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Der Mietzuschuss für Hartz IV-Haushalte in Essen steigt

Der Mietzuschuss für Hartz IV-Haushalte in Essen steigt

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Foto: WAZ FotoPool
Das Landessozialgericht hat erneut die Obergrenzen für die Sozialmieten in Essen gekippt. Sie müssen angehoben werden. Die Stadt befürchtet Forderungen in Millionenhöhe und will die Kostenexplosion mit einem Betriebskostenspiegel verhindern. Es ist die zweite Niederlage der Stadt in dieser Sache.

Essen. 

Jetzt ist es amtlich: Die Stadt Essen muss die Mietobergrenzen für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger anheben. Auch der 19. Senat des Landessozialgerichtes Essen entschied am Montag zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin aus Essen, die gegen die bisherige Praxis des Jobcenters geklagt hatte.

Es ist die zweite Niederlage der Stadt vor dem Landessozialgericht in dieser Frage. Bereits im November 2013 hatte der 7. Senat in einem anderen Fall entsprechend geurteilt. Die Stadt weigerte sich allerdings das Urteil anzuwenden, sie hoffte auf Revision vor dem Bundessozialgericht. Doch weder der 7. noch jetzt der 19. Senat ließen die Revision zu.

Die Stadt will für die Berechnung der Mietobergrenzen künftig die Bruttokaltmiete heranziehen und nicht wie bislang die Nettokaltmiete. Das kündigte Sozialdezernent Peter Renzel nach dem Urteil an. Zur Bruttokaltmiete gehören neben der Grundmiete die kalten Nebenkosten ohne Heizung.

Stadt: Betriebskostenspiegel liegt in spätestens vier Wochen vor

Die Stadt befürchtet als Folge zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe und kündigte umgehend an, einen schlüssigen Nebenkostenspiegel aufzustellen. Renzel: „In spätestens vier Wochen liegt dieser vor“. Damit sollen die drohenden Mehrausgaben abgefedert werden. Hintergrund des Rechtsstreits ist folgende Praxis: Bislang ging die Stadt bei der Berechnung der Mietobergrenze allein von einer Grundmiete in Höhe von 4,70 Euro pro Quadratmeter aus. Bei einem Ein-Personen-Haushalt, dem rechnerisch maximal 50 Quadratmeter zustehen, liegt die bisherige Grenze bei 235 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt (max. 65 qm) sind es 305,50 Euro.

Das Gericht verlangt aber, die kalten Nebenkosten mit einzubeziehen. Da Essen bislang keinen Betriebskostenspiegel hat, ging das Gericht in seinem Urteil vom NRW-Durchschnittswert aus und der liegt bei 1,94 Euro pro Quadratmeter. Somit würde der Mietzuschuss aus Grundmiete und kalten Nebenkosten auf 6,64 Euro steigen. Die Stadt sieht die 1,94 Euro für Essen jedoch als viel zu hoch angesetzt.

Streit um Unterhaltskosten der häufigste Grund für Widersprüche

Wie viele Essener von dem Urteil profitieren, ist derzeit unklar. Allerdings sagt die Essener Rechtsanwältin Gabriele Junker, dass in ihrer täglichen Arbeitspraxis der Streit um die angemessenen Unterhaltskosten der häufigste Grund für Widersprüche ist. „Das sind keine Einzelfälle.“ Sie rät Betroffenen, bereits bestehende Bescheide überprüfen zu lassen und bei Weiterbewilligungen darauf zu achten, dass die neuen Mietobergrenzen herangezogen wurden.