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Sicherheitsbedenken gegen zentrale Betreuung von Straftätern in Essen

Sicherheitsbedenken gegen zentrale Betreuung von Straftätern

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Symbolbild Justizviertel Essen Foto: Oliver Müller / WAZ FotoPool
Die drei bisherigen Dienststellen der Bewährungshilfe in Essen sollen zusammengelegt werden. Ein möglicher Standort ist in Kray. Doch: Der Personalrat hat große Sicherheitsbedenken gegen die Pläne des Landgerichts und warnt vor möglichen Folgen, wenn Straftäter an einer Stelle zusammentreffen.

Essen. 

Die drei bisherigen Anlaufpunkte für die Bewährungshilfe in Essen sollen an einem Standort konzentriert werden. Mögliche neue Anlaufstelle ist ein Gebäude auf der Wilhelm-Beckmann-Straße 6 in Kray gegenüber des einstigen Kasernengeländes.

Die Pläne des Landgerichtes, bei dem die Bewährungshilfe angesiedelt ist, stoßen auf breite Ablehnung bei den Arbeitnehmervertretern. Sie haben zum einen Sicherheitsbedenken. Zum anderen warnen sie vor möglichen Folgen, wenn künftig alle betreuten Straftäter an einer Stelle zusammentreffen.

35 Bewährungshelfer für rund 2200 Personen

Helga Sichtermann, Personalratsvorsitzende beim Landgericht: „Wenn Klienten beispielsweise Straftaten zusammen begangen haben, dann sind die nicht immer gut auf einanderzusprechen. In solchen Fällen versuchen wir, sie in unterschiedlichen Dienststellen zu betreuen.“ Sollten die Pläne so umgesetzt werden, könne man solche Zusammentreffen wohl nicht mehr vermeiden. Die 35 Bewährungshelfer in Essen betreuen rund 2200 Personen.

Sichtermann warnt aber auch vor einer Szenebildung im Umfeld solcher Anlaufpunkte. Bislang liegen die Dienststellen in Rüttenscheid, an der Huyssenallee und in der Innenstadt. Also sehr zentral und mit Publikumsverkehr. Das Haus in Kray ist eher abgelegen in einem Industriegebiet.

Neue Bewährungshilfe wäre schlechter erreichbar

Unabhängig von den Sicherheitsbedenken wäre die neue Adresse für die Klientel auch deutlich schlechter erreichbar als die jetzigen Standorte, in deren Nähe zudem auch viele andere Anlaufstellen wie Jobcenter, Suchthilfe oder Diakonie liegen. Sichtermann befürchtet: „Eine Resozialisierung würde so nur zusätzlich erschwert.“

Hintergrund für die Zusammenlegungs-Pläne sollen Kostengründe sein. Schon 2010 habe der Landesrechnungshof eine Zentralisierung angeregt. Hinzu kommt: Der Vermieter der Räume an der Huyssen-allee hat den Mietvertrag zum Ende des Jahres gekündigt. „Wir müssten hier ohnehin eine neue Lösung finden“, sagt Gerichtssprecher Johannes Hidding. Ansonsten möchte sich das Landgericht momentan nicht weiter äußern. „Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen“, so Hidding.

Das liegt aber wohl in erster Linie daran, weil der Personalrat Beschwerde beim nächsthöheren Dienstherren, den Oberlandesgerichtspräsidenten, eingelegt hat. Sichtermann möchte für ihre Kollegen zumindest erreichen, dass das Gericht nochmals über den Standort nachdenkt und vielleicht eine Alternative findet. „Man kann schließlich die Bedenken der Mitarbeiter nicht einfach vom Tisch wischen“, fordert sie.