Job-Center Essen strich junger Mutter ihre Leistungen
05.03.2013 | 12:30 Uhr 2013-03-05T12:30:00+0100
Essen. Das Essener Job-Center hat einer Frau zustehende Leistungen für ihren achtjährigen Sohn gestrichen. Am Bankautomaten musste die Rüttenscheiderin plötzlich feststellen, dass ihr die Existenzsicherung für den Februar fehlte. Das Sozialgericht hat die Entscheidung inzwischen korrigiert.
Im Nachhinein tut’s mal wieder allen Leid. Zu Recht, bei dem Unrecht: Es war eindeutig Willkür, das einer Studentin und allein erziehenden Mutter im Essener Job-Center widerfuhr. Die kommunale Behörde hat der 28-Jährigen sozusagen von jetzt auf gleich ihr zustehende Leistungen für ihren achtjährigen Sohn gestrichen.
Am Bankautomaten musste die Rüttenscheiderin plötzlich feststellen, dass ihr die Existenzsicherung für den Februar fehlte. Das waren 416 Euro, sagt Jan Häußler. Der Essener Rechtsanwalt, der den außergewöhnlichen Fall jetzt öffentlich machte, kritisiert die rüde Vorgehensweise der Behörde: Wenn’s Geld zu streichen gibt, sei das Job-Center schnell bei der Sache, meint der Sozialrechtler. Erst Tage später wurde der Frau die Begründung schriftlich zugestellt.
Denkfehler im Job-Center
Die war hanebüchen, und schnell klar, „dass da nur ein nicht sehr erfahrener Sachbearbeiter“ am Werk gewesen sein konnte, wie Häußler meint. Nachdem seine Mandantin gegenüber der Behörde angegeben hatte, dass sie schwanger sei und den ihr gesetzlich garantierten Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragen wollte, nahm das Malheur seinen Lauf. „Der Mitarbeiter dachte sich wohl: Wo es eine Schwangere gibt, muss es auch einen Vater geben, und der habe ja schließlich Unterhaltspflichten“, sagt Häußler. Dass dies allenfalls gegenüber dem ungeborenen Kind gilt, aber nicht für den achtjährigen Sohn, für den die Frau Leistungen bekommt, wurde bei der Entscheidung nicht bedacht. Mal ganz davon abgesehen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vaters in spe gar keine Rolle zu spielen schien.
Als der Fehler auffiel und Rechtsanwalt Häußler die Sache vors Sozialgericht brachte, ging alles ganz schnell. Nach einem gerichtlichen Eilverfahren und einer schnellen Korrektur des Verwaltungshandelns durch die Rechtsstelle des Job-Centers wurde die Leistung nachgezahlt. Für Häußler hinterlässt der Fall aber dennoch einen unschönen Nachgeschmack: Einmal abgesehen davon, dass Schwangere einen besonderen Fürsorgeanspruch haben, könne er sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Job-Center-Mitarbeiter überaus schnell zum schärfsten Mittel greifen und Leistungen kürzen. „So sollen wohl aufwändige Rückforderungsbescheide vermieden werden “, meint der Rechtsanwalt.
Entschuldigung für Vorgehensweise
Heike Schupetta, Sprecherin des Job-Centers, räumte gestern ohne Wenn und Aber ein: „Die Zahlungseinstellung war unrichtig.“ Gegenüber der schwangeren Frau hat die Behörde ihren Fehler inzwischen schriftlich korrigiert: „Ich bitte Sie, die Vorgehensweise zu entschuldigen“, heißt es in dem Schreiben eines Sachbearbeiters. „Das ist mehr, als sonst üblich ist“, sagt Häußler.
Immerhin.

10:28
Das sieht stark nach Profilierungssucht aus !
Was verdient so ein protzender Angestellter der Behörde ? Rechnen sie das mal auf 10 Jahre Hartz IV ? Das trifft die Ärmsten und trifft ins Mark ! Bedingungsloses Grundeinkommen heute: Das kann erst wieder abgeschafft werden, wenn mehr Stellen als Bewerber vorhanden sind !
10:19
Das Geld wird benötigt um Leute zu unterstützen, die nie ins soziale System eingezahlt haben. Wir sind eben solidarisch.
00:36
Bei dem Arbeitsdruck in den Leistungsabteilungen verwundert solch ein Vorfall nicht, so unschön er auch sein mag. Nur wo nicht gearbeitet wird, passieren keine Fehler! Leider wird am Personal gespart; und wenn jemand noch unerfahren und nicht richtig eingearbeitet ist, kommt dann sowas dabei raus. Man muss ja auch bedenken, dass ein Sachbearbeiter gleichermaßen unter dem Druck steht, keine Leistungen zu bewilligen, die jemandem nach dem Gesetz nicht zustehen - sonst hat er möglicherweise eine Amtshaftung an der Backe kleben. Also, beschwert Euch über den mickrigen Etat von Ursula von der Leyen, aber bitte nicht über die arme, kleine, womöglich noch befristet eingestellte Sachbearbeiterin, die diesen Fehler sicher nie wieder begehen wird!
19:26
so. und nur so kennen wir sie. die horde aus dem tal der ahnungslosen.denn zum schikanieren sind sie da.da hat jede stechuhr einen höheren IQ.
12:56
Es ist sowieso interessant, wie eine Studentin Anspruch auf entsprechende Leistungen haben kann.
Unterhaltsvorschuss, weil sich der Erzeuger aus dem Staub gemacht hat bzw. sein Kind nicht unterhalten kann?
nicht die studentin, nur das 8-jährige kind! zudem hat sie auch anspruch auf die sonderleistungen wie umstandsbekleidung oder mehrbedarf für schwangerschaft; soweit dieser bedarf nicht über das einkommen gedeckt ist. (aus der regelleistung ist man als student tatsächlich ausgeschlossen)
unterhaltsvorschuss gibt es von a) der stadt, b)erst nach der geburt und c) nur dann, wenn der vater nicht zahlen kann oder will (für maximal 72 monate, bis 5 jahre 133, ab 6 jahre 180 eur) der vater des kindes wird dann von der stadt auf erstattung des unterhaltvorschusses (deshalb ist es ja ein vorschuss) verklagt (wenn er es so weit kommen lässt). sollte unterhaltsvorschuss bewilligt werden, wird dieser auf den anspruch des (neuen) kindes angerechnet. vorher wird die unterhaltspflicht des vaters aber auch schon vom jobcenter geprüft. da ab geburt dem neuen kind also zumindestens 133€ + 184€ kindergeld + 300€ erziehungsgeld = 617€ monatlich zustehen, wird das neue kind kein anspruch auf algII haben
12:30
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11:13
Wenn die Studentin sich in einer Notlage befiondet, soll sie auch alle dafür vorgesehenen Leistungen bekommen. Andererseits gibt es aber auch die Möglichkeit, in der beschriebenen Lebenslage vielleicht ein bißchen nachzudenken und sich erstmal eine Lebensgrundlage zu schaffen (Studium beenden), bevor die Familienplanung betrieben wird - genug Möglichkeiten gibt es heutzutage ja. Der Vorwurf der Unterhaltspflicht eines Vaters - den es ja unstrittig für beide Kinder geben muss - sollte aber durch den JobCenter weiterverfolgt werden.
11:00
Klar war das ein großer Fehler des JobCenters in diesem Fall. Aber statt immer nur zu meckern, sollte man sich vielleicht mal überlegen, wie viele Idioten die Sachbearbeiter jeden Tag zu Gesicht bekommen, die nur irgendwo Geld aus dem Staat kitzeln wollen, statt zu arbeiten. Und es ist ungeheuerlich, wie dreist manche versuchen, die Sachbearbeiter über den Tisch zu ziehen. Da ist ein Misstrauen gar nicht so verkehrt. Traurig...
10:53
#123essener321
Sie können normalerweise nur kinderlos sein, denn ansonsten haben Sie ja auch staatliche Leistungen in Anspruch genommen.
10:52
Das Problem ist, daß manche Sachbearbeiter im Jobcenter von vorne herein ausschließen, selbst einen Fehler gemacht zu haben!
Wer arbeitet macht auch mal Fehler. OK. Aber er sollte nach einer Beschwerde auch mal überprüfen, ob er nicht möglicherweise einen Fehler gemacht hat und die Antragsteller nicht gleich so abbügeln!
Die Arroganz mancher Beamten und Angestellten im ÖD gegeüber "Normalbürgern" ist oft unerträglich!