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Das Uferpalais

26.10.2007 | 20:09 Uhr

Hochtief und Lion Bau sichern die Zukunft der Scheidtschen Ruine. 17 Mio Euro Gesamtkosten.36 Eigentumswohnungen werden gebaut - Arbeiten beginnen bereits im Frühjahr 2008

Bereits im kommenden Frühjahr soll schon mit den Arbeiten begonnen werden - dann wird die Ruine der ehemaligen Scheidtschen Tuchfabrik von Grund auf saniert, 36 Eigentumswohnungen werden entstehen (wir berichteten). Und das Projekt hat auch schon einen Namen: Uferpalais nennen Hochtief und Lion Bau die ehrgeizige Unternehmung.

In einem Joint Venture entwickeln die Hochtief Construction AG FormArt NRW aus Düsseldorf und die Lion Bau GmbH & Co. KG aus Polch das denkmalgeschützte Gebäude. In enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden wird dort gebaut, die Wohnungen werden zwischen 60 und 255 Quadratmeter groß sein. 44 Stellplätze sollen künftigen Käufern vorbehalten sein.

Die gegründete Uferpalais Projektgesellschaft will mit den Arbeiten bereits im kommenden Frühjahr beginnen - die ersten Wohnungen könnten so bereits Ende 2009 bezugsfertig sein. Das Projekt ist eine durchaus kostenintensive Angelegenheit - 17 Millionen Euro beträgt laut Angaben das Volumen.

Mit der Planung wurde übrigens das Essener Architekturbüro Berchem + Fierenkothen beauftragt, der Vertrieb erfolgt über die Mülheimer Praxis für Finanz- und Wirtschaftsberatung Maletz & Hoffstedde.

Lieber spät als nie - so werden es sicherlich viele Kettwiger sehen, wenn in wenigen Monaten mit den Bauarbeiten begonnen wird. Doch der Königsweg wird es auch dann nicht sein, denn ursprünglich war eine Parallelbebauung vorgesehen. Soll heißen: Bau der Stadtvillen und die Sanierung der Scheidtschen Ruinen sollten quasi in einem "Arbeitsgang" durchgeführt werden. Denn der Knackpunkt wird auch jetzt die Zufahrt sein. Im Jahr 2000 hatte Dieter Schermuly von der städtischen Bauaufsicht dazu eine ganz klare Meinung: "Eine Genehmigung zur Nutzung des Leinpfades für die Baufahrzeuge wird es nicht geben." Eine Anfahrt durch die Ruhrstraße, vorbei an den Stadtvillen, ist allerdings auch schwer vorstellbar.

Rund 1190 Quadratmeter umbaute Fläche weist die Ruine aus, steht auf 7700 Quadratmetern Grund. Die Denkmalbereichssatzung schützt zwar die Silhouette des Gebäudes - beim Innenausbau ist jedoch fast alles möglich.

Für das Gebäude besteht kein gültiger Bebauungsplan - es greift § 34 Baugesetzbuch, wo nach sich die Bebauung der Umgebung anpassen muss. Dieser Paragraph schränkt allerdings auch die Mitsprachemöglichkeit der Politiker ein.

Von Sabine Moseler-Worm

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