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Urteil

Obdachlosen angezündet - Täter muss zwölf Jahre ins Gefängnis

13.02.2012 | 13:03 Uhr
Obdachlosen angezündet - Täter muss zwölf Jahre ins Gefängnis
Verteidiger Martin Wildner sah dagegen die Beweise für einen Mord als nicht ausreichend an. Foto: Ulrich von Born

Essen.   Der 69 Jahre alte Manfred G., der in einem Essener Park den Obdachlosen Berthold Lehmann (58) bei lebendigem Leib verbrannt hatte, muss zwölf Jahre ins Gefängnis. Gleichzeitig wies das Essener Schwurgericht den psychisch Kranken in die geschlossene Psychiatrie ein. Die Tat hatte für großes Entsetzen gesorgt.

„Unfassbar“, nannte Richter Simon Assenmacher die Tat vom 6. Juli. „Völlig unverhältnismäßig“ sei die Racheaktion des Angeklagten Manfred G. zu werten, der in der Nacht zum 6. Juli vergangenen Jahres mit Berthold Lehmann Streit bekommen hatte . Lehmann, der aus der Obdachlosenszene am Frohnhauser Park stammt, hatte am Abend zuvor in der Wohnung des Angeklagten Fernsehen geguckt und dort auch schlafen sollen. Weil er in der Küche rauchte, bekam er mit dem nichtrauchenden Manfred G. Ärger. Dieser beschuldigte ihn auch, Uhren gestohlen zu haben. Der 69-Jährige warf Lehmann aus der Wohnung, rief die Polizei an und ging dann zu einer Tankstelle. Für einen Euro zapfte er Benzin in einen Kanister und machte gegenüber der Kassiererin kein Geheimnis aus seinem Plan: „Ich gehe den Obdachlosen im Park anzünden.“ Auch einem 13-jährigen Kind kündigte er die Tat auf dem Weg an: „Den überschütte und verbrenne ich.“

Berthold Lehmann lebte in einem großen Streugutcontainer am Park. Das Schwurgericht ist sicher, dass der Angeklagte in den Raum eindrang und sein Opfer mit Benzin überschüttete und anzündete. Berthold Lehmann hatte keine Chance. Auch die von der Kassiererin alarmierte Polizei kam zu spät.

„Er ist der Täter“

Staatsanwältin Birgit Jürgens plädierte ebenfalls auf heimtückischen Mord und forderte 13 Jahre Haft sowie Einweisung in die Psychiatrie. Gefühllos und unbarmherzig nannte sie die Tat des Rentners. Verteidiger Martin Wildner sah dagegen die Beweise für einen Mord als nicht ausreichend an. Es gäbe kein Indiz, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht gehandelt hätte. Auf einen konkreten Antrag, wie die Tat zu beurteilen sei, verzichtete er aber.

Zweifel an den Beweisen hatte das Schwurgericht nicht. Richter Assenmacher sagte es direkt: „Er ist der Täter.“ Dass Manfred G. keine lebenslange Haft bekam, lag an seiner verminderten Schuldfähigkeit. Bei einem Unfall im zehnten Lebensjahr erlitt G. ein Schädel-Hirn-Trauma, das seit den 60er Jahren immer wieder zu Verurteilungen und psychiatrischen Behandlungen sorgte . „Er ist extrem leicht reizbar und hält an einer einmal gefassten Meinung unbeirrbar fest“, erläuterte Assenmacher die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, dem „die Fähigkeit, sich zu hemmen, fehlt“.

Stefan Wette

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