Veröffentlicht inEssen

Nach dem Urteil im Essener Libanesen-Prozess – werden die Täter jetzt abgeschoben?

Nach dem Urteil im Essener Libanesen-Prozess – werden die Täter jetzt abgeschoben?

mahmud12.jpg
Mahmud M. (2. v. li.) ist der Hauptangeklagte im Prozess. 3. v. li. ist der jüngste Angeklagte, Khalid M. Foto: Felix Laurenz
  • Alle drei Täter im Essener Libanesen-Prozess zu langen Haftstrafen verurteilt
  • Abschiebung der Männer ist möglich, aber nicht sicher
  • Die Essener Ausländerbehörde muss entscheiden

Essen. 

Der Essener Libanesen-Prozess ist beendet. Mahmoud M. Mohammad M. und Khalid M. haben harte Strafen bekommen. Zu kaltblütig war ihr Mordanschlag auf den ahnungslosen Mohammed „Moe“ E. (21).

Werden die Täter nach diesem Urteil in ihre Heimatländer abgeschoben? Alle drei sind syrische Staatsbürger – auch der in Deutschland geborene Khalid M. (21). Vorerst bleiben sie aber in deutscher Untersuchungshaft.

Urteil gegen die drei Täter noch nicht rechtskräftig

Der Grund: die Anwälte der drei Männer können noch Revision gegen das Urteil einlegen. Jörg Pelz, Anwalt des Hauptangeklagte Mahmoud M., hatte das nach dem Urteilsverkündung bereits angekündigt.

Im Rahmen der Revision wird geprüft, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande kam. Erst, wenn die Revision mit einem positiven Bescheid beendet ist, sind die drei Männer rechtskräftig verurteilt.

Abschiebung ist möglich – aber nicht sicher

Ob sie danach abgeschoben werden, ist aber nicht mehr Sache des Gerichts.

Hier ist die Essener Ausländerbehörde zuständig. Laut Paragraph 53 des Aufenthaltsgesetzes wäre eine Abschiebung möglich.

Dort heißt es: „Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“

Es kann allerdings auch gute Gründe geben, eine Abschiebung zu stoppen. Etwa, dass der Staat, in den abgeschoben werden soll, die Männer nicht aufnehmen will.

(fel)

Weitere Themen:

Kaltblütiger Mord mitten in Essen: Die harte Strafe im Libanesen-Prozess war die richtige Antwort

Warum das harte Urteil im Essener Libanesen-Prozess endlich für Ruhe in der Community sorgen könnte