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Messerstecher muss in die Psychiatrie

16.07.2008 | 19:16 Uhr

PROZESS. Der 35-Jährige, der im Januar eine 83-Jährige niedergestochen hat, ist schuldunfähig.

Tröstliche Worte findet der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock im Urteil für den kranken Mann auf der Anklagebank: "Sie begehen die Taten nicht, weil Sie ein schlechter Mensch sind", erklärt er, "sondern, weil sie sich durch die Krankheit verfolgt fühlen. " Am Nachmittag des 25. Januar stach Salvatore G. am Rüttenscheider Stern völlig grundlos einer 83-jährigen Frau ein Messer zweimal in die Brust, zuvor schlug er deren 81-jährigen Lebensgefährten ins Gesicht (die NRZ berichtete).

Da der 35-Jährige an paranoider Schizophrenie, an einer wahnhaften Störung leidet, bestrafte das Schwurgericht ihn gestern nicht, sondern ordnete, seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Die Krankheit wurde zuvor nicht erkannt, obwohl Salvatore G. schon in München auffällig wurde, bevor er im Dezember 2007 nach Essen kam. Für seine Mitmenschen völlig unverständlich, fühlt sich Salvatore G. ständig von anderen provoziert und bedroht.

Deswegen legte er sich 2007 zu seinem Schutz ein Messer zu. In mehreren Fällen, so auch am 23. Januar in einem Rüttenscheider Waschsalon, fuchtelte er damit herum. Dann aber brach die Erkrankung sich Bahn und traf die 83-Jährige am Rüttenscheider Stern. Sie wurde fast tödlich verletzt. Die alte Dame habe durch die Verletzung "sehr stark an Lebensqualität eingebüßt", erinnert Uhlenbrock an deren Zeugenaussage. Das Lächeln "wie Mona Lisa", das der 81-Jährige beim Täter sah, müsse man ebenfalls der Krankheit zuordnen. "Affektbedingt", sei das Verhalten, erklärte die Sachverständige Dr. Maren Losch, und diese Affekte könne er nicht steuern. Deshalb, so der Richter, müsse Salvatore G. behandelt werden. Wie lange, sei nicht absehbar, das könne man heute noch nicht wissen. (adB)

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