Streit über DRK-Schwestern am Uni-Klinikum entbrannt
21.12.2011 | 14:37 Uhr 2011-12-21T14:37:00+0100
Essen. Seit 1913 pflegen DRK-Schwestern am Uniklinikum. Nun wettert der Personalrat, spricht von „entrechteten Mitarbeitern“. Auch in Heidhausen hat die Schwesternschaft Fuß gefasst und stellt Personal. Dem Betriebsrat passt das nicht. Ein Streit ist entbrannt.
Am Essener Universitätsklinikum herrscht großer Streit über eine zeitgemäße Personalpolitik. Alexandra Willer, Vorsitzende des Personalrats, spricht von „entrechteten Mitarbeitern“. Der Vorstandschef und Ärztliche Direktor Professor Eckhard Nagel kontert: „Rechtlos arbeitet überhaupt niemand bei uns und wird es in Zukunft nicht tun.“ Doch worum geht es überhaupt? Um eine lange Tradition, fehlende Arbeits- und Tarifverträge und um das pflegende Personal: Der Zwist geht zurück auf das Jahr 1913, als die DRK-Schwesternschaft Essen gegründet wurde, kurz nachdem das 1909 als „Städtische Krankenanstalt“ erbaute Klinikum seinen Betrieb aufnahm. Damals wurde ein Vertrag zwischen den Schwestern und der Klinik geschlossen, einer, der es den Schwestern ermöglichte, im Spital zu arbeiten – in ihrer Rolle als Vereins-Mitglieder, nicht als Arbeitnehmer.
Betroffen sind 1300 Kräfte
Dieser Gestellungsvertrag ist – mit wenigen Änderungen – bis heute gültig. Als es für die Schwestern schwieriger wurde, neue Mitglieder zu finden, kam ihnen das Klinikum entgegen: Wer ab 2005 in der Pflege tätig werden wollte, musste bei ihnen Mitglied werden; mittlerweile gilt dies auch für Männer. Betroffen sind 1300 Kräfte, die nicht bei der Uniklinik, sondern bei den Schwestern angestellt sind – ein Gros der Pflegekräfte der insgesamt 5300 Personen starken Belegschaft des Klinikums. Zusammen mit 280 Mitarbeitern, die in den 1970er Jahren wegen Mitgliederschwunds bei den Schwestern angestellt wurden, den im Klinikum arbeitenden 1300 Mitgliedern und den vor 2005 vom Klinikum angestellten Pflegenden gibt es drei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. „Die Stimmung wird maßgeblich von der Ungleichbehandlung geprägt und ist nicht gut“, betont Willer.
Denn für die Mitglieder gilt bei Auseinandersetzungen das Vereins- und nicht das Arbeitsrecht. Vorgesetzte ist die DRK-Oberin und nicht der Klinikchef. Sie haben keine Arbeitsverträge, nur eine Satzung und Ordnungen. Streiken ist tabu Dafür sei die Bezahlung für alle identisch. „Tarifverträge haben keinen Bestand für sie, ein Traum für jeden Arbeitgeber. Das machen wir nicht länger mit“, sagt Willer. Praxis an der Krankenpflegeschule der Klinik sei es, männlichen Lehrlingen einen Ausbildungsvertrag zu geben und weiblichen eine Probemitgliedschaft. Wer übernommen werden will, müsse, ob Mann oder Frau, Mitglied der Schwestern werden. Aber vielleicht nicht mehr lange: Eine Änderung im Gesetz kommt ihnen zu Gute.
Bis dato haben die Arbeitsgerichte den Schwesternschaften besondere Rechte zugestanden, weil sie zwischen der gewerblichen und gemeinnützigen Überlassung von Arbeitnehmern unterschieden. Silke Schmalz, Oberin der Essener Schwestern und Vorstandschefin, beruft sich dabei auf ein Urteil von 1954, das dauerhafte Gestellung ermöglichte. Eine im April im Bundestag verabschiedete Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kippt dies: Es verbietet Dauerüberlassungen. Ebenso ist es nicht mehr von Belang, ob Schwestern oder Mitglieder gemeinnützig oder gewerblich überstellt werden.
Bedeutet dies über kurz oder lang das Ende der Schwesternschaft? „Im Moment sind wir sehr gut aufgestellt“, sagt Oberin Schmalz, die das neue Gesetz anders auslegt. „Ich sehe keinen Grund darin, einen positiven Verlauf zu verändern, das bringt Unruhe.“ Die Schwesternschaft sei ein traditionsreicher Verein, der Personalrat habe nur eine sehr kurzfristige Interessenspolitik im Sinn. Schmalz: „Mit den aktuellen Störungen schrecken wir Bewerber ab.“ Denn was nur wenige wissen: Bearbeitet werden Bewerbungen für Pflegeberufe, die ans Klinikum gehen, von den Schwestern „Das wird an uns weiter gereicht. Wir machen die Erstauswahl und entscheiden mit dem Klinikum, wer eingestellt wird“, so die Oberin.
„Ganz normale Mitarbeiter“
Momentan befinden sich alle Beteiligten in einem Abstimmungsprozess, der jedoch festgefahren scheint. „Ich für meinen Teil kann sagen, dass es bei den Mitarbeitern, mit denen ich gesprochen habe, generell Zufriedenheit gibt“, betont Vorstandschef Nagel. Die Mitgliedschaft oder der Gestellungsvertrag würden nicht als Probleme gesehen.
Nagel macht keine Unterschiede in seiner Belegschaft: „Mitglieder, die bei uns tätig sind, sind für uns ganz normale Mitarbeiter.“ Er könne Argumente nachvollziehen, die Änderungswünsche formulieren. Nagel: „Mir ist es wichtig, die Wogen zu glätten.“ Das Klinikum profitiere von der Zusammenarbeit mit den Schwestern. „Es ist eine sinnvolle Kooperation, eine, die für uns wertvoll und hilfreich ist“, so Nagel, „dementsprechend sind wir in Gesprächen, wie diese Kooperation sinnvoll in Zukunft weiter geführt werden kann.“ Im Januar will der Klinikum-Vorstand über die Wiedereinführung der Wahlfreiheit beraten.
„Die Ruhrlandklinik knacken“
Ähnlich wie am Uniklinikum gibt es auch an der Ruhrlandklinik, seit zwei Jahren 100-prozentige Tochter des Klinikums, was das Pflegepersonal angeht. Dort haben die DRK-Schwestern 2010 Fuß gefasst. Die Geschäftsführung der Klinik schloss einen Gestellungsvertrag mit ihnen, berichtet Hans Wohland: „Wir befürchten, dass sich eine ähnliche Entwicklung wie im Uniklinikum bei uns vollzieht. Daher haben wir uns seit Anfang an dagegen positioniert.“ Für den Betriebsratschef ist das Leiharbeit, obwohl die Schwestern laut Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung gar keine Erlaubnis hätten. Wohland: „Es laufen derzeit mehrere Klagen vor dem Essener und vor dem Landesarbeitsgericht.“
Bevor die Schwestern Mitglieder an die Klinik entsenden dürfen, muss dem Betriebsrat die Einstellung vorgelegt werden. Und er muss ihr zustimmen. „Formal haben wir danach nichts mehr mit ihnen zu tun“, sagt Wohland. DRK-Schwestern dürfen den Betriebsrat nicht wählen, er sie nicht vertreten. „Wir wollen Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen und Tarifbindung“, fordert der Betriebsrat. Die Entwicklung sehe aber anders aus. Wohland: „Die Schwesternschaft versucht Schlüsselpositionen zu besetzen, um die Ruhrlandklinik zu knacken.“ So sei mit Pflegemanagerin Silvia Kochnik ebenso wie am Klinikum mit Pflegedirektorin Irene Maier eine „200 prozentige Rot-Kreuz-Schwester“ in der Leitung. Weitere Bereichsleiter und Teammanager aus DRK-Kreisen sollen, so Wohland, in Kürze folgen.
Als „Skandal“ bezeichnet er das Vorgehen der Schwesternschaft, Bewerbern bei der Ruhlandklinik zu sagen, sie müssten Mitglied werden, um in der Klinik arbeiten zu dürfen, obwohl dies bisher nicht notwendig ist. Wohland: „Einige sind sofort wieder ausgetreten, als sie hörten, dass es bei uns noch ganz normale Arbeitsverträge gibt. Sie haben sich gegen die aufgedrängte Zwangsmitgliedschaft ausgesprochen.“ Essens Schwestern hätten Bammel, das es ihrem Verein am Ende so ergeht wie der Düsseldorfer Schwesternschaft. Wohland: „Sie musste sich auflösen, da ihre Mitglieder im Düsseldorfer Klinikum echte Arbeitsverträge bekommen haben und es für sie keinen Sinn mehr gab, weiter Mitglied zu bleiben.“ Davon sei man, so die Oberin der Schwestern in Essen, Silke Schmalz, „noch weit entfernt.“
Über die DRK-Schwesternschaft
Wie alle Gliederungen und Einrichtungen der weltumspannenden Rotkreuzbewegungen ist die DRK-Schwesternschaft mit ihren Mitgliedern verpflichtet, die 1965 proklamierten Grundsätze des Roten Kreuzes in ihrem Handeln zu beachten. Die aus diesen Grundsätzen abgeleiteten berufsethischen Grundsätze der DRK-Schwesternschaften bilden für Rotkreuzschwestern das ethische Fundament ihres beruflichen Handelns: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Einheit und Universalität.
20:47
Vielleicht sollte man die Dinge einfach einmal beim Namen nennen. In Zeiten des Mitgliederschwundes bei den Gewerkschaften wird diesen natürlich fast jedes Mittel recht, andere Organisationen, die Arbeitnehmer vielleicht sogar besser vertreten, zu diskreditieren. Nicht anders ist es hier mit Ver.di und den Forderungen des Personalrates des UK Essen.
An keinem Punkt kann die Gewerkschaft oder der Personalrat darlegen, warum die DRK-Schwester im Einzelnen schlechter gestellt sein soll oder weniger Rechte haben soll als ein/e Arbeitnehmer/in die/der beim Universitätsklinikum direkt angestellt ist. Das Gegenteil ist hier der Fall. Die Mitgliedsschwester kann bei dem Entfall ihres konkreten Arbeitsplatzes nicht ohne weiteres aus der Schwesternschaft ausgeschlossen werden, sondern behält zunächst einmal ihren Platz als Mitgliedsschwester und den entsprechenden Vergütungsanspruch. Das Arbeitsrecht - das der Personalrat so laut einfordert - lässt aber die betriebsbedingte Kündigung beim Entfall des konkreten Arbeitsplatzes zu, so dass die angestellte Mitarbeiterin des Universitätsklinikums hier deutlich weniger Schutz genießt.
Die jeweilige Schwesternschaft braucht auf keine tarif- oder allgemeinpolitischen Wünsche irgendeiner Gewerkschaft Rücksicht nehmen. Als örtlich allein agierende Schwesternschaft kann sie allein die Belange Ihrer Mitgliedsschwestern wahren und vor diesem Hintergrund mit dem Universitätsklinikum nach den jeweiligen konkreten Gegebenheiten verhandeln.
Der Personalrat verschweigt hier auch, dass der Gestellungsvertrag sich lediglich auf das Pflegepersonal bezieht. Alle anderen Mitarbeiter wie z.B. Technik, Reinigung, Verwaltung etc sind direkte Angestellte des Universitätsklinikums.
Und fragt man einmal genau, wem der Gestellungsvertrag und die DRK Schwesternschaft nützt, so ist die Antwort hier leicht zu finden. Bestimmt nicht in erster Linie dem Universitätsklinikum Essen, sondern dem Patienten. Als möglicher Patient bin ich ganz froh darüber, dass meine Pflege durch ein Personal sichergestellt wird, dass sich in den Zeiten des allgemeinen Werteverfalls festen ethischen Grundsätzen in der Krankenpflege verschrieben hat; und nicht von Personal, dass die gewerkschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellt.
10:48
Eigentlich handelt es sich hier um einen Vorgang, welcher völlig üblich in der Wirtschaft ist. Ein Arbeitsbereich wird ausgesorct, hier die Krankenpflege. Warum macht man so etwas? Weil die Personalkosten des ausgesorcten Bereiches für die Uni-Klinik günstiger sind, als wenn sie die Mitarbeiter selber einstellen würde. Wieso ist es günstiger? Der Auftraggeber trägt nicht mehr das Risiko für Urlaub und Krankheit der Mitarbeiter, der Auftragnehmer kann diese Kosten nur durch niedrigere Löhne bzw. Sozialleistungen und weniger Urlaubsanspruch kompensieren.
Auch wenn die DRK-Schwesternschaft ein Verein ist, so handelt sie hier als Unternehmer. Daher ist es nur richtig, wenn auch hier das Arbeitsrecht gilt. Meine Erfahrung mit "gemeinnützigen" Vereinen ist eigentlich, das diese regelmäßig ihre Sonderstellung zum Nachteil ihrer "Mitglieder" bzw. Mitarbeiter ausnutzen. Es ist richtig, das in den Satzungen der Hilfsorganisationen viele schöne gutgemeinte Grundsätze aufgeführt werden. Leider werden diese meistens nicht gelebt, so das sie in der Praxis nicht das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben wurden.
Man darf jetzt aber nicht verschweigen, das auch der Auftraggeber, hier die Uni-Klinik, eine Mitverantwortung trägt, wenn die "ausgeliehenen" Mitarbeiter ausgenutzt werden. Die Uni-Klinik hat schliesslich den Bereich ausgesorct, mit dem Ziel Kosten zu sparen und das geht nur auf Kosten des Mitarbeiter. Besonders Schlaue werden jetzt argumentieren, das wenn man die Mitarbeiter selber einstellen würde, die Personalkosten dann steigen und somit auch die Kosten für die Allgemeinheit. Stellt sie die Frage, ob es moralisch in Ordnung ist den Einzelnen auszubeuten, um die Kosten für die Allgemeinheit niedrig zu halten.
18:52
Schade, dass dieser Artikel nur die unbelegten Äußerungen der beiden Seiten darstellt und der Autor nicht mal in die Satzungen guckt, um seine Leser über Hintergründe zu informieren. Artikel dieser Art dienen doch nur dazu, Stammtischgespräche anzuheizen und hier viele zu sperrende Kommentare anzulocken. Die einen rufen böse Gewerkschaften, die anderen rufen böse Kirche, böse Funktionöre, böse Kapitalisten , .... Wie soll auch ohne Darstellung einer Hintergrundrecherche etwas dabei herauskommen. Aber reicht ja, der Titel ist doch gut als Aufmacher für viele Käufer/Klicker.
17:18
Die berufsethischen Grundsätze der DRK-Schwesternschaft werden von einer DGB Gewerkschaft, wie Verdi nie erreicht werden.
Deshalb ist es reine Energieverschwendung sich mit der Problematik und Arbeitsweise der DRK-Schwesternschaft zu beschäftigen.
Personal- und Betriebsräte sollten sich konzentriert auf ihr eigenes Klientel beschränken und deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
Könnte es sein, dass die Äußerung der Personalratsvorsitzende Wille, die von "entrechteten Arbeitnehmern" spricht, blanke Angst und Konkurrenzdenken einer Gewerkschaftsfunktionärin ist?
Denn die DRK-Schwestern könnten anderseits in den Reihen der Mitarbeiter im Uni-Klinikum neue Mitglieder für ihren Verein werben und durch besser dotierte, nicht gebundene Arbeitsverträge an sich binden.
Ihre selbstlose rechtliche Aufgabe in Punkto Arbeitsrecht unterschreiben diese Schwestern bestimmt nicht freiwillig.Da Sie sich über die Gewerkschaften erheben wollen,kann ich nur sagen diese Verbände stehen auf festverankerten Boden der Arbeitswelt.Sie hingegen nutzen Menschen in ihren Glauben an die Menschlichkeit aus.
Warum müssen Anfänger bei ihnen Mitglied werden?Doch nur weil Sie ihre Machtpositionen ausbauen wollen.Sie sind im Grunde eine verkappte Gewerkschaft mit Mitgliederzwang ohne jegliche Rechte.Das hat sich der Gründer des DRK bestimmt nicht so vorgestellt..Wird Gehaltsmäßig mit ihnen abgerechnet oder mit den Arbeitern? Sind sie sozusagen ein Subunternehmer der dann seine Mitarbeiter auszahlt.Das gleiche Prinzip der Einflußnahme auf Gewerkschaftliche Tätigkeiten
haben teilweise die Christlichen Gewerkschaften versucht und wurden bezahlt und gesteuert von der Arbeitgeberseite.Und da haben Sie die unverfroren die Frechheit von ethischen Grundsätzen zu fasseln.
berufsethischen Grundsätze der DRK-Schwesternschaft
und Gewerkschaft, wie Verdi
sind grundsaetze die sich gegenseitig ausschliessen
da verdi vertreter nur ihren machterhalt anstreben und keine fremden goetter neben sich dulden und aus diesem grunde das
" ALLEIN VERTRETUNGSRECHT "
fuer sich einklagen
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