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Kooperationsvertrag soll Schülern in Gelsenkirchen-Hassel Schullaufbahn erleichtern

09.02.2011 | 19:21 Uhr
Kooperationsvertrag soll Schülern in Gelsenkirchen-Hassel Schullaufbahn erleichtern
Vier Schulen in Gelsenkirchen schlossen einen Kooperationsvertrag ab, um Schülern eine sichere Schullaufbahn zu bieten.

Gelsenkirche-Hassel.   Vier Schulen in Gelsenkirchen haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Durch Hospitationen, Informationspatenschaften und Veranstaltungen soll damit jedem Schüler letztlich der Schulabschluss garantiert werden, der seinen Fähigkeiten entspricht.

„Jedem, der es nur will, bieten wir eine sichere Schullaufbahn – und das garantieren wir.“ In Zeiten, in denen die Schullandschaft im ständigen Umbruch ist, klingt dieses Versprechen mutig. Diesen Mut haben jetzt vier Schulen in Gelsenkirchens Norden und machen ihr Versprechen zur Grundlage eines Vertrages.

Nicht feierlich, aber um so ernsthafter unterzeichneten am Montag die Leiter der Hauptschule am Eppmannsweg, der Realschule an der St.-Michael-Straße , des Eduard-Spranger-Berufskollegs und des Berufskollegs für Technik und Gestaltung einen Kooperationsvertrag, der nicht weniger zum Ziel hat, als jedem Schüler den seinen Fähigkeiten entsprechenden Bildungsabschluss zu garantieren.

Hürden sollen beseitigt werden

Dieses Ziel ist an sich selbstverständlich, doch vielfach behindern Hürden den Weg durch das Schulsystem. Diese Hürden wollen die beteiligten Schulen ausräumen, und so für jeden Schüler den Bildungsweg weitgehend begradigen.

Eines dieser Hindernisse ist die Frage, wie es nach dem Abschluss der Haupt- oder Realschule weitergeht. Wer nicht direkt eine Berufsausbildung beginnt, landet meist im Anmeldebereich eines Berufskollegs, meist ohne konkrete Vorstellungen, was ihn dort erwartet und was er dort erwarten darf.

Regelmäßige Informationsveranstaltungen

Hier setzt der Kooperationsvertrag den Hebel an. Ganz detailliert wird zwischen den Schulen vereinbart, wann, wie und wo zum Beispiel die Berufskollegs über ihre Bildungsgänge, die übrigens bis zur allgemeinden Hochschulreife reichen, Schüler, Lehrer und Eltern informieren. Das reicht von regelmäßigen Informationsveranstaltungen bis zu Hospitationen der Lehrer beim Unterricht der jeweils anderen Schulform. Und wer in der Haupt- oder Realschule den Lehrern nicht genug Vertrauen schenkt, der wird auch regelmäßig von Schülern des Berufskollegs informiert. Aufgebaut werden sollen auch so genannte „Informationspatenschaften“. Darüber hinaus können die Schüler der Abgangsklassen auch probeweise am Unterricht der Berufskollegs teilnehmen.

Warteschleifen vermeiden

Die Informationswege sind auch nicht als Einbahnstraßen gedacht. So sollen beim Übergang zum Berufskolleg die Lehrer dort über Stärken und Schwächen der neuen Schüler informiert werden, damit die Eingewöhnungsphase möglichst kurz wird. Eine letzte Garantie des Vertrages soll helfen, Warteschleifen zu vermeiden. Beide Berufskollegs stellen sicher, dass Schüler der beteiligten Schulen ohne Wartezeit aufgenommen werden.

Peter Marnitz

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