Sextäter H. soll elektronische Fußfessel erhalten
01.03.2010 | 22:13 Uhr 2010-03-01T22:13:00+0100
Essen. Rund um die Uhr wird der Sexualstraftäter Hans H. von der Polizei überwacht seitdem er durch eine Justizpanne frei kam. Dieser Zustand soll nun ein Ende haben. Die Essener Behörden wollen die Überwachung lockern - falls H. sich bereit erklärt, eine elektronische Fußfessel zu tragen.
Polizei und Justiz haben eine einmalige Vereinbarung mit dem Sextäter Hans H. (62) getroffen. Wenn der seit Januar aus Haft und Sicherungsverwahrung entlassene Schwerverbrecher sich an die elektronische Leine legen lässt, bricht die Polizei seine Überwachung rund um die Uhr ab.
Täter soll kooperationsbereit sein
Polizeichef Fritz Unterberg und Kripochef Heinz Jüschke stellten am Montag die „intelligente Konzeption“ vor, mit der sie verhindern wollen, dass ein Verwaltungsgericht die derzeitige Form der Überwachung als übermäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Hans H. kippt.
Auf Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm ist H. seit Januar auf freiem Fuß, weil die Staatsanwaltschaft eine Frist versäumt hatte, um für ihn nach Haftende Sicherungsverwahrung zu beantragen. H. ist derzeit in einer Therapieeinrichtung im Alfrediviertel untergebracht und zeigt sich seit seiner Ankunft in Essen kooperationsbereit: „Der macht, was wir wollen“, sagt Jüschke. H. habe nur noch den einen Wunsch, dass der Überwachungsdruck nachlasse.
Mit der Vereinbarung sei eine „effiziente Kontrolle“ sicherzustellen, sagt Unterberg. H. muss sich mehrmals täglich melden und wird in unregelmäßigen Abständen kontrolliert. Zusätzlich zu den Auflagen, die er ohnehin einhalten muss, wurden weitere Bedingungen für einen Abbruch der Observation vereinbart. Beispiel: Die Polizei wird ihn auch weiterhin stichprobenartig vor Ort kontrollieren. Zudem muss er Tagebuch führen.
„Soziale Kontrolle“ soll helfen
Bestätigt sieht sich die Polizei durch das Gutachten des renommierten Forensikers Norbert Leygraf, das seit Montag vorliegt. H. sei nach wie vor gefährlich, urteilt Leygraf. Aber die Gefahr, dass er erneut eine schwere Straftat begeht, werde „minimiert“ durch soziale Kontrolle, sagt Wolfgang Schmidt, Sprecher des Landgerichts. Diese Kontrolle gebe es in der Einrichtung, in der H. bereits eine ambulante Therapie bekommt, und durch die jetzt vereinbarte neue Form der Überwachung. In diesem Punkt sind sich Gutachter, Justiz und Polizei einig.
Der mindestens in NRW einmalige Deal wird bei den Anwohnern nicht gut ankommen, das ist Unterberg und Jüschke klar. Ein Ende der Überwachung rund um die Uhr werde vor Ort natürlich anders übersetzt: „Die fühlen sich im Stich gelassen.“
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