Todesfahrer von der A31 bleibt auf freiem Fuß
06.05.2011 | 12:16 Uhr 2011-05-06T12:16:00+0200
Dorsten/Essen.Das Landgericht Essen hat den Lkw-Fahrer Peter T. (48) aus Kerpen am Freitag wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. „Ich wollte nie, dass durch mich anderen Menschen Leid zugefügt wird“, sagte der Angeklagte.
Der Todesfahrer von der A 31 bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht Essen verurteilte den Lkw-Fahrer Peter T. (48) aus Kerpen am Freitag wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Richter Andreas Labentz im Urteil: „Es geht nicht um ein emotionales Urteil, nicht um ein Racheurteil, sondern um die Bewertung eines Fehlverhaltens.“
Als „schrecklichen Verlust“ hatte zuvor Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen den Tod der drei Menschen bezeichnet. Er ging von der Aussage des Angeklagten aus, dass dieser auf dem für ihn ungewohnten Lkw den Tempomat nicht habe ausschalten können und irrtümlich Brems- und Gaspedal verwechselt habe. Ungebremst war der Lkw am 2. Juli bei strahlendem Sonnenschein auf der A 31 bei Dorsten an der Anschlussstelle mit Tempo 80 in ein Stauende gerast. In einem VW Golf, mit dem er als erstes kollidierte, verbrannten drei Arbeiter aus Viersen und Mönchengladbach, die auf dem Heimweg von der Arbeit waren. Der Lkw touchierte noch weitere Pkw. Sechs Menschen wurden verletzt, zahlreiche Fahrzeuge brannten aus.
„Mein Mandant würde alles tun, das ungeschehen zu machen“
Schon Staatsanwalt Lichtinghagen hatte den Fahrfehler des Angeklagten als Augenblicksversagen bezeichnet und zwei Jahre Haft mit Bewährung gefordert. „Ich glaube, die Menschenkenntnis habe ich“, führte er an, als er trotz der schrecklichen Unfallfolgen Bewährung beantragte. Nebenklageanwalt Robert Martinsons aus Viersen schloss sich dem Staatsanwalt an, betonte aber, dass es seinen Mandanten kaum begreiflich zu machen sei. Rechtsanwalt Maus, der ebenfalls Opfer vertrat, widersprach allerdings der Bewährung und wollte den Angeklagten im Gefängnis sehen.
Verteidiger Gundo Gollo nannte den Unfall „trotz der Tragik ein schicksalhaftes Ereignis“. Sein Mandant „würde alles tun, das ungeschehen zu machen“. Peter T., der im Prozess geschwiegen hatte, äußerte sich im letzten Wort: „Ich wollte nie, dass durch mich anderen Menschen Leid zugefügt wird. Ich komme damit nicht klar.“
07:06
#21 dummmberger
Unfallverursacher ?
Das tut ja schon weh !
Ich helfe Ihnen mal auf die Sprünge ( Definition Täter ) :
Im Strafrecht ist Täter , wer eine mit Strafe bedrohte Tat selbst oder durch einen anderen begeht , also Tatherrschaft hat ( StGB § 25 )
Das hätten wir also geklärt .
Ansonsten :
Sollte einer meiner Familienangehörigen oder gar ich selber drei Menschen totfahren würde ich eine mehrjährige Gefängnisstrafe akzeptieren .
Noch irgendwelche Fragen ?
11:30
@20 von Vanagas
Mitleidsduselei mit dem Täter ist da fehl am Platz .
Dieser Satz zeigt Ihren grundsätzlcihen Denkfehler. Es handelt sich hier nicht um einen Täter, sondern um einen Unfallverursacher.
Ich möchte auch einen anderen Satz von Ihnen ein wenig umformulieren:
Bin mal gespannt, was Sie hier schreiben würden, wenn, ich wünsche es Ihnen nicht, Sie oder einer Ihrer Familienngehörigen in einem Moment der Unachtsamkeit einen Menschen totfährt.
@19 von Elektrosteiger
Bei Rot über die Ampel oder einmal falsch geparkt wäre teurer gekommen...
Wieviel Jahre Knast bekommt man denn dafür?
19:55
#9 Klauro
Ach , das Blödzeitung - Argument !
Schnarch , gähn !
Blitzbirnen - Commentar !
Bin mal gespannt welch ein Gezeter und Mordio Sie veranstalten wenn es , ich wünsche es Ihnen nicht , einen Familienngehörigen von Ihnen trifft .
Drei Tote , weil jemand an einem strahlenden Sommertag ungebremst in das Stauende gerast ist ( sieht man vom Bock aus schon mind . 1 km vorher ! ) , und dann so eine Mini - Strafe , entschuldigung , daß widerspricht meinem durchaus ausgewogenen Gerechtigskeitgefühl aber gewaltig !
Mitleidsduselei mit dem Täter ist da fehl am Platz .
18:29
Drei Menschen TOTGEFAHREN...
Und dann solch ein Urteil???
Bei Rot über die Ampel oder einmal falsch geparkt wäre teurer gekommen...
18:11
Also das Urteil finde ich milde... selbstverständlich war es ein Unfall und auch kein Vorsatz... aber wenn ich mich in ein Fahrzeug setzte, dass ich nicht kenne, dann mache ich mich vorher in Ruhe damit vertraut.
Das habe ich bei jedem Autokauf so gemacht und auch bei jedem Mietwagen... und wenn ich etwas nicht finde oder eine Funktion nicht verstehe, dann frage ich und lasse es mir erklären.
Also so ganz ohne Schuld ist er nicht... und ich finde es sehr fahrlässig mit einem Tempomat zu fahren, dessen Funktion er nicht kennt. Außerdem sollte im Urteil auch der verursachte Schaden sich niederschlagen... es waren schließlich Menschen, die da ihr Leben verloren haben.
Gut, dass ich kein Richter bin, ein gerechtes Urteil zu fällen, ist extrem schwer
17:37
Mich würde mal interessieren, ob die Angehörigen der Opfer das Urteil genauso sehen.
Ich finde das es ein mildes Urteil ist. Ferner möchte ich gerne wissen, ob er den Führerschein noch behalten darf und weiter mit dem LKW fahren darf. Es ist richtig, dass er mit dem Wissen drei Menschen getötet zu haben leben muss aber trotzdem ist die Strafe zu gering.
Wir wissen alle wie LKW-Fahrer fahren und das auch einige während der Fahrt Zeitung lesen.
16:56
Das Problem ist die unterschiedliche Bedienungsweise.
Wäre die Funktion, wie beim Blinker, der sich nur Anhand seines Einbauortes unterscheidet, bei allen gleich, bestünde mit Arbeitsweise der Technik kein Problem..
Wenn man aus einem Fahrzeug bekannten Typs mit der Technik vertraut ist, erlebt man in anderen Typen anderen Herstelles mit selben Gimmick böse Überraschungen.
Wenns aber kritisch wird, hat man anderes im Sinn, als den Motor abzustellen, macht das mal während man einen LKW einer Vollbremsung aussetzt...
16:35
Dann bleibt man auf der Bremse und schaltet den Motor ab, wo ist das Problem?
Die Wahrheit dürfte in diesem Fall sowieso woanders liegen, denn welcher normale Mensch würde einen Tempomat benutzen, dessen Bedienung ihm nicht klar ist?
16:28
Nicht nur im Ford ist der Tempomat nur über den Hebel am Lenkrad über Kupplung und Gas zu steuern.
Glaubt man das er abschaltet wenn man die Bremse tritt, erlebt nach lösen der Bremse sein blaues Wunder, denn dann beschleunigt der Wagen auf die voreingestellte Geschwindigkeit.
Erst auf feier Strecke üben, um damit klarzukommen, bevor man glaubt, was man im Internet zu lesen bekommt.
16:19
sehe ich auch so. das strafrecht verurteilt jeden nach seiner persönlichen schuld. auf die (schrecklichen) folgen wird zu recht nicht drauf geschaut.