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Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können

07.02.2012 | 06:02 Uhr
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
Mathilde Fischer wärmt sich in ihrer ausgekühlten Wohnung mit einer Decke, Heizlüfter und Wärmflasche. In einem Wohnblock der Wohnungsgesellschaft Gagfah am Hünninghausenweg in Essen Steele haben die Mieter seit dem 25. Januar 2012 keine Heizung mehr. Inzwischen ist die Temperatur in den Wohnung auf um die 10 Grad gesunken und die Meiter wärmen sich mit Heizlüfter, Föhn und Decken.Foto: Dirk Bauer

Essen.   Viele Essener haben in diesen Tagen mit Heizungsausfällen zu kämpfen - die NRZ fragte nach, was Mieter in solchen Fällen unternehmen können. Ein Heizungsnotdienst etwa kann schnelle Abhilfe schaffen - die Kosten dafür können dem Vermieter später in Rechnung gestellt werden. Falls der Öltank leer ist, kann der Mieter selbst Nachschub bestellen.

In den kommenden Tagen heißt es bei anhaltenden Minusgraden erstmal weiterbibbern und dick einpacken. Wohl dem, der dann seine Wohnung gut beheizen kann. Was aber können Mieter tun, wenn ausgerechnet dann die Heizung ausfällt, oder ein Wasserrohrbruch für arktische Temperaturen in den eignen vier Wänden sorgt? Ein Problem, das derzeit viele Essener vor allem in Altbauten und Wohnungen mit älteren Sanitäranlagen betrifft.

„Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht ausreichend. Das gilt auch für die üblichen Heizungsprobleme im Winter“, sagt André Hoffmann, Rechtsanwalt beim Mieterschutzbund Essen. „Der erste Schritt muss immer der Gang zum Vermieter sein.“ Denn der stehe in der Pflicht, den Schaden umgehend zu beheben.

Vermieter in der Pflicht

Und wenn der nun gerade im Skiurlaub weilt, oder schlicht nicht an sein Handy geht? „Zunächst muss der Mieter nachweisen, dass der Vermieter tatsächlich nicht erreichbar war. Sonst bleibt er schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen - und das kann teuer werden“, mahnt Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung. So müsse man für seine mehrmaligen Anrufe beim Vermieter idealerweise einen Zeugen vorweisen können - erst dann dürfe der Mieter die Sache selbst in die Hand nehmen.

Ein Heizungsnotdienst kann schnelle Abhilfe schaffen - die Kosten dafür können dem Vermieter später in Rechnung gestellt werden. Falls der Öltank leer ist, kann der Mieter selbst Nachschub bestellen. „Man sollte aber darauf achten, dass man bei der gleichen Firma kauft wie der Vermieter“, so Bartnik. Der Mieter müsse allerdings für die Kosten in Vorleistung gehen.

Eisfläche auf dem See

Heizungsnotdienste haben derweil großen Zulauf. „Bei uns laufen die Leitungen heiß“, so Brigitte Eichmüller von der Gebäude- und Versorgungstechnik GmbH Haug und Hucke in Essen. „Darauf waren wir schon eingestellt. Das ist jedes Jahr das Gleiche.“ Allein in der vergangenen Woche hatte das Unternehmen gut 40 Heizungsausfälle und zehn Wasserrohrbrüche zu verzeichnen.

Und wer in seiner Wohnung vor Kälte schlottern muss, kann am Telefon auch schon mal die Contenance verlieren. „Manche Kunden werden sehr ungehalten, wenn wir nicht jeden Auftrag sofort erledigen können. Manchmal kommen wir eben einfach nicht nach“, so Eichmüller. Auch Schimmel gehöre zu den kältebedingten Problemen in vielen Wohnungen. So würden viele Mieter bei den eisigen Temperaturen nicht ausreichend lüften - aus Sorge, die Wohnung zu sehr auszukühlen. Wenn alle Stricke reißen , hilft in der kalten Wohnung wohl nur eines: Grog trinken - und sich warme Gedanken machen.

Kristin Dowe

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Kommentare
07.02.2012
12:46
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
von Ex-Ruhrgebietler | #6

@4: Sehr richtig, wenn man schon meint im Ernstfall Rechtsbeistand zu benötigen dann sollte man die Kohle in eine Rechtsschutzversicherung mit freier Anwaltswahl investieren. Da kann man sich dann im Streitfall einen Fachanwalt suchen, der ist dann allemal kompetenter als der Vierer-Jurist, der den Mieterbund als Alternative zum Taxifahrer-Dasein erwählt hat.

07.02.2012
10:38
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
von Dr.Seltsam | #5

Ich hatte Glück, meine Heizungspumpe hatte schon im Dezember ihren Todeskampf verloren. Da waren die Temperaturen noch nicht so frostig..
Jetzt sollte sie den Winter durchhalten.

07.02.2012
10:38
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
von Fernglas | #4

Man könne ja sich ja "Rechtsbeistand" beim Mieterschutzbund holen. Aber die knebeln einen ja gleich mit einem "Vertrag", und der ist mit einer "Jahresgebühr" von über 70 Euro nicht gerade billig. Was nutzt es dann alles, wenn man friert?!

07.02.2012
10:34
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
von Ex-Ruhrgebietler | #3

100 % Mietminderung, sofort bei Ausfall der Heizung? Das halte ich für ein Gerücht, eine dermaßen hohe Mietminderung wäre allenfalls bei dauerhafter Unbewohnbarkeit des Objektes zu rechtfertigen, und nicht wenns mal ein paar Stunden kalt ist.

Jetzt rennen bestimmt wieder zig durchgefrorene los und spielen den Rächer der Gerechten, noch bevor der Vermieter überhaupt in Kenntnis gesetzt wurde...

07.02.2012
10:28
Heizungsausfall bei Dauerfrost - was Mieter unternehmen können
von zauberlehrer | #2

Bei Heizungsausfällen bei diesen Teperaturen kann ich in Verbindung mit dem Mieterbund die Miete , anteilig , um 100 % kürzen . Warum weist der Mieterbund auf diese möglichkeit nicht hin ( eigene erfahrung ) !!!

07.02.2012
10:17
Grog trinken?
von UnserGisela | #1

Was würden wir nur ohne unsere Experten machen?

"Ein Schluck Alkohol zur Aufwärmung ist nur wirksam, wenn er im Warmen getrunken wird. Alkohol, in der Kälte getrunken, beschleunigt den Wärmeverlust des Körpers."
Quelle: http://www.medizinfo.de/hautundhaar/sonne/erfrierungen.htm

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