteinfeger ja bekanntlich Glück bringen. . .
23:02
zum glück gibts den schornsteinfeger !