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Welche Unterschriften für das Messe-Begehren gelten

Welche Unterschriften für das Messe-Begehren gelten

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Foto: WAZ FotoPool
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Messe-Teilneubau haben nach eigenen Angaben 16 000 Unterschriften gesammelt. Dass die Hürde von 13 600 gültigen Unterschriften erreicht wird, hängt auch mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zusammen.

Essen. 

Rund 16.000 Unterschriften haben die Initiatoren des Messe-Bürgerbegehrens nun nach eigenen Angaben beisammen – Stand Freitag. Zufrieden geben will man sich damit nicht, vielmehr kündigte der grüne Landtagsabgeordnete Mehrdad Mostofizadeh an, man werde bis zum Ende der Frist am kommenden Montag intensiv weiter sammeln.

Dass die Hürde von 13.600 gültigen Unterschriften aber wohl erreicht wird, hängt auch mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zusammen, das das Wahlamt der Stadt zu berücksichtigen hat. Demnach ist eine Unterschrift auch dann als gültig anzusehen, wenn das Geburtsdatum fehlt – beim knapp gescheiterten Bürgerbegehren „Kulturgut“ war das noch anders. In Ausnahmefällen will das Wahlamt sogar auf die Angabe der Adresse verzichten: „Wenn es den Namen nur einmal in Essen gibt und wir den Bürger allein dadurch bei der Prüfung identifizieren können, dann reichen uns Name und Unterschrift“, sagt der Leiter des Wahlamtes, Rüdiger Lohse. Bei Müller, Meier, Schulze winkt das Wahlamt Unterschriften dann durch, wenn eines von beiden zutreffend angegeben ist: entweder Geburtsdatum oder Anschrift.

Kein Schutz vor Missbrauch mehr

Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen: Aber wird durch das Absenken der Standards nicht Mogeleien Tür und Tor geöffnet? „Das ist so“, sagt Rüdiger Lohse, „und deshalb fehlt mir auch ein gewisses Verständnis für das OVG-Urteil.“ Das Geburtsdatum sei eine wirksame Kontrolle gegen Missbrauch gewesen, „da man dieses von fremden Menschen nur selten kennt“. Die Richter sahen das aber eben anders, und so ist zu erwarten, dass weniger Unterschriften als unvollständig gestrichen werden.

Prüfen wird das Wahlamt ab Mittwoch übrigens mit Hochdruck, denn schon zur Ratssitzung am 8. November muss das Ergebnis feststehen. Dann wird offiziell entschieden, was schon als fast sicher gelten darf: dass es im Januar einen Bürgerentscheid gibt. Im eigenen Amt hat Lohse übrigens gar nicht genügend Leute, um diesen Prüfungs-Marathon zu schaffen. Aus den Reihen der Verwaltung werden 20 weitere Kräfte ins Wahlamt verpflichtet. Und die Arbeit, die diese Leute sonst erledigen? „Muss in dieser Zeit liegenbleiben.“

Das nennt man wohl Kosten der Demokratie.