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Wenn's durch das Schlupfloch qualmt

09.07.2008 | 21:00 Uhr
Wenn's durch das Schlupfloch qualmt

Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes wird in vielen Kneipen weitergepafft, obwohl es eigentlich verboten wäre: Deshalb gründen die Wirte Raucherclubs.

Die Zigarette ist aus – lang brenne die Zigarette: „Um das Nichtraucherschutzgesetz zu umgehen gründen die Wirte zur Zeit Raucherclubs ohne Ende”, sagt Christiane Behnke, Kreisvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Das „Sylter Kliff”, das „Schloss Antiko” und das „Wirtshaus Rü” sind nur einige. Der Dehoga Nordrhein macht's beispielsweise möglich. Auf der Internetseite des Verbands können sich Wirte die entsprechenden Unterlagen herunterladen: „Das kostet nichts. Nur die Druckkosten von 450 Euro für die Mitgliedsanträge mussten wir zahlen”, erzählt Andreas Mais von „Der Alm”. Für ihn hat sich die Investition bereits gerechnet: Von seinen 2000 Anträgen sind seit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetztes am 1. Juli bereits 350 ausgefüllt worden: „Bei uns ist es voller geworden”, erzählt Mais.

„Raucher willkommen”

Auch Thorsten Fehr kann sich zu den Gewinnern der Raucherclubs zählen. In sein Bistro Balear in der Rüttenscheider Hertie-Passage kommen jetzt mehr Gäste. Innerhalb einer Woche hat er bereits 100 Mitglieder gewinnen können. Die Tendenz ist steigend, nicht nur, weil die Mitgliedschaft kostenlos und das Ausfüllen des Formulars einfach ist: „85 Prozent meiner Gäste rauchen. Ich wäre pleite, wenn ich den Club nicht gegründet hätte”, sagt er. Mit einem Schild wirbt er auf der Rüttenscheider Straße: „Raucher willkommen”. Dass er Ärger mit dem Ordnungsamt bekommt, falls er mal ein Nicht-Mitglied in sein Bistro lässt, davor hat er keine Angst: „Die kontrollieren doch eh nicht”, sagt Fehr.

Die Behörde ist tatsächlich zurückhaltend: „Wir sind keine Raucherpolizei”, sagt Guido Krekeler vom Ordnungsamt. Reagiert wird auf Anzeigen. Acht Beschwerden sind bisher eingegangen. Sieben waren von Gästen und eine kam von einem Wirt, der einen Kollegen anschwärzte, weil in dessen Kneipe trotz Verbots weitergequalmt wurde: „In diesen Fällen sprechen wir erst mal mit den Leuten bevor etwas anderes passiert”, sagt Krekeler.

Jetzt klagen die Nichtraucher

Christiane Behnke vom Dehoga steht den Raucherclubs nicht unkritisch gegenüber – obwohl ihr Verband die Wirte in der Sache unterstützt: „Im Gesetz steht nichts über Raucherclubs. Man kann nicht sagen wie der Gesetzgeber damit auf Dauer umgeht”, sagt Christiane Behnke.

In Bayern gibt es etwa 1500 Raucherclubs. Gegen die klagen jetzt Nichtraucher.

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Marietta Hülsmann

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Kommentare
10.07.2008
17:47
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von renitent | #11

ja, bitte! bleiben sie weg!.. hätte das gesetz wenigstens etwas gutes! ;-)

10.07.2008
16:55
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von trekki | #10

Ich glaube das beste wäre wenn wir Nichtraucher uns wenigstens in NRW zusammentun würden und einfach mal die ganze Gastättenbranche für zwei Wochen boykottieren, vielleicht merken sie ja dann endlich wie man mit seinen Gästen umgeht.
Ich finde es geradezu schlimm dass Betriebe die die räumlichen Möglichkeiten haben (Zwei-Raum-Gaststätte) , Mittagstisch und Abendkarte anbieten (sich also als gutbürgerliches Gasthaus betrachten), für ein paar Raucher an der Theke die Gaststätte zum Raucherclub erklären.
Das ist Missbrauch einer Gesetzeslücke die schnellsten geschlossen werden muß.

10.07.2008
15:55
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von naklar | #9

@ renitent
Sie hinken ein wenig der zeit hinterher.
§ 3a gibt es seit 2004 nicht mehr :-)

nunmehr heißt es in: § 5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht
rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch
Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines
oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen
nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der
Beschäftigung es zulassen.

und nur so als nachtrag für sie:
würde der nichtraucherschutz sich wirklich über den Arbeitschutz regeln lassen ( Art. 74 I Nr. 12 GG) dann hätten wir schon längst ein bundeseinheitliches Rauchverbot in Gaststätten.
haben wir aber leider nicht.

10.07.2008
11:40
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von renitent | #8

@naklar: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben den Fehler in der Gesetzgebung entdeckt!! Behalten Sie ihn ruhig! Zur Kenntnisnahme: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz - der neue §3a Arbeitsstättenverordnung
Mit dem neuen §3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde erstmals ein - nicht auf Pausenräume beschränkter - Schutz der Nichtraucher gesetzlich normiert. Damit wurde im Interessenkonflikt zwischen Raucher und Nichtraucher eine Grundsatzentscheidung zugunsten des nichtrauchenden Arbeitnehmers getroffen.

Im neuen §3a Abs. 1 ArbStättV wird der Arbeitgeber verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Bislang bestand eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zu Maßnahmen des Nichtraucherschutzes nur in Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen.

10.07.2008
10:59
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von naklar | #7

@renitent
wenn es so wäre, dann hätten ja wohl die eckkneipen mit denen nur der pächter hinter der theke steht kein problem mit dem Gesetz, oder ?

10.07.2008
10:16
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von drberger | #6

Raucherclubs eine reine Notwehrmassnahme!
Hoffentlich haben die Intressenverbänd auch richtig über Wege ind Risiken aufgeklärt?!
Ich zweifle, denn so einfach ist das nicht, wie es wohl so manche Wirte händeln. Der Wirt muss Wirt bleiben, er darf dem Raucherclub aber seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen (nur ein Beispiel)

10.07.2008
09:28
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von renitent | #5

@madigmacher: klar! und du würdest auch auskunft geben, was? wer soll denn da den wirt zwingen die daten raus zu geben?

10.07.2008
09:22
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von madigmacher | #4

Wie clever sind doch diese Wirte mit Ihren Raucherclubs. Ob sie Ihren Mitgliedern auch erzählen , daß sich irgentwann einmal auch die Krankenkassen für die Mitgliedschaft ihrer Versicherten in Raucherclubs interessieren könnten ?

10.07.2008
09:15
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von renitent | #3

Ich finds lustig das sich einige nichtrauchende-Gäste tatsächlich einbilden, es ginge um IHREN Schutz... *lol*
Das Gesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz, es geht um die Belastung für die KellnerInnen..
Nichtrauchende Gäste: Haltet die Klappe! Euch will, wie früher auch, keiner hören!

10.07.2008
07:49
Wenns durch das Schlupfloch qualmt
von oleg | #2

Ich empfehle mal dringend eine Therapie, so ein gelaber höre ich sonst nur von Junkies.

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