Zehn Jahre Haft nach Todesschuss
20.06.2007 | 08:48 Uhr 2007-06-20T08:48:59+0200Für zehn Jahre muss Frank O. ins Gefängnis, weil er seinen Nebenbuhler erschoss. So urteilte gestern das Schwurgericht. Am frühen Morgen des 28. November 2006 hatte der 40-jährige bislang unbescholtene Mann sich in Schonnebeck auf den Rücksitz des Autos g
"Da haben sich zwei Menschen zusammen getan, die nicht zueinander passten, aber auch nicht voneinander lassen konnten", beschreibt Staatsanwalt Bernd Schmalhausen, der elf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Mit der offenen Beziehung sei Frank O. überfordert gewesen. Der Anklagevertreter schließt sich einem psychiatrischen Sachverständigen an: "Frank O. ist sicher kein krimineller Mensch."
Zwei Mal versuchte der Angeklagte sich das Leben zu nehmen. Als seine Frau das spätere Opfer kennen lernt, muss er die Wohnung für den Nebenbuhler räumen. "Da begann der mentale Absturz", formuliert Anhut. Er habe nur Angst verbreiten wollen, aber nicht gewollt, dass ein Schuss losgeht, beteuert der Angeklagte. Dann hätte auch eine Spielzeugpistole gereicht, hält der Staatsanwalt dagegen, der davon ausgeht, dass O. " bewusst und vorsätzlich" geschossen hat. Die Kammer aber meinte, es sei nicht zu beweisen, dass O. den Schuss gewollt habe. Davon ging auch Verteidiger Wolfgang Weber aus und hoffte auf eine "erheblich mildere Strafe, als vom Staatsanwalt beantragt". "Es tut mir wirklich sehr Leid", bedauert Frank O. im "letzten Wort" seine Tat. Er denkt auch an sein Opfer: " Der konnte nun wirklich nichts dazu", sagt er. (adB)
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