Urteil für einen heimtückischen Mord
13.02.2012 | 18:42 Uhr 2012-02-13T18:42:00+0100
Zwölf Jahre Haft und Einweisung in die geschlossene Psychiatrie: So reagierte das Essener Schwurgericht auf einen heimtückischen Mord. Rentner Manfred G. hatte nach einem Streit Benzin auf einen schlafenden Obdachlosen geschüttet und ihn angezündet. Die Tat schockte die gesamte Stadt.
Essen. Im Prozess schwieg er, im letzten Wort wies Manfred G. (69) die Vorwürfe zurück: „Ich habe Herrn Lehmann nicht angezündet.“ Doch das Essener Schwurgericht hatte keinen Zweifel an seiner Schuld, verurteilte ihn am Montag wegen des heimtückischen Mordes an dem Obdachlosen Berthold Lehmann (58) zu zwölf Jahren Gefängnis. Gleichzeitig wies es den psychisch Kranken auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.
„Er ist für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich“, begründete Richter Simon Assenmacher diesen Schritt. Mit zehn Jahren hatte Manfred G. einen Unfall mit schlimmen Folgen. Die damals erlittenen Hirnverletzungen veränderten seine Persönlichkeit. „Er ist misstrauisch und leicht erregbar“, erläuterte Assenmacher die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, dem „die Fähigkeit, sich zu hemmen, fehlt“. Schon in den 60er Jahren geriet G. mit dem Gesetz in Konflikt, wurde auch psychiatrisch behandelt.
Streit ums Rauchen
Berthold Lehmann, der Obdachlose vom Frohnhauser Markt, der dort in einem Streugutcontainer lebte und auf staatliche Unterstützung verzichtete, war sein Bekannter. Am 5. Juli hatte Manfred G. Lehmann eingeladen. Sie gucken gemeinsam ein Spiel der Frauenfußball-WM, Lehmann darf in der Wohnküche übernachten. Doch gegen ein Uhr morgens gibt es Streit. Nichtraucher G. stört sich daran, dass Lehmann in der Küche geraucht hat. Er wirft ihn heraus. Später meint er, der Obdachlose habe ihm auch Uhren seiner angeblich wertvollen Sammlung gestohlen. Manfred G. ruft deshalb die Polizei an, ärgert sich immer mehr über den Bekannten.
Um sieben Uhr geht er zur Tankstelle an der Berliner Straße. Für einen Euro kauft er Benzin. Der Kassiererin sagt er sogar, wofür er es braucht. Er erzählt ihr von dem Obdachlosen im Park, der ihn bestohlen hätte. Sagt, was er plant: „Den stecke ich jetzt an!“ Sie alarmiert sofort die Polizei, nennt aber fälschlich den Gervinuspark.
„Den brenne ich an!“
Manfred G. geht aber zum Westpark am Marktplatz. Einem 13-jährigen Kind sagt er auch, was er plant: „Den brenne ich an!“ Das Gericht hat keinen Zweifel, dass er in den Container geht und das Benzin über dem arglos schlafenden Berthold Lehmann ausschüttet und ihn anzündet. Dass G., wie er selbst einmal gesagt hat, nur vor dem Container einen Trolley angesteckt haben will, glaubt das Gericht nicht. Richter Assenmacher: „Eindeutig widerlegt. Der Trolley ist unversehrt.“
Berthold Lehmann hatte keine Chance. Er rettet sich aus dem Container, aber 75 Prozent seiner Haut sind zerstört, seine Kleidung zum Teil eingebrannt. Das Mordmerkmal „Grausamkeit“ bleibt Manfred G. erspart, weil Brandopfer durch Schock und zerstörte Nervenbahnen die Grausamkeit des Feuertodes nicht in voller Konsequenz spüren. „Objektiv“, so hatte schon Staatsanwältin Birgit Jürgens im Plädoyer ausgeführt, sei von Grausamkeit nicht auszugehen. Sie forderte 13 Jahre Gefängnis und Einweisung in die Psychiatrie. Verteidiger Martin Wildner verzichtete auf einen konkreten Antrag. Er meldete aber Zweifel an der Tötungsabsicht an: „Aus keiner Aussage geht hervor, dass er töten wollte.“
Gericht spricht von „unfassbarer Tat“
Das Gericht bewertet die Beweise anders. Manfred G., so Richter Assenmacher, habe das Benzin über Lehmann geschüttet, um ihn zu töten: „Das Opfer hat geschlafen. Der Angeklagte hat den Tod nicht nur gebilligt, sondern beabsichtigt.“ „Von einer „unfassbaren Tat“ spricht Assenmacher im Urteil und meint damit die „Unverhältnismäßigkeit zum Anlass der Tat“.
Der Tod des wehrlosen Obdachlosen Berthold Lehmann schockte im Sommer die gesamte Stadt. Besonders in Frohnhausen erinnerten die Bewohner mit vielen Aktionen an den 58-Jährigen. Grablichter und Blumen legten sie ab und sorgten dafür, dass eine Stele am Westpark aufgestellt wird. Der Gedenkstein spiegelt die Todesangst eines Menschen wider, der sich schutzsuchend zusammenkauert, während Flammen an seinem Körper züngeln. Zahlreiche Frohnhauser besuchten jetzt auch den Prozess.
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