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Parlamentswahl an Uni Duisburg-Essen muss wiederholt werden

24.11.2011 | 08:35 Uhr
Parlamentswahl an Uni Duisburg-Essen muss wiederholt werden
Rund 37.000 Studenten müssen ihre Stimme wohl erneut abgeben.Foto: WAZ FotoPool

Essen/Duisburg.  Wegen eines Formfehlers muss über das Studentenparlament der Uni Duisburg-Essen wohl zwei Mal abgestimmt werden. 37.000 Studenten können ihre Stimme abgegeben. Das kostet auch den Steuerzahler viel Geld. Besonders ärgerlich ist deswegen der festgestellte Formfehler. Die Wahl muss wohl wiederholt werden.

In dieser Woche wählen die mehr als 37.000 Studentinnen und Studenten der Gesamthochschule Duisburg-Essen ihr neues Parlament. Das machte und macht den vielen Beteiligten, insbesondere den Organisatoren vom Wahlausschuss, viel Arbeit. Und es kostet viel Geld, vor allem den Steuerzahler. Denn der muss über die Universität auch für die Kosten aufkommen.

Besonders ärgerlich ist deshalb, dass bereits festzustehen scheint, dass dieser Aufwand völlig „für die Katz“ war. Denn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Eilbeschluss festgestellt, dass diese Wahl zum Studentenparlament an einem gravierenden (Form-)Fehler leidet.

Beschluss nur an wenige Gremienmitglieder

Die Universität, ihr Allgemeiner Studentenausschuss (AStA) und der Wahlausschuss werden deshalb damit rechnen müssen, dass sie diesen ganzen bürokratischen Aufwand noch einmal betreiben müssen.

Nach den Feststellungen der Richter der 4. Kammer hat der Wahlausschuss die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 1. November (gesetzlicher Feiertag – Allerheiligen) bis zum 2. November verlängert. Diesen Beschluss hat das Gremium aber nur wenigen Privilegierten mitgeteilt, per E-Mail.

OVG Münster hat Entscheidung bestätigt

Für die Richter stand damit fest, dass nicht alle Wahlberechtigten von dieser Fristverlängerung wissen konnten. Und damit davon abgehalten worden sind, auch am 2. November noch Vorschläge einzureichen. Andererseits hatte der Wahlausschuss am 2. November noch drei Gruppierungen zugelassen.

Dennoch wiesen die Richter den Antrag eines Studenten ab und stoppten die noch bis Freitag laufende Wahl nicht. Ihm und allen anderen Studierenden sei zuzumuten, die Rechtmäßigkeit der Wahl im Nachhinein im Hauptverfahren vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen, heißt es im Eilbeschluss der Fachkammer.

Der AStA sowie der RCDS waren von den Richtern sogar als „nicht antragsbefugt“ abgewiesen worden. Wahlanfechtungen könnten erfolgsversprechend nur einzelne Studierende einreichen. Nach Informationen des Wahlausschusses hat inzwischen das OVG Münster diese Entscheidung bestätigt. Aktenzeichen: 4 L 1248/11

Franz Wilmsen

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Kommentare
25.11.2011
11:19
WAZ as its best
von jesusonspeed | #5

Dass kein Schwein mehr die WAZ lesen will, ist vor allem durch solche Artikel begründet. Schlecht recherchiert und sachlich oftmals falsch. Über die Gültigkeit einer Wahl empfindet der Wahlprüfungsausschuss. Die letzte Wahl hat er für ungültig erklärt, dennoch sitzen nicht legitiemierte AStA-ReferentInnen seit gut 15 Monaten auf ihren Posten. Dass hier suggeriert wird, man hätte diese Wahl garnicht erst stattfinden lassen sollen, ist ein bedrückendes Zeichen für den mangelnden Respekt gegenüber dem demokratischen Verfahren.

24.11.2011
21:41
Gesamthochschule
von bloss-keine-Katsche | #4

ja, GHS, das waren noch Zeiten, da wollte ein Hauch von Demokratie und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung an den Hoschschulen Raum ergreifen.
.
Wenns noch wie früher ist, dfann organisiert die Hoschschulverwaltung die Anschreiben zur Wahl! Da fällt neben personellen Kosten auch Porto an.

24.11.2011
13:04
Wahlbeteiligung
von Ine1904 | #3

Interessant, dass tatsächlich 37.000 Studenten zur Wahl gegangen sind, obwohl die Uni nur etwa 36.000 Studenten hat, von denen vielleicht 30.000 wahlberechtigt sind. Dazu kann ich nur sagen: Glückwunsch zu einer grandiosen Wahlbeteiligung von über 100%.

1 Antwort
Realistischer...
von IlDottore | #3-1

... wäre vermutlich die Zahl "370" ;-)

24.11.2011
12:59
Wieder nur Praktikanten am Werk?
von t-mobile | #2

1. Der Steuerzahler hat damit rein gar nichts damit zu tun! Die unnötigen Kosten für die Wahlen trägt der AStA, welcher sich vom Sozialbeitrag der Studierenden finanziert (Sozialbeitrag= 14€? pro Studierenden pro Semester).

2. Die Gesamthochschule gibt es hier nicht mehr. Es handelt sich hierbei um eine Universität!

24.11.2011
12:35
schon die Kleinen
von ChristlicherDemokrat | #1

"Asta und RCDS sind nicht antrag berechtigt"
wollen aber, dass die Wahl auf Kosten des Steuerzahlers wiederholt wird!
RCDS = Vorfeldorganisation der CDU an den Hochschulen!
Mit dem "Steuern aus dem Fenster werfen" gehts bei der Union früh los, Da muss man nicht erst die Kanzlerin der Republik stellen!

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