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Familienpflegezeit bringt Beruf und Pflege unter einen Hut

29.12.2011 | 17:45 Uhr
Familienpflegezeit bringt Beruf und Pflege unter einen Hut
Rita Angerstein und Anne Kappelhoff von der Pflegeberatung.

Fröndenberg/Kreis Unna. Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sollen Beruf und Pflege besser als bislang miteinander vereinbaren können. Das ist Ziel der sogenannten Familienpflegezeit.

„Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2012 und ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre wöchentliche Arbeitszeit für zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren, ohne allzu hohe Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen“, fasst Anne Kappelhoff vom kreiseigenen Pflegestützpunkt in Kamen zusammen. Die Fachfrau weist gleichzeitig auf die wichtigste Voraussetzung hin: „Der Arbeitgeber muss der Familienpflegezeit zustimmen, denn einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.“

„Die mit der Arbeitszeitreduzierung verbundenen Lohneinbußen können in den zwei auf die Pflegezeit folgenden Jahren ausgeglichen werden“, erläutert Pflegeberaterin Anne Kappelhoff weiter und gibt ein Beispiel: „Der Arbeitgeber zahlt einem Pflegenden, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, 75 Prozent des bisherigen Bruttogehalts. Arbeitet der Beschäftige nach zwei Jahren wieder voll, erhält er weiterhin 75 Prozent des Ursprungsgehalts, und zwar solange, bis der Ausfall ausgeglichen ist - üblicherweise zwei Jahre.“

Diese Regelung verschafft einigen Arbeitnehmern mehr Spielraum, hat allerdings auch ihre Tücken. „Nicht jeder kann es sich leisten, für vier Jahre auf Teile des Gehalts zu verzichten und nicht immer steht der Arbeitsplatz nach der Familienpflegezeit noch zur Verfügung“, gibt Anne Kappelhoff zu bedenken.

Eine weitere Unsicherheit entsteht, falls der Arbeitnehmer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen seine frühere Arbeitszeit nicht mehr ausüben kann. Um dieses Ausfallrisiko abzusichern, sollte eine Versicherung abgeschlossen werden. „Die Kosten dafür trägt häufig der Arbeitnehmer“, gibt Anne Kappelhoff einen wichtigen Hinweis.

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und ausführliche, neutrale Beratungen zu allen Angeboten und Leistungen rund um die Pflegeversicherung gibt es im Pflegestützpunkt des Kreises in Kamen, Severinshaus, Nordenmauer 18, Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60.

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