Im Sex-Prozess gegen Ex-SPD-Ratsherrn bleibt die Anklage nichtöffentlich
07.07.2011 | 18:16 Uhr 2011-07-07T18:16:00+0200
Essen. Ein früherer SPD-Ratsherr muss sich vor dem Landgericht Essen weiter unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Ein Gegen-Antrag der Staatsanwälte wurde abgewiesen. Das Opfer soll nun am 21. Juli aussagen.
Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den Katernberger (Ex-)SPD-Ratsherrn Thomas von O. bleibt die Anklage nichtöffentlich. Dies hat am Donnerstag die XVII. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernd Koß mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten beschlossen und damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Nach deren Ansicht war der Ausschluss der Medien bereits während der Anklageverlesung „Unrecht“, weil der Prozess so zu einer Art „Geheimverfahren“ werde. Richter Koß widersprach: Den Interessen der Öffentlichkeit sei schon durch die Schilderung des groben Sachverhalts „hinreichend Genüge getan“ worden.
Auch das vom Staatsanwalt geforderte psychiatrische Gutachten sei nicht nötig, es genüge die Einschätzung des Gerichts, zumal man beim Angeklagten keine Ansatzpunkte für eine Alkoholabhängigkeit sehe. Der ursprüngliche Plan, das Verfahren abzuschließen, schlug gestern gleichwohl fehl, weil das Opfer wegen einer medizinischen Behandlung fehlte. Jetzt soll die Frau am 21. Juli aussagen, aller psychischen Belastung aus der Tat zum Trotz: „Das“, so Richter Koß, „können wir ihr beim besten Willen nicht ersparen“.

09:12
Damit hätte der Ausschluß der Öffentlichkeit wenigstens für das Opfer, dem man die Aussage nicht ersparen kann, etwas gutes.
Einen Ausschluß, der nur den Täter schützen würde, könnte ich nicht nachvollziehen.
08:29
Das Nichtöffentlich hat der Vorsitzende erklärt und damit ist dies für mich zu akzeptieren . Er läd aber zumindest das Opfer trotz ..... vor und das finde ich sehr gut . Diese ganzen ärztlichenGUTACHTEN sind doch das Papier schon lange nicht mehr wert , was für andere Ebenen wie z.B. Burnout auch gilt .
08:01
Ergänzung zu #5 joergel:
Auch bei Prominenten wie ein Strauss-Kahn wurden öffentlich über den Vorwurf berichtet und Details veröffentlicht. Als möglicher Präsidentschaftskandidat in Frankreich hätte er mehr Schützenswertes gehabt als ein NoName-Kommunalpolitiker. Aber so ist unsere Justiz nun mal, unabhängig und nicht nachvollziehbar - immer mehr auf der Täter- als der Opferseite unterwegs.
02:21
So ist die deutsche Justiz. Gegen SPD-Parteifunktionäre wird ein Vergewaltigungsprozess nicht öffentlich verhandelt. Nicht mal der volle Name wird in der Öffentlichkeit genannt.
Bei anderen Prominenten gibt es dagegen keine solchen Hemmungen. Herr Kachelmann z.B. hatte diesen Bonus nicht.
Von der Verhaftung auf dem Flughafen, der Vorführung bei Gericht, dem Abtransport in Untersuchungshaft - alles kein Problem. Der Gerichtsprozess bis letztlich zum Freispruch, war bis auf einige Zeugenaussagen, selbstverständlich im öffentlichen Interesse.
Nur bei SPD-Parteimitgliedern gilt dieses öffentliche Interesse offenbar nicht. Die verantwortlichen Richter sollten sich daher überlegen, wie sie die Unabhängigkeit ihrer Entscheidungen von der Politik eigentlich begründen wollen. Der Anschein der durch die XVII. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernd Koß hier entstanden ist, ist jedenfalls ein Anderer...
23:13
Richter leben in einer anderen Welt.
Sie fühlen sich wie Gott und entscheiden auch so.
Wer die Öffentlichkeit wie im Fall des SPD Ratsherrn Thomas von O. aus Katernberg bei der Anklageverlesung ausschließen will. trägt dazu bei, dass die Öffentlichkeit etwas nicht erfahren darf, obwohl die Katernberger Bürger ihn direkt im Rat der Stadt gewählt haben. Die Kumpanei zwischen Richter, Verteidiger und eventuell Düsseldorfer Justiz ist fühlbar.
21:50
Ach was - eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus - und schon gar nicht im Justizapparat.
Wo leben Sie denn?
20:00
Lol, da setzt sich also ein Richter über die eindeutige BGH-Festsetzung hinweg? Das BGH Grundsatzurteil über Öffentlichkeit als Pflicht wird übergangen? Das sollte sich die Staatsanwaltschaft nicht entgehen lassen und jetzt schon die Revision anpeilen. Dass die durchgeht wie Butter, wissen alle Beteiligten. Eigenartig ist nur, dass es trotzdem versucht wird.
19:36
Öffentlich oder nichtöffentlich it hier für mich nicht der springende Punkt - die 50000 Euro aber sehr wohl ! Der zugesagte Deal unter dieser Voraussetzung geht gar nicht ! Das jetzige fernbleiben des Opfers passt hier auch wieder vollkommen ins Bild und deswegen auch meine Anführungszeichen und dies hat nichts mit dem aktuellem Fall des scheinbar unschuldigen Mannes aus ..... zu tun .