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Kinderschänder

„Notaufnahme“ im Justizkrankenhaus

29.07.2010 | 19:27 Uhr
„Notaufnahme“ im Justizkrankenhaus
justizvollzugskrankenhaus fröndenberg einweihung psychatrie Foto: Martina Dinslage

Fröndenberg/Verl. Angeblich ist er zu krank, um ins Gefängnis zu gehen: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung war Manuel R. im Juni vergangenen Jahres zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Doch bislang befand sich R. auf freiem Fuß.
Jetzt kommt er doch hinter Gitter – und zwar zunächst in Fröndenberg.

Das Westfalen-Blatt hatte die Geschichte des frei herumlaufenden Kinderschänders diese Woche an die Öffentlichkeit gebracht. Sein Anwalt hält den 64-jährigen Mann, der 2008 ein damals 13-jähriges Mädchen missbrauchte, aufgrund schwerer Diabetes, Bluthochdruck und beginnender Demenz für haftunfähig und bewirkte Haftaufschub.

Erst als der Fall in der Zeitung stand, reagierte das Landes-Justizministerium. Manuel R. muss seine Haft antreten. Zum Auftakt geht es ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. „Das soll nicht die dauerhafte Unterbringung sein“, sagt die stellvertretende Pressesprecherin im Justizministerium, Andrea Bögge. Doch bevor nicht vollständig diagnostiziert sei, an welchen Krankheiten der Straftäter leidet, könne er nicht auf die Pflegestation eines Gefängnisses, zum Beispiel in Bochum oder Hövelhof, verlegt werden.

In einem Gutachten waren Fachleute aus der Fröndenberger Justizklinik nach Angaben des Bielefelder Oberstaatsanwalts Reinhard Baumgart schon zu einem früheren Zeitpunkt eingeschaltet worden. Damals hatte das JVK zu bedenken gegeben, dass es in ganz Deutschland keine Justizeinrichtung gebe, die einen Häftling mit diesen Erkrankungen aufnehmen könne.

Jetzt kommt er erstmal nach Fröndenberg. Als „Notaufnahme“, sozusagen.

Birgit Helmers

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Kommentare
30.07.2010
12:18
Blockierter Kommentar.
von Nüsslein | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

30.07.2010
11:47
„Notaufnahme“ im Justizkrankenhaus
von Kinderschutz | #1

Verstehe ich nicht. Wenn der Mann in seinem jetzigen Zustand zuhause lebt, wieso geht das nicht in einer Justizvollzugsanstalt?

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