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Getrennt lebende Eltern zahlen höhere Kita-Kosten

19.04.2012 | 12:55 Uhr
Getrennt lebende Eltern zahlen höhere Kita-Kosten
Für Kinder von getrennt lebenden Eltern werden oft höhere Kita-Kosten fällig. Foto: WAZ FotoPool

Essen.   Halbes Kind, höherer Beitrag heißt die als brutal empfundene Faustformel, die dazu führt, dass beide Einkommen der getrennt lebenden Eltern als Grundlage für die Beitragsbemessung herangezogen werden. Die Klage eines Essener Vaters läuft wegen eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW ins Leere.

Elterliches Engagement für die leiblichen Kinder zahlt sich nicht immer aus. Erst recht nicht, wenn der Gesetzgeber nicht mitspielen will. Man(n) zahlt im Zweifelsfall sogar drauf, wenn er jene Verantwortung lebt, die allerorten gefordert wird. Diese enttäuschende Erfahrung hat jedenfalls ein Vater machen müssen, der seine Entrüstung über eine „Ungerechtigkeit“ bei der Berechnung von Beiträgen für die Betreuung seines Nachwuchses in einer Kindertagesstätte jetzt der Stadt mitgeteilt hat.

Mutter kann das Geld nicht aufbringen

Sein Unmut ist schnell umschrieben: Halbes Kind, höherer Beitrag heißt die als brutal empfundene Faustformel, die dazu führt, dass beide Einkommen der getrennt lebenden Eltern als Grundlage für die Beitragsbemessung herangezogen werden. Denn weil sie sich Betreuung und Erziehung gerecht teilen, werden sie als ein Haushalt und als „Doppelverdiener“ geführt, auch wenn die Mutter von Hartz IV und getrennt von dem Vater ihrer Tochter lebt.

Das nennt man dann „Paritätsmodell“, und das hat zur Folge, dass die Kita-Kosten auf 132 Euro im Monat klettern. Die hat allerdings allein der Vater zu berappen, weil die Mutter als Hilfeempfängerin das Geld nicht aufbringen kann. Es klingt absurd: Würde das Kind überwiegend im Haushalt des Vaters leben, hätte er nur 84 Euro zu zahlen. Hätte hauptsächlich die Mutter die Erziehung übernommen, wäre der Kita-Besuch wie für fast andere 4500 Kurze aus Hartz IV-Familien sogar kostenlos. Da schüttelt der Beschwerdeführer mit dem Kopf und rechnet nach, warum 0 Euro plus 84 Euro in seinem Fall eben nicht 84 Euro sind.

Leistung kommt laut OVG beiden Elternteilen zugute

Mag rein nach Adam Riese ja durchaus so sein, ist aber nicht Justitias gängige Auffassung. Die Stadt zieht sich „in diesem speziellen Fall“, von dem es nach Auskunft des Jugendamts bei knapp 15.000 Kita-Kindern etwa eine Handvoll vergleichbarer in der Stadt gibt, auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW zurück. Das kommt im Tenor zu dem Ergebnis, dass die Betreuungsleistungen einer Kita schließlich beiden Eltern zugute kommen, so dass grundsätzlich ein höherer Beitrag gerechtfertigt sei als in dem Fall, in dem das gemeinsame Kind nur bei einem Elternteil lebe.

Da mag der geschröpfte Vater noch so klagen, dass für eine solch „stupide Berechnung der Kindergartenbeiträge veraltete Familien- und Gesellschaftsformen zu Grunde gelegt werden“ – das Jugendamt bleibt seiner Auffassung trotz aller Kritik treu: „Es ist nicht beabsichtigt, in der Satzung der Stadt Essen für die Erhebung von Elternbeiträgen eine von dieser Rechtsprechung abweichende Regelung aufzunehmen“.

Jörg Maibaum

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Kommentare
19.04.2012
17:43
Völlig falsche (bewusst aufreisserische?) Überschrift
von klaengel1 | #3

Wenn die Eltern des Kindes nicht getrennt leben würden wäre die Betreuung ebenfalls gemeinsam wahrgenommen und bei gleichem Einkommen der Beitrag exakt genau so hoch.

Aber: das Einkommen wäre dann nicht gleich hoch, sondern eher deutlich niedriger, weil die Mutter dann kein Hartz lV mehr bekommen, sondern vom Vater ihres Kindes ebenfalls unterhalten würde.

Da steht der Vater jetzt doch im Vergleich dazu deutlich besser da.

1 Antwort
Getrennt lebende Eltern zahlen höhere Kita-Kosten
von amo17 | #3-1

... aber beim Ehegattensplitting würde er steuerlich deutlich entlastet.

Das ungerechte ist doch nur, dass zwar beide Einkommen angerechnet werden, aber nur einer zahlt.

19.04.2012
16:05
Getrennt lebende Eltern zahlen höhere Kita-Kosten
von schwerte | #2

Natürlich müssen beide Gehälter für die Berechnung berücksichtigt werden! Ich wundere mich schon, dass man dies gerichtlich klären lassen muss.

19.04.2012
15:33
Getrennt lebende Eltern zahlen höhere Kita-Kosten
von thorgo | #1

Tja wer Kinder in die Welt setzt und sich dann trennt muss Bestraft werden.
Kein Mittleid aber so garnicht.

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