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Kommunalpolitik

Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen

27.01.2012 | 13:50 Uhr
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
Übergang der A52 in die A40 am Autobahnkreuz Essen Ost.Foto: Lene-Lotte Burkhard

Essen.EBB-Fraktionschef Udo Bayer fordert einen Ratsbürgerentscheid zum Autobahn-Lückenschluss . Doch ist der überhaupt erlaubt?

Erst ging es rauf auf die Tagesordnung des Rates und danach wieder runter. Und geschlagene 20 Minuten stritten selbst die Kritiker des gigantischen Projekts A52-Ausbau untereinander, ob da nun ein dringliches Begehren auf dem Tisch lag (wie die Grünen fanden), oder ein „Show-Antrag“ (wie die Linken wetterten).

Als „letztes Mittel“

Es muss diese ebenso zeitzehrende wie ermüdende 117. Variante des „Ja oder Nein zum Autobahn-Lückenschluss“ gewesen sein, die in Udo Bayer die Erkenntnis reifen ließ, man müsste die „ritualisierte Debatte “ um den A52-Weiterbau von einer ganz neuen Seite angehen. Und weil man ja den Souverän im Namen trägt, wagt sich der Vorsitzende des Essener Bürger Bündnisses (EBB) im Rat auf ungewohntes Terrain: Möge doch, so Bayer gestern, die Essener Bürgerschaft darüber befinden, ob sie die Autobahn vom Dreieck Essen-Ost bis zum Autobahnkreuz Altenessen durchgebaut haben möchte. Des Rätsels Lösung also: ein Ratsbürgerentscheid.

Nicht dass Bayer ein ausgewiesener Fan inflationär eingestielter Umfragen wäre, aber „als letztes Mittel in außergewöhnlich komplexen Fragestellungen“ dürfe es – „Stuttgart 21“ lässt grüßen – schon mal die groß angelegte Bürgerbefragung sein. Denn dass die Situation in Essen „seit zwei Jahrzehnten polarisiert, irgendwie verfahren und auch im Rat eigentlich nicht mehr zu lösen ist“, könne ja wohl niemand mehr bestreiten.

A52 Symposium

SPD gibt Zwiespalt zu

Bayer lobt deshalb ausdrücklich die Ehrlichkeit von SPD-Fraktionschef Rainer Marschan, der im NRZ-Interview deutlich gemacht hatte, wie sehr seine Partei in der A52-Frage gespalten ist – „so gespalten wie wahrscheinlich die ganze Bevölkerung“, glaubt der EBB-Frontmann.

Info
Ratsbürgerentscheid

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung von Oktober 2007 wurde in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung im Paragraphen 26 der so genannte „Ratsbürgerentscheid“ eingeführt. Danach kann der Rat „mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“ In Essen gab es eine solchen „Ratsbürgerentscheid“ noch nicht: Die Linken hatten ihn für den Messe-Ausbau ins Auge gefasst, dafür aber im Rat keine Mehrheit gefunden.

Bayer will den Ratsbürgerentscheid dabei nicht als Instrument nutzen, um seine eigene Position – pro Weiterbau – bestätigen zu lassen. Der Vorschlag ist selbst EBB-intern noch nicht besprochen, geschweige denn im Viererbündnis. Doch sollte die Wählervereinigung Mitte Februar bei einer Klausurtagung der Fraktionsversammlung Bayers Position folgen, will er das Thema in den politischen Alltag einspeisen.

Gemeindeordnung gilt

Zentrale Frage dürfte dann sein, ob das Für oder Wider eines Ratsbürgerentscheides den A52-Weiterbau rechtsverbindlich klären könnte, denn laut Gemeindeordnung sind Ratsbürgerentscheide über „Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (...) zu entscheiden sind, unzulässig“. Genau solch ein Planfeststellungsverfahren läge aber dem A52-Weiterbau durch den Norden zugrunde.

Davon ab: Ein Bürgervotum hätte – wie jeder Bürgerentscheid – nur zwei Jahre Bestand. Danach könnte das Stadtparlament über das Thema erneut abstimmen.

Wolfgang Kintscher

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Kommentare
06.03.2012
11:44
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von michelino | #5

Dass Straßen NRW sich in einer internen Runde mit der A52 beschäftigt und neue Pläne vorlegt, die das Projekt günstiger machen, werte ich eher als gutes Zeichen für den Weiterbau in Essen. Man hat sich auf den Fall vorbereitet, dass die A52 in Gladbeck gebaut wird. Wird diese gebaut, und davon gehe ich aus, kommt auch die Durchstreckung in Essen. Für die Menschen, die im Umfeld dieser Baustelle leben müßten oder ihre Häuser verlieren, wäre dies sicherlich eine Katastrophe, für Altenessen aber die große Chance, sich in diesem Teil des Stadtteils neu zugestalten. Ehrlich gesagt ist der Stadtteil zwischen Bf Altenessen und Gladbecker Straße auch nicht besonders schön.


29.01.2012
19:33
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von festus04 | #4

Die Parteien in den Anliegerstädten vertreten allesamt unterschiedliche Auffassungen zu dem Projekt A52 . Die Politik wird sich nicht einig und nun sollen die Bürger diese Verantwortung übernehmen. Obwohl die Bürger in den Städten mit einem Bürgerentscheid über den Bau der A52 rechtlich gar nicht abstimmen dürfen, weil das Bund und Ländersache ist, hat man in Gladbeck mit einer Hilfskrücke einen Bürgerentscheid hinbekommen. Bund und Land haben der Stadt Gladbeck einen 1500 meter langen Tunnel in Ausicht gestellt, wo es aber keine Garantie für gibt ,dass er gebaut wird. Also nur eine Absichtserklärung über die der Tunnel auch somit nicht eingeklagt werden kann. Wenn Bund und Land zum Beispiel nach dem Bau der A52 sagen, wir haben aber jetzt kein Geld mehr für den Tunnel,dann wird der nicht gebaut und die A52 ist dann aber fakt.
Gladbeck hat sich bereit erklärt 2 Mill.€. für den Tunnel beizusteuern und über die 2Mill.€ die auf den Stimmzettel stehen werden die Bürger im grunde genommen abstimmen. So hat man die Verantwortung auf den Bürger übertragen, wenn die Bürger mit Mehrheit für die 2Mill.€ für den Tunnel stimmen, ist erkennbar, das dann auch die Mehrheit für die A52 ist. Ich habe nichts gegen einen Bürgerentscheid, aber dann soll man den auch da einsetzen, wo er auch mit Würde eingesetzt werden kann. Wenn mit solchen Tricks Politik betrieben wird, dann gute Nacht Deutschland.

1 Antwort
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von woelly | #4-1

Das sehe ich ganz genauso! S21 war eine Erfahrung, dass mit regionalen Bürgerentscheiden eine übergreifende und überregionale Planung nicht möglich ist. Es müssen, wie überall im Leben, immer Kompromisse gemacht werden. Da gibt es Gewinner und Verlierer.

27.01.2012
17:08
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von Lolarennt | #3

Da in Stuttgart die Gegner des Bauvorhabens ja das Ergebnis des Volksentscheides anstandslos akzeptieren und es nun keine Proteste mehr gibt, scheint das Mittel tatsächlich geeignet zu sein... Machen wir uns doch nichts vor: Befürworter bleibt Befürworter und Gegner bleibt Gegner. Und die Grünen Weltverbesserer würden doch nie ein deutliches JA zum Weiterbau hinnehmen und dann die Klappe halten. Direkte Demokratie ist doch nur gut, wenn sie so läuft, wie man es gerne hätte.
Wenn etwas anders läuft, ist auch den *********** von den Grünen jedes Mittel recht. Hörte, dass die Essener derzeit heftigen Druck auf die Grünen in Gladbeck ausüben sollen. Soviel zur Akzeptanz basisdemokratischer Entscheidungsprozesse!

1 Antwort
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von woelly | #3-1

Wie recht Sie mit Ihrem Kommentar haben, beweisen schon die ausbleibenden Antworten der Gegner, *********** und Wutbürger! Diese Weltverbesserer bringen es einfach nicht fertig, sich als unterlegene Demokraten zu outen. Eigentlich schade!

27.01.2012
16:43
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von holmark | #2

und eine Volksabstimmung machen, an die man sich dann trotzdem nicht halten muss, wenn man dagegen ist...

27.01.2012
16:43
Von „Stuttgart 21“ für die „A 52“ lernen
von woelly | #1

Wer ist dann abstimmungsberechtigt? Bei S21 war es das ganze Land BW. Hier geht es um die BAB 52 und die B224, in beiden Fällen steht das B für den Bund. Es wird in diesem Fall mindesten eine Abstimmung in gesamt NRW stattfinden müssen, da beide Straßen durch NRW führen. Alles andere macht keinen Sinn! Aber erst einmal abwarten, was die Gladbecker Bürger zustande bringen.

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