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Uniklinikum Essen verliert Prozess gegen eine Ex-Chefin

Uniklinikum Essen verliert Prozess gegen eine Ex-Chefin

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Foto: WAZ FotoPool

Essen. 

Der Personalstreit im Universitätsklinikum Essen an der Hufelandstraße dauert an. Das Landgericht Essen erklärte jetzt die Kündigung der früheren kaufmännischen Direktorin Barbara Schulte im Mai 2013 für unwirksam. 160.000 Euro soll das Klinikum zahlen, was einem halben Jahresgehalt entspricht.

Im Grunde geht es um Differenzen zwischen Schulte und dem ärztlichen Direktor Eckhard Nagel. Dabei geht es vor allem um das Westdeutsche Protonenzentrum Essen (WPE), das nach Ansicht der kaufmännischen Direktorin und einiger Chefärzte finanziell aus dem Ruder läuft. Noch heute ist es nicht komplett in Betrieb. Im Frühjahr 2013 eskalierte der Streit zwischen den beiden Leitenden an der Klinik. Barbara Schulte war erst ein Jahr zuvor für fünf Jahre als Direktorin verpflichtet worden.

Wie es heißt, stellte sie sich damals der Euphorie des ärztlichen Direktors in den Weg. Sie soll geprüft haben, was insolvenzrechtlich drohen könnte, soll auch mit einem weiteren Zuschuss von zehn Millionen Euro für das Protonenzentrum nicht einverstanden gewesen sein. Hinter den Kulissen versuchte der Aufsichtsrat anfangs die Wogen zu glätten. Überlegt wurde sogar, für Nagel und Schulte ein Mediationsverfahren einzuleiten, um die Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Kaufmännische Direktorin wehrte sich

Doch dann ging es schnell. Gekündigt wurde ihr, weil sie angeblich gegen die Wahrheitspflicht verstoßen, ihre Kompetenzen überschritten und Bewirtungsbelege doppelt abgerechnet haben soll. Das ließ Barbara Schulte nicht auf sich sitzen.

In einem Urkundenverfahren vor der 3. Essener Zivilkammer wehrte sie sich gegen die Kündigung. In einem solchen Prozess geht es nur um Schriftstücke, die Kläger und Beklagter vorlegen. Zeugen werden nicht vernommen. Erst wenn ein Urteil gefällt wird, kann im Hauptsacheverfahren der Fall komplett überprüft werden.

Anhand der vorgelegten Urkunden sah die Zivilkammer jedenfalls keine ausreichenden Belege für die Behauptungen des Uniklinikums, mit denen es Barbara Schulte gekündigt hatte. Keine Rolle spielte in diesem Zivilverfahren, dass im Mai eine Reihe von Chefärzten einen Brief aufgesetzt hatte, in dem sie Vorwürfe gegen Eckhard Nagel erhoben hatten. Vorwürfe, die der Aufsichtsrat als unbegründet ansieht.