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E-Zigaretten

Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach

20.01.2012 | 19:52 Uhr
Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach

Fröndenberg/Kreis Unna.Der Verkauf von sogenannten E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-Liquids ist verboten. Darauf hat das NRW-Gesundheitsministerium am 16. Dezember 2011 hingewiesen. Hinweisen über die Missachtung des Verbotes soll jetzt im Kreis Unna gezielt nachgegangen werden. „Bei Verstößen werden wir ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten“, so Josef Merfels als zuständiger Fachbereichsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz.

In dem Dezember-Erlass an die Bezirksregierungen und an die Kreise bzw. kreisfreien Städte hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Arzneimittel einzuordnen seien. Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie aber weder verkauft noch benutzt werden. Ein Verstoß, so das Ministerium weiter, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Einordnung nikotinfreier E-Liquids müsse im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe erfolgen.

Gesundheitliche Gefahren

Dr. Bernhard Jungnitz, Amtsarzt des Kreises Unna, weist auf die mit der Verwendung von E-Zigaretten verbundenen Gefahren hin. „Nikotin ist ein hoch wirksames Nervengift. Bei der Anwendung einer elektrischen Zigarette tritt die Nikotinwirkung später ein als bei einer herkömmlichen Zigarette. Daher besteht hier leicht die Gefahr einer Überdosierung, die zu schweren Vergiftungserscheinungen führen kann.“

Die tödliche Dosis von rund 50 Milligramm werde bei einem Erwachsenen durch Rauchen nicht erreicht, da Nikotin im Körper durch die Leber sehr schnell wieder abgebaut wird. Die Nikotinmenge einer Zigarette hätte - auf einmal eingenommen - eine schwere Vergiftung zur Folge. Für Kinder könne diese Menge sogar tödlich sein.

Derzeit sei auch nicht davon auszugehen, dass das Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette unbedenklich sei. „Laut Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums besteht bei der Verwendung von E-Zigaretten der Verdacht, dass die Innenraumluft durch atemwegsreizende sowie allergieauslösende Substanzen belastet wird“, warnt Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz.

Zusammensetzung der E-Zigarette

E-Zigaretten sehen ähnlich aus wie Zigaretten und bestehen aus einem Verdampfer, einer Batterie, einem Mundstück und austauschbaren Kapseln bzw. Patronen (Liquids). Diese können mit Nikotin-Lösungen unterschiedlicher Konzentration oder auch mit nikotinfreien Stoffen gefüllt werden, die in den E-Zigaretten verdampft werden und wie Zigarettenrauch inhaliert werden können.

Erläuterung der Verbote

Nikotinhaltige Liquids, also Kartuschen, Kapseln und Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff, fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (BAG) und sind damit zulassungspflichtig. Ein Verstoß wird nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraße geahndet.

Produkte, mit denen Arzneimittel verabreicht werden können (z.B. ein Applikator), dürfen nur mit einer CE-Kennzeichnung verkauft werden (Medizinprodukteverordnung). Ein Verstoß wird nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraße geahndet.

DerWesten

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Kommentare
24.01.2012
22:35
Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach
von Anachron | #16

"Die tödliche Dosis von rund 50 Milligramm werde bei einem Erwachsenen durch Rauchen nicht erreicht, "
Beim Dampfen erst recht nicht !! Eine ganze Flasche Liquid (reicht bei mir etwa eine Woche) enthält zwischen 0 und 16 mg (die mir vorliegende 8 mg ) ...
Eine Schachtel Zigaretten dürfte mehr haben.

Übrigens ist die Frau Ministerin für die Einordnung von Produkten als Medizinprodukt garnicht zuständig und ihr Verbot damit aich rechtlich unhaltbar. Von der hahnebüchenen Begründung mal ganz abgesehen.

Die Fakten, die ihr Reporter zu Recherchieren offenbar für unnötig hielt, sind hir : http://files.homepagemodules.de/b518637/f209t32762p414605n2.pdf sehr ausführlich zusammengefasst zu finden.

24.01.2012
21:43
da wiehert der Amtsschimmel mit den Journalisten
von Ramses007 | #15

Wer würde sich schon von einem Amtsarzt medizinischen Rat holen oder sich gar freiwillig behandeln oder sogar juristisch beraten lassen? Ich bestimmt nicht.
Ein Fachbereichleiter ist auch nur ein kleiner Befehlsempfänger, auch nix besonderes.
Und den Behördenleuten drück ich mal die Däumchen, dass ihr in Regress genommen werdet.
Eure Befehlshaber werden ihren Kopf schon aus der Schlinge ziehen.

Welcher echte Journalist würde solche Artikel verfassen.
Professioneller Journalismus steckt doch mit Sicherheit nicht dahinter. Seit einigen Wochen hege ich den Verdacht wer wohl so etwas schreiben könnte. PRAKTIKANTEN!

Na, dann übt mal fleißig weiter.

23.01.2012
21:27
Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach
von RolandDeshain | #14

So viel Mist vom Amtsarzt gehört unter Strafe gestellt.

23.01.2012
20:14
Blockierter Kommentar.
von zentao | #13

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

23.01.2012
16:03
Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach
von MalleBabe | #12

"Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie aber weder verkauft noch benutzt werden."

Den Blödsinn wegen der Zulassung als Arzneimittel, kennen wir ja schon zur Genüge. Und muss sicher nicht weiter kommentiert werden. (Haben ja schon einige hier sehr gut getan.)
Aber seit wann dürfen die E-Zigaretten nicht mehr benutzt werden????? Bin ich jetzt kriminell??? Oder was soll diese Aussage?

Es wäre wirklich schön, wenn Journalisten auch mal lesen würden, was sie da schreiben.

23.01.2012
14:48
Kreis Unna geht Hinweisen auf Verstöße bei E-Zigaretten nach
von darum | #11

Nur mal zur Info der Rechtslage
http://www.loaditup.de/files/647714_zb8dnb9tv5.pdf

23.01.2012
14:35
Lasst Sie kommen
von darum | #10

Dann aber bitte nicht das Gesetz oder Anordnung vergessen mit zu bringen damit wir Händler endlich mal was in der Hand haben bis jetzt nämlich warten unsere Anwälte vergeblich darauf das Sie endlich los legen können. Das gibt richtig schöne Schadenersatzklagen gegen die Städte und den Staat.

23.01.2012
11:44
Kreis geht Hinweisen auf Verstöße nach
von zentao | #9

Wikepedia...

Ähnliche Versuche andere Mittel als Medizinprodukte einzustufen hat der Europäische Gerichtshof mit folgender Begründung zurückgewiesen: „Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG […] ist dahin auszulegen, dass […] die Richtlinie […] nicht auf ein Produkt anzuwenden ist, dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, ohne dass sie ausgeschlossen werden kann.“[7]

Am 16.12.2011 veröffentlichte die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, eine Pressemitteilung, in der sie auf die möglichen gesundheitlichen Gefahren der Elektronischen Zigarette hinwies. Die Ministerin stellte in der Erklärung fest: „[…] nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden.“[8] Dieser Einschätzung widersprach am 20.12.2011 der Verband des eZigarettenhandels in einer Pressemitteilung, in der u.a. auf verschiedene Gerichtsentscheidungen des europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts sowie auf die Rechtsauffassung hingewiesen wird, dass Arzneimittel über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen und dazu bestimmt sein müssen.[9]

22.01.2012
22:19
Kreis geht Hinweisen auf Verstöße nach
von warummussichmichanmelden | #8

Ich kann es bald wirklich nicht mehr lesen. Man muss sich nur mal überlegen, wie absurd der Erlass von Frau Steffens eigentlich ist. Ersetzt doch einfach mal E-Liquids durch z.B. Alkohol, Klebstoff, Deo, oder gar Kaffee oder Cola. All diese Substanzen haben eine pharmakologische Wirkung auf den Körper. Tagtäglich werden bundesweit hunderte Menschen mit einer Alkoholintoxikation in Kliniken eingeliefert. Die Folgen von Klebstoff- oder Deoschnüffeln sind hinlänglich bekannt. Ich folge der Argumentation des NRW-Gesundheitsministeriums und behaupte, alle diese Substanzen, und noch viele mehr, sind aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung Funktionsarzneimittel im Sinne des AMG. Deren Vertrieb ist ohne Zulassung ab sofort verboten.

22.01.2012
18:41
Kreis geht Hinweisen auf Verstöße nach
von zentao | #7

Das sie sich nicht zu schade sind,- solche Sachen ohne selber zu rechachieren und sachliche Ausführungen anzubringen einfach ab zu drucken.

Ist ihr Blatt nur handlanger, oder lassen sich ihre Journalisten gerne benützen?

Der Ausgeatmete Dampf ist ERWIESEN unschädlich.
Das Nikotin wir fast zu 100% vor dem ausatmen absorbiert.

Es ist übrigens nicht Krebserregend. Im Gegensatz zu den 30 Krebserregenden und 100derten schwer schädlichen Substanzen der "normalen" Zigarette.

Das BfR selbst hat bestätigt, dass von einer Kontamination der Raumluft durch Dampfer nicht ausgegangen werden kann.

Wieso bringen sie keinen Wissenschaftlichen Gegenbeweis?

Wieso hört man bei diesen Texten nur
- Es ist davon aus zu gehen.
- Man nimmt an.
- Man ist der Ansicht
- Es besteht der Verdacht.

Ich sage es salopp. Sind diese hochrangigen Herren und Damen zu unfähig diese Sache wissenschaftlich zu testen oder nach SCHON VORHANDENEN Tests Ausschau zu halten? Wieso werden diese nicht erwähnt?

Oder wollen sie nicht, - was glauben sie?

Ihr Reizgas wird unter anderem als Trägerstoff in Asthma Inhalationslösungen verwendet.


Ein Jugendlicher der zum ersten mal rauch,t hat eine NIKOTIN Vergiftung. - Deshalb wird ihm schlecht. Somit kann man durchaus auch mit "normalen" Zigaretten sich vergiften.

Sie können es selber probieren. Selbst als Raucher sollt man keine Zigarre durch Inhalation „durch“ rauchen. - Irre ich mich?

Nebenbei kann man sich mit hochprozentigen Getränken locker vergiften, bevor man überhaupt richtig etwas spürt. Wird jetzt Schnaps, Whisky, Wodka nur noch in der Apotheke ausgegeben?
Nein - den das kann man ja abschätzen. Solange man Steuern zahlt und eine Grosse Lobby damit Geld verdient. - richtig?

Fällt das weg, - dann mal schnell den Gesundheitsapostel spielen.

Die Liquids haben Kindersichere Verschlüsse. - Zigaretten, Nikotinkaugummis, Waschmittel auch????

Zur Erläuterung der Verbote:
Prof. Dr. Wolfgang Voit ist Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg.

Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden.

Ich als Journalist, würde mich schämen solch eine Vorgehensweise durch mein Handeln auch noch zu unterstützen.

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