Unter Zündel-Verdacht
15.04.2009 | 18:44 Uhr 2009-04-15T18:44:00+0200Nach dem Feuer in Kupferdreh hat die Polizei drei Jugendliche als mögliche Brandstifter im Visier.
Nach dem zerstörerischen Feuer in dem Kupferdreher Penny-Markt fahndet die Polizei jetzt nach drei Jugendlichen. Ein Trio soll in der Nacht zu Dienstag an der Gasstraße gezündelt und so für einen Millionenschaden gesorgt haben. Für die Brandexperten der Polizei und den eingeschalteten Sachverständigen gibt es nach eingehenden Untersuchungen seit gestern jedenfalls keinen Zweifel mehr: Die Ursache für das Feuer, das das Supermarkt-Gebäude zum größten Teil in Schutt und Asche legte, war eine vorsätzliche Brandstiftung.
Wie gestern bekannt wurde, hatte die Polizei noch in der Brandnacht nach mutmaßlichen Feuerteufeln gesucht, die von einem Zeugen beschrieben werden konnten. Der hatte drei Verdächtige in der Nähe des brennenden Geschäfts gesehen und sie in Richtung Hinsbecker Berg verschwinden sehen. Gegen 3.50 Uhr gab's dort ebenfalls einen Brandalarm, berichtete die Polizei: Ein Papiercontainer ging in Flammen auf. Dieses zweite Feuer wurde im Rahmen der Fahndung nach den drei angeblichen Brandstiftern entdeckt und problemlos gelöscht. Die möglichen Täter allerdings konnten entwischen.
Die Polizei sucht jetzt nach drei jungen Menschen, die akzentfrei Deutsch sprechen, etwa 18 Jahre alt und zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß sind. Zwei von ihnen trugen in der Brandnacht Kapuzenpullis, einer der Verdächtigen hatte schulterlanges, stark gelocktes Haar: „Es könnte sich auch um eine junge Frau handeln”, heißt es bei der Polizei.
Sollten die Ermittler mit ihrem Verdacht richtig liegen und die Brandstifter überführen, haben die nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Versicherung, die für den Feuerschaden aufkommt, dürfte rechtskräftig verurteilte Täter anschließend in Regress nehmen. Davon sei in aller Regel auszugehen, sagte eine Sprecherin der Allianz AG in München auf Nachfrage. Eltern seien weniger haftbar zu machen. Dazu müsse ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden. Dies komme angesichts des vermuteten Alters der Täter wohl nicht in Betracht.
14:16
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10:06
Na das nenn ich doch mal recherchiert und nicht einfach abgeschrieben wie bei einem bekannten Kollegen hier.
Sehr schön, weiter so, das ist Redaktionsarbeit!!