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Urteil gegen Arztwitwe rechtskräftig

12.02.2008 | 19:09 Uhr

Malvina I. (62) ermordete ihren Ehemann

Es bleibt dabei: Zahnarztwitwe Malvina I. muss ihre lebenslange Haft verbüßen. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt die Revision der 62-Jährigen gegen ihre Verurteilung als Mörderin. Die Freisenbrucherin war am 23. April vergangenen Jahres nach einem Aufsehen erregenden Indizienprozess vor dem Schwurgericht schuldig gesprochen worden, ihren Ehemann heimtückisch und aus Habgier ermordet zu haben. Motiv: Sie wollte die Lebensversicherung in Höhe von 400 000 Euro kassieren.

Laut Urteil hatte sie zunächst versucht, einen rumänischen Killer zu engagieren. Als dieser Plan scheiterte, betäubte sie ihren 63 Jahre alten Ehemann mit Schlafmittel, so dass er in den Swimming-Pool fiel und in der Nacht zum 27. März 2006 ertrank. -ette

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