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Lieber Haft als Bewährung

09.07.2008 | 19:17 Uhr

41-Jähriger will mal wieder eine warme Mahlzeit. Er hatte im Januar einen Bagger entwendet und fuhr mit ihm über Autobahn und Kettwiger Straße zur Disko. Urteil: Drei Monate Haft mit Bewährung

Der Disko-Ausflug mit dem Bagger endete in der Kettwiger Straße. Foto: WAZ-Archiv, Armin Thiemer

Nein, ganz zufrieden ist er mit dem Urteil von Amtsrichter Gerd Hamme nicht. Drei Monate Haft mit Bewährung wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht gefallen dem 41-Jährigen nicht. In Haft möchte er, nachdem er sich seit fünf Tagen nur von Bier, Leitungswasser und Chips ernährt hat: "Ich hätte gern 'ne warme Mahlzeit im Knast."

Das ist also der Mann, der am 26. Januar ohne Führerschein, dafür aber mit 2,7 Promille Alkohol im Blut einen "Kramer Allrad Bagger" über die Kettwiger Straße gelenkt, einen Schaukasten und eine Laterne demoliert sowie einen Mann leicht touchiert hatte. Christian H. - arbeitslos, einsam und nach eigenen Worten Alkoholiker.

Am 26. Januar war er Ein-Euro-Jobber, beschäftigt bei einer Firma in Holsterhausen, wo er auf dem Betriebshof den Bagger lenkte: "Deshalb hatte ich den Schlüssel in der Tasche." Er habe beim Arbeitsamt extra gesagt, dass er Alkoholiker sei: "Deshalb hab' ich mich gewundert, dass die mich den Radlader fahren ließen."

Getrunken hatte er schon seit nachmittags: Wodka und Bier. So gegen fünf Uhr morgens wollte er von Holsterhausen in die Stadt. "Zur Musikpalette", sagt er leutselig zum Richter. Und: "Die kennen Sie?". Nein, diese Diskothek zählt nicht zum richterlichen Erfahrungsschatz. Richter Hamme fragt, wieso der Angeklagte auf die "Schnapsidee" mit dem Bagger gekommen sei. "Ist doch weit", bekommt er zur Antwort.

Christian H. wählt an jenem Samstagmorgen "den kürzesten Weg", die A 40. Korrekt, wie er meint: "Warnblinker eingeschaltet und auch das Licht." An der Ausfahrt "Zentrum" verlässt er die Autobahn, fährt zum Hauptbahnhof, biegt am Handelshof in die Fußgängerzone ein. Was er sich gedacht habe? "Nix. Ich suchte die Disko. Dachte: Radlader abstellen, abschließen und gut iss." Am Dom merkt er, dass er zu weit ist. Er wendet, demoliert den Kasten und flüchtet. Doch die Polizei ist schon da. Rund 10 000 Euro Schaden hat er angerichtet. Dabei fällt ihm ein: "Wo ich schon mal hier bin: Wo kann ich die eidesstattliche Versicherung ablegen?"

Etwas "lethargisch" wirkt er auf den Richter. Der fragt ihn, ob er es mal mit einer Therapie versuchen wolle. Der Angeklagte wehrt ab, er komme auch so klar. In einer Alkoholikerfamilie sei er groß geworden. Damals, in Altenessen, sei "die ganze Wohnanlage am Saufen gewesen". Richter Hamme: "Haben Sie Wünsche, was in Ihrem Leben passieren soll?" "Nö."

Von Stefan Wette

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Kommentare
10.07.2008
07:43
Lieber Haft als Bewährung
von Karl Ranseier | #2

3 Monate......soso.
Den Diebstahl (ob er den Schlüssel hatte spielt keine Rolle) unterschlägt man.
Naja, das Gericht hätte auch das Verfahren einstellen können. Unter der Auflage, eine Therapie zu machen.
Damit wäre dem Angeklagten vielleicht sogar geholfen.

09.07.2008
21:34
Lieber Haft als Bewährung
von hamicha | #1

Zitat :...dass er Alkoholiker sei: Deshalb hab ich mich gewundert, dass die mich den Radlader fahren ließen.

Er wußte wenigstens noch , daß er keinen Bagger fuhr ,trotz 2,7 Promille !

Im Gegensatz zum Autor des Artikels !

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