Viereinhalb Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
29.07.2010 | 18:40 Uhr 2010-07-29T18:40:00+0200
Essen.Dem Landgericht Wuppertal gilt der Kupferdreher Michael S. (38) als Kopf einer Gruppe, die mit der Hinterziehung von Umsatzsteuern einen Millionenschaden anrichtete. Es verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Gefängnis, hob den Haftbefehl aber auf.
Nach fünf Monaten ging mit diesem Urteil ein Verfahren zu Ende, das einen schillernden Hintergrund hatte. Elf Angeklagte saßen zunächst auf der Anklagebank. 60 Bände mit 26 000 Blatt Akteninhalt hatte die 6. Wuppertaler Strafkammer zu sichten. In Holsterhausen hatte Michael S. zusammen mit seiner sechs Jahre jüngeren Ehefrau, einer ehemaligen Table-Dancerin, eine Tuningfirma für US-Autos betrieben. Er dachte sich dann ab 2004 laut Urteil ein illegales „Umsatzsteuerkarussell“ mit einem Geflecht aus echten und Scheinfirmen aus. Richter Helmut Leithäuser im Urteil: „Er hat das System ins Rollen gebracht.“
Beträge im Prozess
deutlich reduziert
Rund 30 Millionen Euro hinterzogener Steuer hielt die Anklage ihm und seinen Komplizen vor. Im Prozess reduzierten sich die Beträge dann. Bei Michael S., dem die Anklage zwölf Millionen Euro angelastet hatte, kam die Kammer auf 3,3 Millionen. Verteidigerin Ruth Fischer hatte deshalb im Plädoyer gemeint, dies müsse sich deutlich auf die Strafe auswirken. Richter Leithäuser vermittelte aber anschaulich, welchen Schaden die Angeklagten tatsächlich angerichtet hätten. Er verdiene als Richter 5000 Euro im Monat. Wenn Schüler das im Rechtskundeunterricht hörten, sagten sie immer, das sei viel. Leithäuser: „Um die Höhe der Steuerhinterziehung in diesem Fall auszugleichen, müsste ich 120 Jahre lang arbeiten.“
Unwissende Strohleute haften für die Steuer
Er erinnerte daran, dass es hier nur um die Umsatzsteuer gehe, nicht um die Ertragssteuer. Vergessen dürfe man auch nicht, dass die gutgläubigen Strohleute der Gruppe, die selbst nicht eingeweiht waren, für die Steuer voll haften. Auch das sei den Angeklagten anzulasten.
Den Haftbefehl gegen Michael S., der nach 15 Monaten U-Haft Anfang Mai außer Vollzug gesetzt wurde, hob das Gericht auf. Trotz Kontakte des Angeklagten in der Schweiz sieht die Kammer keine Fluchtgefahr. Denn im Schweizer Rechtsverständnis handele es sich bei dem Urteil nicht um eine bloße Steuerhinterziehung, sondern um den härteren Steuerbetrug. Und in diesen Fällen liefere auch das Nachbarland aus.
13:18
Seid wann ist denn ein Richter ein Beamter?
09:38
5000 Euro Gehalt ? Na da haben die Schüler doch recht, weil bei Beamten ist Brutto doch quasi gleich Netto und 5000 Euro oder 10000 DM , das sind Brutto bei mir dann rund 20000 DM oder 10000 Juiros...
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